Grün, gelb oder rot – und was Sie in den nächsten 10 Tagen tun können.
Die erste Frage ist fast nie «was steht da genau». Sie lautet: Wie schlimm ist das für mich? Wir beantworten sie zuerst – mit einer Ampel-Einschätzung zum Schweregrad, bevor wir das Schreiben Satz für Satz erklären.
Ein Strafbefehl wirkt endgültig, ist es aber nicht. Ab Zustellung bleiben Ihnen 10 Tage. Wer nichts tut, für den wird er rechtskräftig – mit Busse oder Geldstrafe, Verfahrenskosten und je nach Fall einem Eintrag im Strafregister.

Nicht die grösste Zahl im Schreiben entscheidet, sondern drei nüchterne Punkte. Wer die kennt, weiss innert Minuten, ob sein Fall harmlos ist oder ernst:
Genau das lesen wir aus Ihrem Dokument heraus: den Schweregrad als Ampel, das Fristende als Datum in Ihrem Kalender, die Beträge einzeln aufgeschlüsselt und eine klare Aussage zur Registerfrage.
Jeder Strafbefehl trifft anders. Unsere Ampel-Einschätzung ordnet ein, wie viel auf dem Spiel steht – und wie dringend Sie handeln sollten.
Wie gross die Zahl im Schreiben ist, sagt dabei erstaunlich wenig. Eine Busse von 800 Franken sieht unangenehm aus und bleibt trotzdem grün: bezahlt, erledigt, kein Eintrag. Eine bedingte Geldstrafe über 9'000 Franken erschreckt beim ersten Blick, ist vorerst gar nicht zu zahlen – wiegt dafür im Strafregister deutlich schwerer und begleitet Sie durch die Probezeit.
Meist eine geringe Busse ohne Eintrag ins Strafregister. Prüfen, Frist beachten – in vielen Fällen ist Bezahlen die einfachste Lösung.
Spürbare Geldstrafe und Verfahrenskosten. Ob eine Einsprache sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – die Auswertung zeigt die Ansatzpunkte.
Freiheitsstrafe, Eintrag ins Strafregister oder hohe Summe. Hier lohnt es sich, eine Einsprache besonders sorgfältig zu prüfen und Rat einzuholen.
Ein Strafbefehl ist kein Vorschlag und keine Anfrage. Er ist ein Urteil auf Probe – und die Probe endet von selbst.
Der Strafbefehl kommt eingeschrieben. Der Tag, an dem Sie ihn erhalten oder an dem die Abholfrist abläuft, setzt die Uhr in Gang. Nicht das Datum, das oben auf dem Schreiben steht.
Ab dem Tag danach laufen zehn Tage für die Einsprache (Art. 354 StPO). Gerichtsferien gibt es im Strafverfahren nicht. Für die Fristwahrung zählt die rechtzeitige Übergabe an die Post.
Danach steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Busse, Geldstrafe und Verfahrenskosten werden fällig, ein allfälliger Registereintrag entsteht.
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft, ohne dass es je eine Gerichtsverhandlung gegeben hat. Möglich ist das nach Art. 352 StPO, wenn der Sachverhalt eingestanden oder anderweitig hinreichend geklärt ist – und nur bis zu einer bestimmten Höhe: höchstens 180 Tagessätze Geldstrafe oder sechs Monate Freiheitsstrafe, dazu Bussen. Alles darüber muss vor Gericht.
Der grösste Irrtum ist deshalb nicht juristisch, sondern zeitlich: Viele legen das Schreiben erst einmal weg, weil sie es nicht verstehen und niemanden fragen wollen. Genau dieses Wegräumen kostet die Frist. Wer den Strafbefehl versteht, muss danach nicht zwingend etwas unternehmen – aber er entscheidet es dann selbst, statt dass die Zeit für ihn entscheidet.
Nichts zu tun ist auch eine Entscheidung – nur eine, die man nicht bewusst trifft. Vier Dinge folgen daraus.
Busse und Verfahrenskosten sind zu zahlen. Die Verfahrenskosten treffen viele unerwartet: Sie sind keine Strafe, sondern die Rechnung für das Verfahren, und kommen zur Busse hinzu.
Ob Ihr Fall im Strafregister erscheint, hängt von der Strafart ab. Eine Busse für eine Übertretung meist nicht, eine Geldstrafe schon – auch wenn sie bedingt ausgesprochen wurde.
Bei Verkehrsdelikten geht eine Mitteilung ans Strassenverkehrsamt. Das führt ein eigenes Verfahren mit eigener Frist – der Ausweisentzug ist keine Folge des Strafbefehls, sondern eine zweite Baustelle.
Nach Fristablauf ist eine Einsprache nicht mehr möglich. Eine Fristwiederherstellung nach Art. 94 StPO setzt voraus, dass Sie unverschuldet gehindert waren – die Hürde dafür ist hoch.
Laden Sie den Strafbefehl hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung zu Ihrem Fall – mit Ampel-Einschätzung, dem Ablaufdatum Ihrer Frist und den Optionen, die Ihnen offenstehen.
Wer den Strafbefehl verstanden hat, wählt zwischen drei Möglichkeiten. Nur eine davon ist an die zehn Tage gebunden.
Sie lassen die Frist verstreichen und zahlen. Das ist häufig die vernünftige Wahl, wenn der Sachverhalt stimmt und die Strafe im üblichen Rahmen liegt. Wichtig ist nur, dass es eine Entscheidung war und kein Versehen.
Sie widersprechen schriftlich innert zehn Tagen. Die Staatsanwaltschaft nimmt danach weitere Beweise ab und kann am Strafbefehl festhalten, ihn ändern, ihn aufheben oder Anklage erheben. Sinnvoll vor allem, wenn der Sachverhalt so nicht stimmt.
Sie akzeptieren die Strafe, bitten aber um Raten oder Aufschub. Das ist keine Einsprache und nicht an die zehn Tage gebunden – wirkt aber deutlich besser, wenn Sie es früh und von sich aus tun, statt zu warten, bis gemahnt wird.
Die Wege B und C schliessen sich nicht aus. Wer Einsprache erhebt, kann später immer noch um Ratenzahlung bitten. Umgekehrt geht es nicht: Wer die Frist verstreichen lässt, dem bleibt nur noch C.
strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir erklären, was in Ihrem Dokument steht, und ordnen es anhand der genannten Gesetzesbestimmungen ein. Über Schuld, Strafe und Verfahren entscheiden allein die zuständigen Behörden und Gerichte. Massgebend ist immer der Original-Strafbefehl.
Eine persönliche Auswertung als PDF – klar strukturiert, ohne Fachchinesisch und mit fertigen Schreiben für Ihren nächsten Schritt.
Sie geben einfach ein, wie viel Sie pro Monat zahlen können – der Rechner ermittelt sofort die Laufzeit (z. B. 6 Raten à CHF 400 und eine Schlussrate von CHF 82) und trägt den fertigen Ratenplan automatisch in Ihr Gesuch um Zahlungserleichterung ein. Kein Rechnen, kein Formulieren – nur eintragen und absenden.
Was Ihnen vorgeworfen wird und was der Strafbefehl bedeutet – in einfacher Sprache statt Paragrafendeutsch.
Welche Frist gilt und bis wann Sie reagieren müssen – deutlich hervorgehoben.
Sie sehen klar, bis wann Sie handeln müssen: „Ihre Frist läuft am TT.MM.JJJJ ab – noch X Tage." Auf Wunsch erinnern wir Sie zusätzlich per E-Mail.
Grün, gelb oder rot: wie viel auf dem Spiel steht und wie dringend Sie handeln sollten.
Ein fristwahrendes Musterschreiben, mit dem Sie rechtzeitig Einsprache erheben – bewusst ohne inhaltliche Begründung. Für die Begründung ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt hinzu.
Auswertung, Einschätzung und Ihre Schreiben – gebündelt zum Herunterladen und Ausdrucken.
Vier echte Ausschnitte, vom Formular bis zur Zustellmail. Zum Vergrössern anklicken.
Echte Auswertung zu einem fiktiven Beispiel-Strafbefehl. Behörde, Namen und Beträge sind frei erfunden.
Persönliche Daten können Sie vor dem Upload schwärzen.
Für die Anfrage genügt lediglich Ihre E-Mail-Adresse.
Kein Konto erforderlich – Sie starten sofort.
Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt.
Nicht die schwierigen Paragrafen kosten die Leute den Fall, sondern vier Annahmen, die naheliegend klingen und falsch sind.
Das Gegenteil stimmt. Wird ein Einschreiben nicht abgeholt, gilt es nach Art. 85 StPO am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch trotzdem als zugestellt, sofern Sie mit einer Zustellung rechnen mussten. Die Frist läuft dann, während der Brief noch bei der Post liegt.
Nein. Die Einsprache der beschuldigten Person muss nach Art. 354 StPO nicht begründet werden. Ein Satz mit Aktenzeichen und Unterschrift genügt, um die Frist zu wahren. Wer glaubt, erst eine perfekte Begründung schreiben zu müssen, verliert über dem Formulieren die zehn Tage.
Nur zum Teil. Eine bedingte Geldstrafe wird tatsächlich aufgeschoben. Die Busse daneben und die Verfahrenskosten sind aber sofort fällig – und genau diese beiden Posten stehen oft klein gedruckt unter der grossen Zahl, die alle erschreckt.
Beim Strafverfahren ja, beim Führerausweis nicht. Bei Verkehrsdelikten prüft das Strassenverkehrsamt in einem eigenen Verfahren, ob der Ausweis entzogen wird. Es ist an den Sachverhalt des rechtskräftigen Strafbefehls gebunden – wer dort nichts einwendet, kann es später kaum noch nachholen.
Jeder Strafbefehl trifft anders. Hier finden Sie verständliche Erklärungen – zu Ihren Fristen und Optionen ebenso wie zum konkreten Vorwurf.
Wie die 10-Tage-Frist läuft, was ins Schreiben gehört und was danach passiert.
Frist wahren →Was Rechtskraft bedeutet und wann eine Wiederherstellung nach Art. 94 StPO noch möglich ist.
Optionen prüfen →Wie Sie ein Gesuch um Zahlungserleichterung stellen und den Ratenplan berechnen.
Raten berechnen →Wann eine Busse keinen Eintrag gibt, wann eine Geldstrafe schon – und was der Arbeitgeber sieht.
Eintrag verstehen →Wie Strafe nach Art. 91 SVG und Führerausweisentzug zusammenhängen – und die Promillegrenzen.
Folgen verstehen →Ab welcher Tempo-Schwelle aus der Ordnungsbusse ein Strafbefehl nach Art. 90 SVG wird.
Schwellen ansehen →Was Konsum nach Art. 19a BetmG von Handel trennt und wann die Ordnungsbusse gilt.
Unterschied klären →Der Unterschied nach Art. 126/123 StGB und wann von Amtes wegen verfolgt wird.
Vorwurf einordnen →Warum 300 Franken Warenwert über Busse oder Geldstrafe entscheiden – und was das Hausverbot bedeutet.
Grenze verstehen →Ein Strafbefehl trifft viele Menschen unvorbereitet – und ist in einer Sprache verfasst, die sich kaum jemand von selbst erschliesst. Genau hier setzen wir an: Wir bereiten Ihren Strafbefehl verständlich auf, damit Sie in Ruhe entscheiden können, was der richtige nächste Schritt ist.
Jede Auswertung wird sorgfältig und persönlich erstellt. Wir nennen Ihnen den Tatvorwurf im Klartext, machen die Fristen sichtbar und zeigen Ihnen die möglichen Optionen auf – ohne Sie zu drängen. Dabei bleiben wir immer bei der verständlichen Einordnung: Wir ersetzen keine anwaltliche Prüfung und geben keine Rechtsberatung. Bei schwerwiegenden Fällen empfehlen wir ausdrücklich, zusätzlich rechtlichen Rat einzuholen.
Für wen ist das gedacht? Für Menschen, die einen Strafbefehl erhalten haben und zuerst verstehen wollen, was darin steht, bevor sie zahlen, unterschreiben oder Einsprache erheben. Sie brauchen dafür keine juristischen Vorkenntnisse und kein Konto.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine anwaltliche Prüfung, keine Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht und keine inhaltliche Begründung Ihrer Einsprache. Das Musterschreiben, das Sie erhalten, wahrt die Frist – die Begründung gehört, wo sie nötig ist, in anwaltliche Hände.
Woher stammen die Angaben? Aus Ihrem Dokument und aus dem Gesetz: der Strafprozessordnung für Verfahren und Fristen, dem Strafgesetzbuch für Strafarten und Strafzumessung, dem Strassenverkehrsgesetz bei Verkehrsdelikten. Wir nennen die Bestimmungen beim Namen, damit Sie jede Aussage nachprüfen können. Massgebend bleibt immer der Original-Strafbefehl.
Wo sind die Grenzen? Wir lesen, was im Dokument steht. Ob eine Einsprache in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, hängt von Beweisen und Umständen ab, die nicht im Schreiben stehen – das kann und will diese Auswertung nicht beurteilen. Bei drohender Freiheitsstrafe, bei Auswirkungen auf eine Aufenthaltsbewilligung oder wenn Sie den Vorwurf bestreiten, holen Sie zusätzlich rechtlichen Rat ein.
Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie in kurzer Zeit eine verständliche Auswertung mit Fristen, Ampel-Einschätzung und klaren Optionen.
Strafbefehl verstehen · CHF 39 →