So läuft die Auswertung ab

Von der hochgeladenen Datei bis zur verständlichen Auswertung als PDF – und was in derselben Zeit rechtlich mit Ihrem Strafbefehl passiert. Alles in klarer Sprache, ohne Fachchinesisch.

Vertrauliche Übertragung Ohne Konto – nur E-Mail TWINT · Kreditkarte · Apple Pay · Google Pay · PayPal Angaben vorab schwärzbar
DAS WICHTIGSTE IN 30 SEKUNDEN

Der Ablauf hat drei Schritte: Sie laden Ihren Strafbefehl hoch (PDF, JPG oder PNG), bezahlen einmalig 39 CHF sicher über Stripe (TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal), und direkt danach öffnet sich Ihre verständliche Auswertung. Ein Konto brauchen Sie nicht – Ihre E-Mail-Adresse genügt.

Sie erhalten die Auswertung mit Ampel-Einschätzung (grün überschaubar, gelb aufpassen, rot dringend), einen 7 Tage gültigen Link per E-Mail und das PDF zum Ausdrucken – dazu einen Antrag auf Ratenzahlung und einen Vordruck für die Einsprache.

Parallel läuft eine Uhr, die nichts mit uns zu tun hat: Ab Zustellung des Strafbefehls bleiben Ihnen 10 Tage für eine Einsprache. Deshalb lohnt es sich, den Strafbefehl früh zu verstehen – nicht erst am letzten Tag.

Der Ablauf

In drei Schritten zur Auswertung

Kein Papierkram, kein Konto, keine Wartezimmer. Der ganze Weg spielt sich zwischen Ihrem hochgeladenen Dokument und Ihrem Bildschirm ab.

1

Hochladen

Strafbefehl als PDF, JPG oder PNG hochladen – ein Handyfoto der Seiten reicht. Persönliche Angaben dürfen Sie vorher schwärzen. Es genügt Ihre E-Mail-Adresse.

2

Bezahlen

Einmalig 39 CHF, sicher über Stripe: mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal. Kein Abo, keine Folgekosten.

3

Auswertung erhalten

Direkt danach öffnet sich Ihre Auswertung. Dazu kommen ein 7 Tage gültiger Link per E-Mail und das PDF zum Ausdrucken oder Herunterladen.

Ablauf der Auswertung in drei Schritten 1 · Hochladen 2 · Bezahlen 3 · Auswertung
Der ganze Ablauf läuft digital – von der hochgeladenen Datei über die sichere Zahlung bis zur fertigen Auswertung.

Was Sie hochladen können

Damit der erste Schritt gelingt, muss die Datei nur eines sein: lesbar. Ob professioneller Scan oder Handyfoto der einzelnen Seiten – beides funktioniert, solange Text und Zahlen erkennbar sind. Auch ein mehrseitiger Strafbefehl ist kein Problem; laden Sie einfach alle Seiten hoch.

Persönliche Angaben wie Ihr Geburtsdatum dürfen Sie vor dem Hochladen schwärzen. Für die Auswertung des Tatvorwurfs und der Fristen sind diese Details nicht nötig. So behalten Sie die Kontrolle darüber, welche Angaben Sie teilen – und welche nicht.

Übersicht: Was beim Hochladen zählt.
PunktDas gilt
DateiformatPDF, JPG oder PNG
Grössebis 12 MB pro Datei
Mehrere Seitenkein Problem – alle Seiten hochladen
Handyfotogenügt, wenn die Seiten lesbar sind
Persönliche Datendürfen vorab geschwärzt werden
Registrierungnicht nötig – nur E-Mail-Adresse

Wer den Ablauf starten möchte, kann den Strafbefehl direkt auf der Startseite hochladen. Alles Weitere geschieht danach automatisch – Sie müssen nichts installieren und nichts ausdrucken.

Was am Ende in der Auswertung steht

Der dritte Schritt ist der Kern. Aus einem amtlichen Dokument voller Paragrafen und Formeln wird eine Auswertung, die Sie in einem Durchgang verstehen. Sie ist bewusst so aufgebaut, dass Sie die vier Fragen beantwortet bekommen, die sich fast alle stellen: Was wird mir vorgeworfen? Wie schwer wiegt das? Bis wann muss ich reagieren? Und was kann ich jetzt konkret tun?

Herzstück ist die Ampel: Sie übersetzt den Schweregrad in ein Signal, das Sie in einer Sekunde erfassen.

Grünüberschaubar – meist reicht bezahlen
Gelbaufpassen – Optionen genau prüfen
Rotdringend – rasch handeln, ggf. Anwalt
Das erhalten Sie in der Auswertung.
BausteinWas Sie erhalten
Verständliche ErklärungDer Tatvorwurf in klarer Sprache – nicht im Amtsdeutsch, sondern so, dass Sie verstehen, worum es geht.
Ampel-EinschätzungGrün überschaubar, gelb aufpassen, rot dringend – damit Sie das Gewicht des Falls sofort einordnen.
FristenDie massgebliche 10-Tage-Frist und was ihr Ablauf konkret bedeutet.
Frist-Countdown & ErinnerungKlar sichtbar: „Ihre Frist läuft am TT.MM.JJJJ ab – noch X Tage." Auf Wunsch erinnern wir Sie zusätzlich per E-Mail, damit Sie den Termin nicht verpassen.
PDF & 7-Tage-LinkDie Auswertung als PDF zum Ausdrucken oder Herunterladen, dazu ein 7 Tage gültiger Link per E-Mail zum erneuten Aufrufen.
Antrag auf RatenzahlungEin Vordruck, in dem Sie Monatsbetrag oder Laufzeit selbst angeben – falls die Summe auf einmal zu hoch ist.
Einsprache-VorlageEin fristwahrendes Musterschreiben, mit dem Sie rechtzeitig Einsprache erheben – bewusst ohne inhaltliche Begründung. Für die Begründung ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt hinzu.

Wichtig zu wissen: Die Auswertung ordnet ein und erklärt, sie entscheidet nicht für Sie und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Sie gibt Ihnen die Grundlage, um selbst zu entscheiden – oder um gezielt weiterzugehen, wenn der Fall es verlangt.

Im Strafbefehl steht

«… wird der Beschuldigte wegen mehrfacher Übertretung im Sinne von Art. 90 Abs. 1 SVG mit einer Busse belegt; die Einsprachefrist richtet sich nach Art. 354 StPO.»

In der Auswertung steht

«Ihnen wird eine Tempoüberschreitung vorgeworfen. Vorgesehen ist eine Busse. Sie haben 10 Tage ab Zustellung Zeit, schriftlich Einsprache zu erheben – sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig.»

Rechtlicher Ablauf

Was mit Ihrem Strafbefehl zeitlich passiert

Der wichtigste Teil des Ablaufs hat nichts mit unserer Auswertung zu tun, sondern mit dem Gesetz: der Frist.

Wie läuft ein Strafbefehl rechtlich ab?

Ein Strafbefehl wird von der Staatsanwaltschaft erlassen – ohne Gerichtsverhandlung. Mit der Zustellung beginnt eine Frist von 10 Tagen (Art. 354 StPO). Innerhalb dieser Frist können Sie schriftlich Einsprache erheben. Tun Sie nichts, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Frist rechtskräftig und damit vollstreckbar – wie ein Urteil.

Genau darin liegt die Tücke: Der Strafbefehl wirkt endgültig, ist es aber innerhalb der 10 Tage noch nicht. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert die einfachste Möglichkeit, etwas zu ändern.

Zeitachse der 10-Tage-Einsprachefrist Tag 0 Zustellung 10 Tage Einsprachefrist jetzt verstehen und entscheiden Tag 10 Fristende danach rechtskräftig
Ab Zustellung laufen 10 Tage. Nach Fristende wird der Strafbefehl in der Regel rechtskräftig und vollstreckbar.
Die 10 Tage zählen ab Zustellung, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief öffnen. Wer erst spät reagiert, hat weniger Zeit – deshalb lohnt sich der frühe Blick in den Strafbefehl.

Einsprache: ja oder nein?

Der Ablauf endet nicht mit der Auswertung – er endet mit Ihrer Entscheidung. Die Auswertung nimmt Ihnen diese Entscheidung nicht ab, aber sie macht sie überhaupt erst möglich, weil Sie danach wissen, worum es geht. Grob laufen die meisten Fälle auf eine von drei Reaktionen hinaus.

Entscheidungshilfe nach der Auswertung Stimmt der Vorwurf? Auswertung gelesen ja, nachvollziehbar nein / unsicher Akzeptieren Busse bzw. Geldstrafe fristgerecht begleichen Einsprache prüfen schriftlich, innert 10 Tagen ggf. anwaltlichen Rat holen Busse zu hoch für Sie? Ratenzahlung als dritte Möglichkeit
Nach der Auswertung lässt sich die Entscheidung klar strukturieren – akzeptieren, Einsprache prüfen oder ein Ratengesuch stellen.

1. Akzeptieren

Ist der Vorwurf nachvollziehbar und die Strafe angemessen, können Sie den Strafbefehl akzeptieren und die Busse oder Geldstrafe fristgerecht begleichen. Dann müssen Sie nichts weiter tun.

2. Einsprache prüfen

Stimmt aus Ihrer Sicht etwas nicht – oder sind Sie unsicher –, können Sie innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Dafür liegt Ihrer Auswertung ein fristwahrendes Musterschreiben bei, das Sie nur noch ausfüllen und einreichen – bewusst ohne inhaltliche Begründung. Für die Begründung und bei schwerwiegenden Fällen ist es sinnvoll, zusätzlich anwaltlichen Rat einzuholen.

3. Ratenzahlung

Ist der Vorwurf berechtigt, aber die Summe für Sie zu hoch auf einmal, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Im beigelegten Vordruck geben Sie selbst an, welchen Monatsbetrag oder welche Laufzeit Sie vorschlagen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein anonymisierter Fall zeigt, wie der Ablauf in der Realität aussieht – und warum die frühe Klarheit zählt.

Praxisbeispiel

Eine Person erhält einen Strafbefehl über eine Busse von 250 CHF plus 90 CHF Verfahrenskosten wegen einer Tempoüberschreitung. Der Brief liegt vier Tage, bevor sie ihn öffnet. Von den 10 Tagen sind damit schon 4 verstrichen. Die Auswertung macht in wenigen Minuten klar: Der Vorwurf ist nachvollziehbar, die Strafe im üblichen Rahmen. Die Person entscheidet sich, zu bezahlen – aber diesmal informiert, statt aus Unsicherheit.

Typischer Fehler

Den Strafbefehl aus Unbehagen liegen lassen und erst nach Fristablauf reagieren. Dann ist er meist bereits rechtskräftig – und die einfachste Möglichkeit, Einsprache zu erheben, ist verstrichen.

Kurz zusammengefasst: der Ablauf

1. Strafbefehl hochladen (PDF, JPG oder PNG, bis 12 MB) – ohne Konto, nur mit E-Mail-Adresse. 2. Einmalig 39 CHF sicher über Stripe bezahlen (TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal). 3. Verständliche Auswertung erhalten: Erklärung, Ampel (grün/gelb/rot), Fristen, PDF plus 7-Tage-Link – dazu Antrag auf Ratenzahlung und Vordruck für die Einsprache.

Der entscheidende Rahmen bleibt dabei die 10-Tage-Frist ab Zustellung: Wer sie kennt und den Strafbefehl früh versteht, entscheidet aus einer besseren Position.

Häufige Fragen

Fragen zum Ablauf

Wie schnell erhalte ich die Auswertung?+
Direkt nach der Zahlung öffnet sich Ihre Auswertung auf der Seite. Zusätzlich erhalten Sie einen 7 Tage gültigen Link per E-Mail, über den Sie die Auswertung erneut aufrufen können, sowie das PDF zum Ausdrucken oder Herunterladen. Wichtiger als das Tempo ist Ihre eigene Frist: Ab Zustellung des Strafbefehls bleiben Ihnen 10 Tage für eine Einsprache.
Wie kann ich bezahlen?+
Die Zahlung läuft sicher über Stripe. Sie können mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal bezahlen – einmalig 39 CHF, ohne Abo und ohne Folgekosten.
Welche Datei kann ich hochladen?+
PDF, JPG oder PNG bis 12 MB. Ein Scan ist ideal, ein Handyfoto der einzelnen Seiten genügt aber ebenfalls, solange die Seiten lesbar sind. Auch mehrseitige Strafbefehle sind kein Problem. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Hochladen schwärzen.
Muss ich ein Konto erstellen?+
Nein. Für die Auswertung genügt Ihre E-Mail-Adresse. Eine Registrierung, ein Passwort oder weitere persönliche Daten sind nicht nötig; die Zahlung erfolgt sicher über Stripe.
Was steht am Ende in der Auswertung?+
Die Auswertung erklärt den Tatvorwurf in klarer Sprache, nennt die massgeblichen Fristen und ordnet den Fall mit einer Ampel ein: grün überschaubar, gelb aufpassen, rot dringend. Dazu erhalten Sie das PDF zum Ausdrucken sowie zwei Vordrucke: einen Antrag auf Ratenzahlung, bei dem Sie Monatsbetrag oder Laufzeit selbst angeben, und einen Vordruck für eine Einsprache.
Ersetzt der Ablauf einen Anwalt?+
Nein. Die Auswertung hilft, den Strafbefehl verständlich einzuordnen und die nächsten Schritte zu überblicken. Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung und keine Rechtsberatung. Bei schwerwiegenden Fällen empfehlen wir, zusätzlich rechtlichen Rat einzuholen.
Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und Einordnung Ihres Strafbefehls. Der Service ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Fristen und rechtliche Folgen können im Einzelfall abweichen; massgeblich sind der Strafbefehl selbst und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei schwerwiegenden Fällen holen Sie bitte zusätzlich rechtlichen Rat ein.

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Auswertung jetzt starten · CHF 39

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

Anfrageformular mit hochgeladenem Strafbefehl und eingetippter Frage
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Auswertung mit Ampel-Einschätzung und Kurzfassung
2. Ampel und Kurzfassung
Auswertung mit den genannten Strafnormen und einer Tabelle zu Strafe und Kosten
3. Strafe und Kosten
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

Echte Auswertung zu einem fiktiven Beispiel-Strafbefehl. Behörde, Namen und Beträge sind frei erfunden. Zum Vergrössern anklicken.

1Anfrage stellenStrafbefehl hochladen und Ihre Frage dazuschreiben.
2Antwort erhaltenTatvorwurf, Strafe und Fristen im Klartext.
3Fristen und DownloadsFrist-Countdown, Ampel, PDF, Word-Datei und Vorlagen.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.

Strafbefehl hochladen und Auswertung starten

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

PDF, JPG oder PNG Sichere Übertragung Auswertung in wenigen Minuten

Ein Satz genügt. Je konkreter die Frage, desto genauer die Auswertung.

CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF und Word-Datei

Sicher bezahlen mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal – über Stripe.

Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit erklärtem Tatvorwurf, den wichtigen Fristen, einer Ampel-Einschätzung und klaren Optionen – inklusive Formulierungshilfe für ein Ratengesuch oder eine Einsprache. Keine Rechtsberatung.

Ihr Strafbefehl Abschnitt für Abschnitt erklärtTatvorwurf, Strafe und Kosten in Alltagssprache, mit den Stellen, auf die es bei Ihnen ankommt.
Fristen als konkretes DatumNicht als Regel, sondern als Tag im Kalender – mit Countdown und optionaler E-Mail-Erinnerung.
Ampel-Einschätzung zum SchweregradGrün, gelb oder rot: Sie sehen auf einen Blick, wie schwer Ihr Fall wiegt.
Fristwahrende Einsprache-VorlageEin Schreiben, das die 10-Tage-Frist wahrt – zum Anpassen als Word-Datei.
Ratenrechner fürs GesuchEin Vorschlag, welche Monatsrate realistisch ist, samt Formulierung fürs Gesuch um Zahlungserleichterung.
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Keine Rechtsberatung – CHF 39 einmaligVerständnishilfe zu Ihrem Strafbefehl. Keine anwaltliche Prüfung, keine Vertretung und keine inhaltliche Begründung Ihrer Einsprache.

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