Wie schwer wiegt
Ihr Strafbefehl?

Grün, gelb oder rot – und was Sie in den nächsten 10 Tagen tun können.

Die erste Frage ist fast nie «was steht da genau». Sie lautet: Wie schlimm ist das für mich? Wir beantworten sie zuerst – mit einer Ampel-Einschätzung zum Schweregrad, bevor wir das Schreiben Satz für Satz erklären.

Ein Strafbefehl wirkt endgültig, ist es aber nicht. Ab Zustellung bleiben Ihnen 10 Tage. Wer nichts tut, für den wird er rechtskräftig – mit Busse oder Geldstrafe, Verfahrenskosten und je nach Fall einem Eintrag im Strafregister.

Auswertung in wenigen Minuten · einmalig CHF 39, kein Abo
Strafbefehl der Staatsanwaltschaft auf einem Schreibtisch – verständlich erklärt
Dokumente schwärzen möglich Nur E-Mail-Adresse nötig Keine Registrierung Vertraulich behandelt
DIE KURZE ANTWORT

Nicht die grösste Zahl im Schreiben entscheidet, sondern drei nüchterne Punkte. Wer die kennt, weiss innert Minuten, ob sein Fall harmlos ist oder ernst:

  • Die Strafart. Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – das wiegt schwerer als der Betrag.
  • Bedingt oder unbedingt. Bedingt heisst aufgeschoben, nicht erlassen.
  • Eintrag im Strafregister. Der wirkt am längsten nach – bei Bewerbung, Bewilligung, Einbürgerung.
  • Und in jedem Fall: 10 Tage ab Zustellung. Danach ist der Strafbefehl ein rechtskräftiges Urteil.

Genau das lesen wir aus Ihrem Dokument heraus: den Schweregrad als Ampel, das Fristende als Datum in Ihrem Kalender, die Beträge einzeln aufgeschlüsselt und eine klare Aussage zur Registerfrage.

Auf einen Blick

Wie ernst ist Ihr Strafbefehl?

Jeder Strafbefehl trifft anders. Unsere Ampel-Einschätzung ordnet ein, wie viel auf dem Spiel steht – und wie dringend Sie handeln sollten.

Wie gross die Zahl im Schreiben ist, sagt dabei erstaunlich wenig. Eine Busse von 800 Franken sieht unangenehm aus und bleibt trotzdem grün: bezahlt, erledigt, kein Eintrag. Eine bedingte Geldstrafe über 9'000 Franken erschreckt beim ersten Blick, ist vorerst gar nicht zu zahlen – wiegt dafür im Strafregister deutlich schwerer und begleitet Sie durch die Probezeit.

Grün · überschaubar

Meist eine geringe Busse ohne Eintrag ins Strafregister. Prüfen, Frist beachten – in vielen Fällen ist Bezahlen die einfachste Lösung.

Gelb · aufpassen

Spürbare Geldstrafe und Verfahrenskosten. Ob eine Einsprache sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – die Auswertung zeigt die Ansatzpunkte.

Rot · dringend

Freiheitsstrafe, Eintrag ins Strafregister oder hohe Summe. Hier lohnt es sich, eine Einsprache besonders sorgfältig zu prüfen und Rat einzuholen.

Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Zustellung – unabhängig von der Ampelfarbe.
Die entscheidende Frist

Zehn Tage, und dann ist es ein Urteil

Ein Strafbefehl ist kein Vorschlag und keine Anfrage. Er ist ein Urteil auf Probe – und die Probe endet von selbst.

1

Zustellung

Der Strafbefehl kommt eingeschrieben. Der Tag, an dem Sie ihn erhalten oder an dem die Abholfrist abläuft, setzt die Uhr in Gang. Nicht das Datum, das oben auf dem Schreiben steht.

2

Zehn Tage

Ab dem Tag danach laufen zehn Tage für die Einsprache (Art. 354 StPO). Gerichtsferien gibt es im Strafverfahren nicht. Für die Fristwahrung zählt die rechtzeitige Übergabe an die Post.

3

Rechtskraft

Danach steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Busse, Geldstrafe und Verfahrenskosten werden fällig, ein allfälliger Registereintrag entsteht.

WAS IST EIN STRAFBEFEHL?

Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft, ohne dass es je eine Gerichtsverhandlung gegeben hat. Möglich ist das nach Art. 352 StPO, wenn der Sachverhalt eingestanden oder anderweitig hinreichend geklärt ist – und nur bis zu einer bestimmten Höhe: höchstens 180 Tagessätze Geldstrafe oder sechs Monate Freiheitsstrafe, dazu Bussen. Alles darüber muss vor Gericht.

Der grösste Irrtum ist deshalb nicht juristisch, sondern zeitlich: Viele legen das Schreiben erst einmal weg, weil sie es nicht verstehen und niemanden fragen wollen. Genau dieses Wegräumen kostet die Frist. Wer den Strafbefehl versteht, muss danach nicht zwingend etwas unternehmen – aber er entscheidet es dann selbst, statt dass die Zeit für ihn entscheidet.

Was auf dem Spiel steht

Was passiert, wenn Sie nichts tun

Nichts zu tun ist auch eine Entscheidung – nur eine, die man nicht bewusst trifft. Vier Dinge folgen daraus.

Die Summe wird fällig

Busse und Verfahrenskosten sind zu zahlen. Die Verfahrenskosten treffen viele unerwartet: Sie sind keine Strafe, sondern die Rechnung für das Verfahren, und kommen zur Busse hinzu.

Ein Eintrag kann entstehen

Ob Ihr Fall im Strafregister erscheint, hängt von der Strafart ab. Eine Busse für eine Übertretung meist nicht, eine Geldstrafe schon – auch wenn sie bedingt ausgesprochen wurde.

Andere Behörden erfahren davon

Bei Verkehrsdelikten geht eine Mitteilung ans Strassenverkehrsamt. Das führt ein eigenes Verfahren mit eigener Frist – der Ausweisentzug ist keine Folge des Strafbefehls, sondern eine zweite Baustelle.

Die Tür fällt zu

Nach Fristablauf ist eine Einsprache nicht mehr möglich. Eine Fristwiederherstellung nach Art. 94 StPO setzt voraus, dass Sie unverschuldet gehindert waren – die Hürde dafür ist hoch.

Reicht das Geld nicht auf einen Schlag, ist das kein Grund zu schweigen: Ein Gesuch um Zahlungserleichterung ist der übliche Weg – und wirkt am besten, bevor gemahnt wird.
Unklar, wie schwer Ihr Fall wiegt?

Laden Sie den Strafbefehl hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung zu Ihrem Fall – mit Ampel-Einschätzung, dem Ablaufdatum Ihrer Frist und den Optionen, die Ihnen offenstehen.

Strafbefehl verstehen · CHF 39
Ihre Möglichkeiten

Drei Wege stehen offen – und einer schliesst sich

Wer den Strafbefehl verstanden hat, wählt zwischen drei Möglichkeiten. Nur eine davon ist an die zehn Tage gebunden.

A

Akzeptieren

Sie lassen die Frist verstreichen und zahlen. Das ist häufig die vernünftige Wahl, wenn der Sachverhalt stimmt und die Strafe im üblichen Rahmen liegt. Wichtig ist nur, dass es eine Entscheidung war und kein Versehen.

B

Einsprache erheben

Sie widersprechen schriftlich innert zehn Tagen. Die Staatsanwaltschaft nimmt danach weitere Beweise ab und kann am Strafbefehl festhalten, ihn ändern, ihn aufheben oder Anklage erheben. Sinnvoll vor allem, wenn der Sachverhalt so nicht stimmt.

C

Zahlungserleichterung

Sie akzeptieren die Strafe, bitten aber um Raten oder Aufschub. Das ist keine Einsprache und nicht an die zehn Tage gebunden – wirkt aber deutlich besser, wenn Sie es früh und von sich aus tun, statt zu warten, bis gemahnt wird.

Die Wege B und C schliessen sich nicht aus. Wer Einsprache erhebt, kann später immer noch um Ratenzahlung bitten. Umgekehrt geht es nicht: Wer die Frist verstreichen lässt, dem bleibt nur noch C.

WICHTIGER HINWEIS

strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir erklären, was in Ihrem Dokument steht, und ordnen es anhand der genannten Gesetzesbestimmungen ein. Über Schuld, Strafe und Verfahren entscheiden allein die zuständigen Behörden und Gerichte. Massgebend ist immer der Original-Strafbefehl.

Alles enthalten · CHF 39.– einmalig

Das erhalten Sie für 39 Franken

Eine persönliche Auswertung als PDF – klar strukturiert, ohne Fachchinesisch und mit fertigen Schreiben für Ihren nächsten Schritt.

Neu · Ratenrechner

Ratenzahlung selbst berechnen

Sie geben einfach ein, wie viel Sie pro Monat zahlen können – der Rechner ermittelt sofort die Laufzeit (z. B. 6 Raten à CHF 400 und eine Schlussrate von CHF 82) und trägt den fertigen Ratenplan automatisch in Ihr Gesuch um Zahlungserleichterung ein. Kein Rechnen, kein Formulieren – nur eintragen und absenden.

Zusammenfassung im Klartext

Was Ihnen vorgeworfen wird und was der Strafbefehl bedeutet – in einfacher Sprache statt Paragrafendeutsch.

Fristen im Blick

Welche Frist gilt und bis wann Sie reagieren müssen – deutlich hervorgehoben.

Frist-Countdown & Erinnerung

Sie sehen klar, bis wann Sie handeln müssen: „Ihre Frist läuft am TT.MM.JJJJ ab – noch X Tage." Auf Wunsch erinnern wir Sie zusätzlich per E-Mail.

Ampel-Einschätzung

Grün, gelb oder rot: wie viel auf dem Spiel steht und wie dringend Sie handeln sollten.

Einsprache-Vorlage

Ein fristwahrendes Musterschreiben, mit dem Sie rechtzeitig Einsprache erheben – bewusst ohne inhaltliche Begründung. Für die Begründung ziehen Sie bei Bedarf einen Anwalt hinzu.

Alles als PDF

Auswertung, Einschätzung und Ihre Schreiben – gebündelt zum Herunterladen und Ausdrucken.

So sieht Ihre Auswertung aus

Vier echte Ausschnitte, vom Formular bis zur Zustellmail. Zum Vergrössern anklicken.

Anfrageformular mit hochgeladenem Strafbefehl und eingetippter Frage
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Auswertung mit Ampel-Einschätzung und Kurzfassung
2. Ampel und Kurzfassung
Auswertung mit Einsprachefrist, Zustellvermerk und den möglichen Optionen
3. Frist und Optionen
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

Echte Auswertung zu einem fiktiven Beispiel-Strafbefehl. Behörde, Namen und Beträge sind frei erfunden.

Strafbefehl verstehen · CHF 39 →

Strafbefehl hochladen und verstehen

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

PDF, JPG oder PNG Sichere Übertragung Auswertung in wenigen Minuten
CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF

Sicher bezahlen mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal – über Stripe.

Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit erklärtem Tatvorwurf, den wichtigen Fristen, einer Ampel-Einschätzung und klaren Optionen – inklusive Formulierungshilfe für ein Ratengesuch oder eine Einsprache. Keine Rechtsberatung.

Ihre Daten sind vertraulich & sicher

Dokumente schwärzen

Persönliche Daten können Sie vor dem Upload schwärzen.

Nur E-Mail-Adresse

Für die Anfrage genügt lediglich Ihre E-Mail-Adresse.

Keine Registrierung

Kein Konto erforderlich – Sie starten sofort.

Vertraulich

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt.

Auch mit geschwärzten Dokumenten möglich.
Aus der Praxis

Vier Irrtümer, die teuer werden

Nicht die schwierigen Paragrafen kosten die Leute den Fall, sondern vier Annahmen, die naheliegend klingen und falsch sind.

«Solange ich den Brief nicht abhole, läuft nichts»

Das Gegenteil stimmt. Wird ein Einschreiben nicht abgeholt, gilt es nach Art. 85 StPO am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch trotzdem als zugestellt, sofern Sie mit einer Zustellung rechnen mussten. Die Frist läuft dann, während der Brief noch bei der Post liegt.

«Ich muss die Einsprache gut begründen»

Nein. Die Einsprache der beschuldigten Person muss nach Art. 354 StPO nicht begründet werden. Ein Satz mit Aktenzeichen und Unterschrift genügt, um die Frist zu wahren. Wer glaubt, erst eine perfekte Begründung schreiben zu müssen, verliert über dem Formulieren die zehn Tage.

«Bedingt heisst, ich muss nichts zahlen»

Nur zum Teil. Eine bedingte Geldstrafe wird tatsächlich aufgeschoben. Die Busse daneben und die Verfahrenskosten sind aber sofort fällig – und genau diese beiden Posten stehen oft klein gedruckt unter der grossen Zahl, die alle erschreckt.

«Wenn ich zahle, ist die Sache erledigt»

Beim Strafverfahren ja, beim Führerausweis nicht. Bei Verkehrsdelikten prüft das Strassenverkehrsamt in einem eigenen Verfahren, ob der Ausweis entzogen wird. Es ist an den Sachverhalt des rechtskräftigen Strafbefehls gebunden – wer dort nichts einwendet, kann es später kaum noch nachholen.

Ratgeber & Hilfe

Passende Hilfe zu Ihrem Strafbefehl

Jeder Strafbefehl trifft anders. Hier finden Sie verständliche Erklärungen – zu Ihren Fristen und Optionen ebenso wie zum konkreten Vorwurf.

So arbeiten wir

Klarheit statt Paragrafendeutsch

Ein Strafbefehl trifft viele Menschen unvorbereitet – und ist in einer Sprache verfasst, die sich kaum jemand von selbst erschliesst. Genau hier setzen wir an: Wir bereiten Ihren Strafbefehl verständlich auf, damit Sie in Ruhe entscheiden können, was der richtige nächste Schritt ist.

Jede Auswertung wird sorgfältig und persönlich erstellt. Wir nennen Ihnen den Tatvorwurf im Klartext, machen die Fristen sichtbar und zeigen Ihnen die möglichen Optionen auf – ohne Sie zu drängen. Dabei bleiben wir immer bei der verständlichen Einordnung: Wir ersetzen keine anwaltliche Prüfung und geben keine Rechtsberatung. Bei schwerwiegenden Fällen empfehlen wir ausdrücklich, zusätzlich rechtlichen Rat einzuholen.

Für wen ist das gedacht? Für Menschen, die einen Strafbefehl erhalten haben und zuerst verstehen wollen, was darin steht, bevor sie zahlen, unterschreiben oder Einsprache erheben. Sie brauchen dafür keine juristischen Vorkenntnisse und kein Konto.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine anwaltliche Prüfung, keine Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht und keine inhaltliche Begründung Ihrer Einsprache. Das Musterschreiben, das Sie erhalten, wahrt die Frist – die Begründung gehört, wo sie nötig ist, in anwaltliche Hände.

Woher stammen die Angaben? Aus Ihrem Dokument und aus dem Gesetz: der Strafprozessordnung für Verfahren und Fristen, dem Strafgesetzbuch für Strafarten und Strafzumessung, dem Strassenverkehrsgesetz bei Verkehrsdelikten. Wir nennen die Bestimmungen beim Namen, damit Sie jede Aussage nachprüfen können. Massgebend bleibt immer der Original-Strafbefehl.

Wo sind die Grenzen? Wir lesen, was im Dokument steht. Ob eine Einsprache in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, hängt von Beweisen und Umständen ab, die nicht im Schreiben stehen – das kann und will diese Auswertung nicht beurteilen. Bei drohender Freiheitsstrafe, bei Auswirkungen auf eine Aufenthaltsbewilligung oder wenn Sie den Vorwurf bestreiten, holen Sie zusätzlich rechtlichen Rat ein.

strafbefehl-verstehen.ch
Verständliche Aufbereitung amtlicher und juristischer Dokumente. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen

Ihre Fragen, klar beantwortet

Was ist ein Strafbefehl?+
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft ohne Gerichtsverhandlung. Er nennt den Tatvorwurf, die Strafe wie Busse oder Geldstrafe und die Verfahrenskosten. Wird nicht innert Frist Einsprache erhoben, wird er rechtskräftig.
Welche Frist habe ich für eine Einsprache?+
Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Zustellung des Strafbefehls – unabhängig davon, wie schwer der Fall wiegt. Nach Ablauf wird der Strafbefehl in der Regel rechtskräftig und vollstreckbar.
Was kostet die Auswertung?+
Die persönliche Auswertung kostet einmalig 39 CHF. Es gibt kein Abo und keine Folgekosten. Sie erhalten eine verständliche Auswertung als PDF.
Muss ich mich registrieren?+
Nein. Für die Anfrage genügt Ihre E-Mail-Adresse, ein Konto ist nicht nötig. Persönliche Angaben im Dokument können Sie vor dem Hochladen schwärzen.
Ist das eine Rechtsberatung?+
Nein. strafbefehl-verstehen.ch hilft, den Strafbefehl verständlich einzuordnen, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung oder Rechtsberatung. Bei schwerwiegenden Fällen empfehlen wir, zusätzlich rechtlichen Rat einzuholen.
Was passiert mit meinen Daten?+
Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt. Sie können persönliche Daten vor dem Upload schwärzen, und für die Anfrage genügt Ihre E-Mail-Adresse. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Ihren Strafbefehl jetzt verstehen

Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie in kurzer Zeit eine verständliche Auswertung mit Fristen, Ampel-Einschätzung und klaren Optionen.

Strafbefehl verstehen · CHF 39 →
Strafbefehl verstehen · CHF 39 →