Was ist ein Strafbefehl?+
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft – ohne Gerichtsverhandlung. Er nennt den Tatvorwurf, die Strafe wie Busse oder Geldstrafe und die Verfahrenskosten. Wird nicht innert Frist Einsprache erhoben, wird er rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Von wem kommt ein Strafbefehl?+
Ein Strafbefehl wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft erlassen. Sie kann bei kleineren und mittleren Delikten selbst entscheiden, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das macht das Verfahren schnell – aber auch leicht zu übersehen.
Wann gilt ein Strafbefehl als zugestellt?+
Massgeblich ist die Zustellung, nicht der Tag, an dem Sie den Brief öffnen. Wird ein eingeschriebener Brief nicht abgeholt, gilt er in der Regel am letzten Tag der Abholfrist als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die 10-tägige Einsprachefrist.
Welche Frist habe ich für eine Einsprache?+
Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Zustellung des Strafbefehls (Art. 354 StPO). Sie gilt unabhängig davon, wie schwer der Fall wiegt. Nach Ablauf wird der Strafbefehl in der Regel rechtskräftig und vollstreckbar.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?+
Läuft die 10-Tage-Frist ohne Einsprache ab, wird der Strafbefehl rechtskräftig – er wirkt dann wie ein Urteil. Die festgelegte Busse oder Geldstrafe und die Verfahrenskosten werden fällig und können vollstreckt werden.
Wie erhebe ich Einsprache?+
Die Einsprache muss innert 10 Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eingehen, die den Strafbefehl erlassen hat. Sie müssen sie nicht ausführlich begründen. In Ihrer Auswertung liegt dafür ein vorbereiteter Vordruck bei, den Sie nur noch ausfüllen und einreichen.
Was passiert nach einer Einsprache?+
Nach einer gültigen Einsprache nimmt die Staatsanwaltschaft die Untersuchung wieder auf. Sie kann am Strafbefehl festhalten, ihn anpassen, das Verfahren einstellen oder die Sache an das Gericht überweisen. Bei schwerwiegenden Fällen ist anwaltlicher Rat sinnvoll.
Wie läuft die Auswertung bei Ihnen ab?+
In drei Schritten: Sie laden Ihren Strafbefehl hoch (PDF, JPG oder PNG), bezahlen einmalig 39 CHF sicher über Stripe, und direkt danach öffnet sich Ihre verständliche Auswertung. Den ganzen Ablauf finden Sie auf unserer
Ablauf-Seite.
Wie schnell erhalte ich die Auswertung?+
Direkt nach der Zahlung öffnet sich Ihre Auswertung auf der Seite. Zusätzlich erhalten Sie einen 7 Tage gültigen Link per E-Mail zum erneuten Aufrufen sowie das PDF zum Ausdrucken oder Herunterladen.
Was steht in der Auswertung?+
Die Auswertung erklärt den Tatvorwurf in klarer Sprache, nennt die massgeblichen Fristen und ordnet den Fall mit einer Ampel ein: grün überschaubar, gelb aufpassen, rot dringend. Dazu erhalten Sie das PDF sowie zwei Vordrucke – einen Antrag auf Ratenzahlung und einen Vordruck für die Einsprache.
Was bedeutet die Ampel-Einschätzung?+
Die Ampel übersetzt den Schweregrad in ein Signal: Grün steht für überschaubare Fälle, bei denen meist ein Bezahlen ausreicht. Gelb bedeutet, dass Sie die Optionen genau prüfen sollten. Rot heisst, dass es dringend ist und rasches Handeln – gegebenenfalls mit anwaltlichem Rat – ratsam ist.
Welche Datei kann ich hochladen?+
PDF, JPG oder PNG bis 12 MB. Ein Scan ist ideal, ein Handyfoto der einzelnen Seiten genügt aber ebenfalls, solange die Seiten lesbar sind. Auch mehrseitige Strafbefehle sind kein Problem. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Hochladen schwärzen.
Wie kann ich bezahlen?+
Die Zahlung läuft sicher über Stripe. Sie können mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal bezahlen – einmalig 39 CHF, ohne Abo und ohne Folgekosten.
Muss ich ein Konto erstellen?+
Nein. Für die Auswertung genügt Ihre E-Mail-Adresse. Eine Registrierung, ein Passwort oder weitere persönliche Daten sind nicht nötig; die Zahlung erfolgt sicher über Stripe.
Was passiert mit meinen Daten?+
Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und dienen ausschliesslich Ihrer Auswertung. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Hochladen schwärzen, und für die Anfrage genügt Ihre E-Mail-Adresse. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Wie lange ist der Link zur Auswertung gültig?+
Der Link, den Sie per E-Mail erhalten, ist 7 Tage gültig. In dieser Zeit können Sie die Auswertung jederzeit erneut aufrufen. Zusätzlich haben Sie das PDF, das Sie unabhängig davon speichern und ausdrucken können.
Was kostet die Auswertung?+
Die Auswertung kostet einmalig 39 CHF. Es gibt kein Abo und keine Folgekosten. Enthalten sind die verständliche Erklärung, die Ampel-Einschätzung, das PDF sowie die Vordrucke für Ratenzahlung und Einsprache.
Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?+
Ist der Vorwurf berechtigt, aber die Summe auf einmal zu hoch, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Dafür liegt Ihrer Auswertung ein Vordruck bei, in dem Sie selbst angeben, welchen Monatsbetrag oder welche Laufzeit Sie vorschlagen.
Ist das eine Rechtsberatung?+
Nein. strafbefehl-verstehen.ch hilft, den Strafbefehl verständlich einzuordnen, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung oder Rechtsberatung. Bei schwerwiegenden Fällen empfehlen wir, zusätzlich rechtlichen Rat einzuholen.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?+
Das hängt vom Fall ab. Bei überschaubaren Bussen genügt die Auswertung oft, um informiert zu entscheiden. Bei höheren Strafen, unklarer Sachlage oder möglichen Folgen für Register oder Ausweis ist es sinnvoll, zusätzlich anwaltlichen Rat einzuholen – die Ampel gibt Ihnen dazu eine erste Orientierung.