Von der hochgeladenen Datei bis zur verständlichen Auswertung als PDF – und was in derselben Zeit rechtlich mit Ihrem Strafbefehl passiert. Alles in klarer Sprache, ohne Fachchinesisch.
Der Ablauf hat drei Schritte: Sie laden Ihren Strafbefehl hoch (PDF, JPG oder PNG), bezahlen einmalig 39 CHF sicher über Stripe (TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal), und direkt danach öffnet sich Ihre verständliche Auswertung. Ein Konto brauchen Sie nicht – Ihre E-Mail-Adresse genügt.
Sie erhalten die Auswertung mit Ampel-Einschätzung (grün überschaubar, gelb aufpassen, rot dringend), einen 7 Tage gültigen Link per E-Mail und das PDF zum Ausdrucken – dazu einen Antrag auf Ratenzahlung und einen Vordruck für die Einsprache.
Parallel läuft eine Uhr, die nichts mit uns zu tun hat: Ab Zustellung des Strafbefehls bleiben Ihnen 10 Tage für eine Einsprache. Deshalb lohnt es sich, den Strafbefehl früh zu verstehen – nicht erst am letzten Tag.
Kein Papierkram, kein Konto, keine Wartezimmer. Der ganze Weg spielt sich zwischen Ihrem hochgeladenen Dokument und Ihrem Bildschirm ab.
Strafbefehl als PDF, JPG oder PNG hochladen – ein Handyfoto der Seiten reicht. Persönliche Angaben dürfen Sie vorher schwärzen. Es genügt Ihre E-Mail-Adresse.
Einmalig 39 CHF, sicher über Stripe: mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal. Kein Abo, keine Folgekosten.
Direkt danach öffnet sich Ihre Auswertung. Dazu kommen ein 7 Tage gültiger Link per E-Mail und das PDF zum Ausdrucken oder Herunterladen.
Damit der erste Schritt gelingt, muss die Datei nur eines sein: lesbar. Ob professioneller Scan oder Handyfoto der einzelnen Seiten – beides funktioniert, solange Text und Zahlen erkennbar sind. Auch ein mehrseitiger Strafbefehl ist kein Problem; laden Sie einfach alle Seiten hoch.
Persönliche Angaben wie Ihr Geburtsdatum dürfen Sie vor dem Hochladen schwärzen. Für die Auswertung des Tatvorwurfs und der Fristen sind diese Details nicht nötig. So behalten Sie die Kontrolle darüber, welche Angaben Sie teilen – und welche nicht.
| Punkt | Das gilt |
|---|---|
| Dateiformat | PDF, JPG oder PNG |
| Grösse | bis 12 MB pro Datei |
| Mehrere Seiten | kein Problem – alle Seiten hochladen |
| Handyfoto | genügt, wenn die Seiten lesbar sind |
| Persönliche Daten | dürfen vorab geschwärzt werden |
| Registrierung | nicht nötig – nur E-Mail-Adresse |
Wer den Ablauf starten möchte, kann den Strafbefehl direkt auf der Startseite hochladen. Alles Weitere geschieht danach automatisch – Sie müssen nichts installieren und nichts ausdrucken.
Der dritte Schritt ist der Kern. Aus einem amtlichen Dokument voller Paragrafen und Formeln wird eine Auswertung, die Sie in einem Durchgang verstehen. Sie ist bewusst so aufgebaut, dass Sie die vier Fragen beantwortet bekommen, die sich fast alle stellen: Was wird mir vorgeworfen? Wie schwer wiegt das? Bis wann muss ich reagieren? Und was kann ich jetzt konkret tun?
Herzstück ist die Ampel: Sie übersetzt den Schweregrad in ein Signal, das Sie in einer Sekunde erfassen.
| Baustein | Was Sie erhalten |
|---|---|
| Verständliche Erklärung | Der Tatvorwurf in klarer Sprache – nicht im Amtsdeutsch, sondern so, dass Sie verstehen, worum es geht. |
| Ampel-Einschätzung | Grün überschaubar, gelb aufpassen, rot dringend – damit Sie das Gewicht des Falls sofort einordnen. |
| Fristen | Die massgebliche 10-Tage-Frist und was ihr Ablauf konkret bedeutet. |
| Frist-Countdown & Erinnerung | Klar sichtbar: „Ihre Frist läuft am TT.MM.JJJJ ab – noch X Tage." Auf Wunsch erinnern wir Sie zusätzlich per E-Mail, damit Sie den Termin nicht verpassen. |
| PDF & 7-Tage-Link | Die Auswertung als PDF zum Ausdrucken oder Herunterladen, dazu ein 7 Tage gültiger Link per E-Mail zum erneuten Aufrufen. |
| Antrag auf Ratenzahlung | Ein Vordruck, in dem Sie Monatsbetrag oder Laufzeit selbst angeben – falls die Summe auf einmal zu hoch ist. |
| Einsprache-Vorlage | Ein fristwahrendes Musterschreiben, mit dem Sie rechtzeitig Einsprache erheben – bewusst ohne inhaltliche Begründung. Für die Begründung ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt hinzu. |
Wichtig zu wissen: Die Auswertung ordnet ein und erklärt, sie entscheidet nicht für Sie und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Sie gibt Ihnen die Grundlage, um selbst zu entscheiden – oder um gezielt weiterzugehen, wenn der Fall es verlangt.
«… wird der Beschuldigte wegen mehrfacher Übertretung im Sinne von Art. 90 Abs. 1 SVG mit einer Busse belegt; die Einsprachefrist richtet sich nach Art. 354 StPO.»
«Ihnen wird eine Tempoüberschreitung vorgeworfen. Vorgesehen ist eine Busse. Sie haben 10 Tage ab Zustellung Zeit, schriftlich Einsprache zu erheben – sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig.»
Der wichtigste Teil des Ablaufs hat nichts mit unserer Auswertung zu tun, sondern mit dem Gesetz: der Frist.
Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft erlassen – ohne Gerichtsverhandlung. Mit der Zustellung beginnt eine Frist von 10 Tagen (Art. 354 StPO). Innerhalb dieser Frist können Sie schriftlich Einsprache erheben. Tun Sie nichts, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Frist rechtskräftig und damit vollstreckbar – wie ein Urteil.
Genau darin liegt die Tücke: Der Strafbefehl wirkt endgültig, ist es aber innerhalb der 10 Tage noch nicht. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert die einfachste Möglichkeit, etwas zu ändern.
Der Ablauf endet nicht mit der Auswertung – er endet mit Ihrer Entscheidung. Die Auswertung nimmt Ihnen diese Entscheidung nicht ab, aber sie macht sie überhaupt erst möglich, weil Sie danach wissen, worum es geht. Grob laufen die meisten Fälle auf eine von drei Reaktionen hinaus.
Ist der Vorwurf nachvollziehbar und die Strafe angemessen, können Sie den Strafbefehl akzeptieren und die Busse oder Geldstrafe fristgerecht begleichen. Dann müssen Sie nichts weiter tun.
Stimmt aus Ihrer Sicht etwas nicht – oder sind Sie unsicher –, können Sie innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Dafür liegt Ihrer Auswertung ein fristwahrendes Musterschreiben bei, das Sie nur noch ausfüllen und einreichen – bewusst ohne inhaltliche Begründung. Für die Begründung und bei schwerwiegenden Fällen ist es sinnvoll, zusätzlich anwaltlichen Rat einzuholen.
Ist der Vorwurf berechtigt, aber die Summe für Sie zu hoch auf einmal, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Im beigelegten Vordruck geben Sie selbst an, welchen Monatsbetrag oder welche Laufzeit Sie vorschlagen.
Ein anonymisierter Fall zeigt, wie der Ablauf in der Realität aussieht – und warum die frühe Klarheit zählt.
Eine Person erhält einen Strafbefehl über eine Busse von 250 CHF plus 90 CHF Verfahrenskosten wegen einer Tempoüberschreitung. Der Brief liegt vier Tage, bevor sie ihn öffnet. Von den 10 Tagen sind damit schon 4 verstrichen. Die Auswertung macht in wenigen Minuten klar: Der Vorwurf ist nachvollziehbar, die Strafe im üblichen Rahmen. Die Person entscheidet sich, zu bezahlen – aber diesmal informiert, statt aus Unsicherheit.
Den Strafbefehl aus Unbehagen liegen lassen und erst nach Fristablauf reagieren. Dann ist er meist bereits rechtskräftig – und die einfachste Möglichkeit, Einsprache zu erheben, ist verstrichen.
1. Strafbefehl hochladen (PDF, JPG oder PNG, bis 12 MB) – ohne Konto, nur mit E-Mail-Adresse. 2. Einmalig 39 CHF sicher über Stripe bezahlen (TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal). 3. Verständliche Auswertung erhalten: Erklärung, Ampel (grün/gelb/rot), Fristen, PDF plus 7-Tage-Link – dazu Antrag auf Ratenzahlung und Vordruck für die Einsprache.
Der entscheidende Rahmen bleibt dabei die 10-Tage-Frist ab Zustellung: Wer sie kennt und den Strafbefehl früh versteht, entscheidet aus einer besseren Position.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Echte Auswertung zu einem fiktiven Beispiel-Strafbefehl. Behörde, Namen und Beträge sind frei erfunden. Zum Vergrössern anklicken.
Laden Sie Ihren Strafbefehl hoch und erhalten Sie in kurzer Zeit eine verständliche Auswertung mit Fristen, Ampel-Einschätzung und klaren Optionen.
Auswertung jetzt starten · CHF 39 →