Klarheit statt Paragrafendeutsch

Wie eine Auswertung bei strafbefehl-verstehen.ch entsteht, worauf sie sich stützt – und wo sie bewusst aufhört.

DIREKTE ANTWORT

strafbefehl-verstehen.ch liest den Strafbefehl, den Sie hochladen, und gibt seinen Inhalt in verständlicher Sprache wieder: welcher Vorwurf erhoben wird, welche Frist im Dokument steht, was die Sanktionen bedeuten und welche Wege offenstehen. Grundlage sind Ihr Dokument und der Gesetzestext. Eine Rechtsberatung ist das ausdrücklich nicht.

Worum es geht

Ein Strafbefehl trifft viele Menschen unvorbereitet – und ist in einer Sprache verfasst, die sich kaum jemand von selbst erschliesst. Genau hier setzen wir an: Wir bereiten Ihren Strafbefehl verständlich auf, damit Sie in Ruhe entscheiden können, was der richtige nächste Schritt ist.

Jede Auswertung wird sorgfältig und persönlich erstellt. Wir nennen Ihnen den Tatvorwurf im Klartext, machen die Fristen sichtbar und zeigen Ihnen die möglichen Optionen auf – ohne Sie zu drängen. Dabei bleiben wir immer bei der verständlichen Einordnung: Wir ersetzen keine anwaltliche Prüfung und geben keine Rechtsberatung. Bei schwerwiegenden Fällen empfehlen wir ausdrücklich, zusätzlich rechtlichen Rat einzuholen.

Für wen ist das gedacht? Für Menschen, die einen Strafbefehl erhalten haben und zuerst verstehen wollen, was darin steht, bevor sie zahlen, unterschreiben oder Einsprache erheben. Sie brauchen dafür keine juristischen Vorkenntnisse und kein Konto.

Wie eine Auswertung entsteht

Der Weg ist bewusst kurz gehalten, weil die Frist im Strafbefehl kurz ist. Vier Schritte, ohne Konto und ohne Termin:

Ablauf einer Auswertung. Stand: September 2026.
SchrittWas passiertWas Sie tun
1. HochladenIhr Strafbefehl wird als PDF, JPG oder PNG entgegengenommenAngaben, die Sie nicht zeigen wollen, vorher schwärzen
2. AuswertenVorwurf, Sanktionen, Fristen und Optionen werden aus dem Dokument herausgearbeitetnichts – das dauert wenige Minuten
3. ErhaltenAuswertung als PDF, dazu Frist-Countdown und VorlagenZugangslink in der E-Mail öffnen
4. Entscheidenzahlen, ein Ratengesuch stellen oder Einsprache erheben

Den Ablauf mit allen Einzelheiten und den Vorlagen finden Sie auf der Seite Ablauf und Preise.

Woher die Angaben stammen

Woher stammen die Angaben? Aus Ihrem Dokument und aus dem Gesetz: der Strafprozessordnung für Verfahren und Fristen, dem Strafgesetzbuch für Strafarten und Strafzumessung, dem Strassenverkehrsgesetz bei Verkehrsdelikten. Wir nennen die Bestimmungen beim Namen, damit Sie jede Aussage nachprüfen können. Massgebend bleibt immer der Original-Strafbefehl.

Die drei Gesetze, die am häufigsten vorkommen

StPO – Strafprozessordnung: Verfahren, Zustellung, Einsprache und Fristen (unter anderem Art. 85, 91, 352–356 StPO).
StGB – Strafgesetzbuch: Strafarten, Tagessätze, Probezeit und Verjährung (unter anderem Art. 34, 35, 42–46, 97 StGB).
SVG – Strassenverkehrsgesetz: Verkehrsdelikte und der Ausweisentzug im getrennten Administrativverfahren (unter anderem Art. 16–16c, 90–92 SVG).

Wir schreiben die Bestimmung jeweils dazu, damit Sie jede Aussage selbst nachschlagen können. Zahlen und Beträge tragen ein Stand-Datum. Massgebend bleibt immer der Original-Strafbefehl mit der darin abgedruckten Rechtsmittelbelehrung.

Wo unsere Grenzen liegen

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine anwaltliche Prüfung, keine Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht und keine inhaltliche Begründung Ihrer Einsprache. Das Musterschreiben, das Sie erhalten, wahrt die Frist – die Begründung gehört, wo sie nötig ist, in anwaltliche Hände.

Wo sind die Grenzen? Wir lesen, was im Dokument steht. Ob eine Einsprache in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, hängt von Beweisen und Umständen ab, die nicht im Schreiben stehen – das kann und will diese Auswertung nicht beurteilen. Bei drohender Freiheitsstrafe, bei Auswirkungen auf eine Aufenthaltsbewilligung oder wenn Sie den Vorwurf bestreiten, holen Sie zusätzlich rechtlichen Rat ein.

Was wir bewusst nicht tun

Keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls, keine Bewertung von Schuld oder Erfolgsaussichten, keine Empfehlung für oder gegen eine Einsprache, keine Begründung Ihrer Einsprache und keine Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht. Das ist keine Bescheidenheit, sondern die Grenze zwischen verständlicher Aufbereitung und Rechtsdienstleistung.

Ob eine Einsprache sinnvoll ist, lässt sich nicht am Dokument allein entscheiden. Wann anwaltliche Hilfe klar angezeigt ist und wann eine Sache meist ohne geht, steht auf der Seite Brauche ich einen Anwalt?.

Was mit Ihrem Dokument passiert

Ein Strafbefehl enthält Angaben zu einem Strafverfahren und damit besonders schützenswerte Personendaten. Entsprechend eng ist der Umgang damit: Wir verlangen weder Namen noch Anschrift, sondern nur eine E-Mail-Adresse für die Zustellung. Ihr Dokument wird ausschliesslich für die von Ihnen bestellte Auswertung verarbeitet, nicht an Behörden weitergegeben und nach kurzer Zeit gelöscht.

Welche Daten genau anfallen, wie lange sie gespeichert bleiben und welche Rechte Sie haben, steht in der Datenschutzerklärung.

Preis und Transparenz

Eine Auswertung kostet CHF 39.–, einmalig und ohne Abo. Es gibt keine Folgekosten, keine automatische Verlängerung und keine versteckten Positionen. Wer den Betrag zahlt, erhält die vollständige Auswertung samt Vorlagen – unabhängig davon, wie die Ampel ausfällt.

Verantwortlich für diese Website ist die im Impressum genannte Anbieterin. Es handelt sich nicht um eine Anwaltskanzlei und nicht um eine Behörde.

In einem Satz

Wir machen sichtbar, was in Ihrem Strafbefehl steht – damit Sie in Ruhe entscheiden können, was daraus folgt.

Strafbefehl hochladen · CHF 39