Können Sie eine Busse oder Geldstrafe aus dem Strafbefehl nicht auf einmal begleichen, stellen Sie bei der zuständigen Behörde ein Gesuch um Zahlungserleichterung und zahlen in Raten. Die Behörde kann Ratenzahlung oder eine Nachfrist bewilligen (StGB Art. 35). Das ändert nichts an der Schuld, verhindert aber Betreibung und Ersatzfreiheitsstrafe.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ratenzahlung gibt es nur auf Gesuch – nicht automatisch.
- Zuständig ist die im Strafbefehl genannte Vollzugs- oder Inkassostelle.
- Busse: schuldhaftes Nichtzahlen führt zur Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag bis 3 Monaten (Art. 106 StGB).
- Geldstrafe: zuerst Betreibung, dann Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 35 f. StGB).
- Ins Gesuch gehören Einkommen, Auslagen und ein realistischer Monatsbetrag.
Was Zahlungserleichterung bedeutet
Ein Strafbefehl nennt einen Betrag und eine Frist – und wirkt dadurch, als müsste alles sofort und in einer Summe fliessen. Genau dieser Eindruck lässt sich entschärfen. Zahlungserleichterung heisst, dass die Behörde Ihnen erlaubt, den Betrag in Raten oder mit mehr Zeit zu zahlen, statt ihn auf einen Schlag einzufordern. Das ist im Vollzug ausdrücklich vorgesehen und keine Ausnahme für Härtefälle.
Wichtig ist die Reihenfolge im Kopf: Zuerst steht die Frage, ob Sie überhaupt zahlen müssen – dagegen richtet sich die Einsprache, solange der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist. Erst danach kommt die Frage, wie Sie zahlen. Um dieses Wie geht es hier. Wollen Sie den Vorwurf selbst bestreiten, ist die Einsprache innert der 10-Tage-Frist der richtige Weg – die Ratenzahlung setzt dagegen voraus, dass der Betrag grundsätzlich geschuldet ist.
Zahlungserleichterung ist kein Rabatt. Der geschuldete Betrag bleibt gleich hoch – Sie verteilen ihn nur über mehrere Monate, damit er tragbar wird.
Rechtlich ist die Ratenzahlung bei der Geldstrafe in Art. 35 Abs. 1 StGB verankert: Die Vollzugsbehörde bestimmt eine Zahlungsfrist von einem bis sechs Monaten und kann Ratenzahlung anordnen; eine längere Frist gibt es nur auf Gesuch. Bei der Busse erklärt Art. 106 Abs. 5 StGB dieselben Regeln für sinngemäss anwendbar. Beide Male entscheidet die Behörde nach Ihren Verhältnissen – und dafür muss sie diese kennen. Ohne Gesuch bleibt es bei der vollen Summe auf einmal.
Ein verbreiteter Irrtum ist, Zahlungserleichterung sei nur für Menschen ohne Einkommen gedacht. Tatsächlich richtet sie sich an alle, für die der Gesamtbetrag auf einmal die Haushaltskasse kippen würde – auch bei geregeltem Lohn. Massgebend ist nicht, dass Sie mittellos sind, sondern dass die geforderte Einmalzahlung Ihre laufenden Verpflichtungen wie Miete und Krankenkassenprämien gefährden würde. Wer das nachvollziehbar darlegt, hat gute Argumente für eine tragbare Rate.
Busse oder Geldstrafe – warum der Unterschied zählt
Auf dem Strafbefehl steht entweder «Busse» oder «Geldstrafe». Die zwei klingen ähnlich, folgen aber unterschiedlichen Regeln – und das entscheidet, was passiert, wenn Sie nicht zahlen. Die Busse ist ein fixer Frankenbetrag für Übertretungen, etwa im Strassenverkehr; sie richtet sich nach Art. 106 StGB. Die Geldstrafe dagegen wird in Tagessätzen bemessen (Art. 34 StGB): eine Anzahl Tagessätze mal ein Betrag pro Tag, der sich an Ihrem Einkommen orientiert.
| Merkmal | Busse | Geldstrafe |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 106 StGB | Art. 34 / 35 StGB |
| Bemessung | fixer Betrag in CHF | Tagessätze × Betrag pro Tagessatz |
| Typischer Anlass | Übertretung (z. B. Verkehr) | Vergehen |
| Ratenzahlung möglich? | ja, auf Gesuch | ja, auf Gesuch |
| Folge bei Nichtzahlung | Betreibung, bei schuldhafter Nichtzahlung Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag bis 3 Monaten (Art. 106 Abs. 2 StGB) | Betreibung, sonst Ersatzfreiheitsstrafe, 1 Tagessatz = 1 Tag (Art. 36 Abs. 1 StGB) |
Der Unterschied ist nicht akademisch. Bei einer Geldstrafe wird bei Zahlungsschwierigkeiten – je nach Kanton unterschiedlich – in vielen Fällen zunächst die Betreibung übers Betreibungsamt eingeleitet, bevor es an den Vollzug geht. Bei einer Busse gilt nichts grundsätzlich anderes: Art. 106 Abs. 5 StGB erklärt Art. 35 StGB und damit auch die Betreibung nach Art. 35 Abs. 3 StGB für sinngemäss anwendbar. Eine Ersatzfreiheitsstrafe setzt zudem voraus, dass Sie die Busse schuldhaft nicht bezahlen (Art. 106 Abs. 2 StGB); sie beträgt mindestens einen Tag und höchstens drei Monate. In beiden Fällen gilt: Ein rechtzeitiges Gesuch nimmt der Sache die Schärfe, ein ausgesessener Brief nicht.
Erfahrungsgemäss verwechseln viele Busse und Geldstrafe und unterschätzen dadurch die Busse: Auch bei der Busse wird aber zuerst betrieben – Hafttage drohen erst, wenn die Nichtzahlung schuldhaft ist (Art. 106 Abs. 2 StGB).
Nein. Über Schuld oder Unschuld ist mit dem rechtskräftigen Strafbefehl bereits entschieden. Das Gesuch um Zahlungserleichterung betrifft nur die Zahlungsweise und verschlechtert Ihre Lage nicht – es zeigt im Gegenteil Zahlungswillen.
Was bei Nichtzahlung wirklich droht
Einen Strafbefehl liegen zu lassen, macht ihn nicht kleiner. Zuerst kommen Mahnung und Nachfrist, danach in aller Regel die Betreibung über das Betreibungsamt – mit Betreibungskosten und einem Registereintrag, der Wohnungssuche und Kreditgeschäfte über Jahre erschweren kann. Erst wenn der Betrag auf dem Betreibungsweg uneinbringlich bleibt, kommt eine Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht: bei der Geldstrafe nach Art. 36 Abs. 1 StGB, bei der Busse nach Art. 106 Abs. 2 StGB und nur, wenn Sie schuldhaft nicht zahlen. Zwischen der ersten Mahnung und diesem letzten Schritt liegen in der Regel Wochen, in denen ein Gesuch noch problemlos möglich ist.
Der vollständige Weg von der Mahnung bis zur Ersatzfreiheitsstrafe steht auf der Seite Busse nicht bezahlt.
Die Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe trifft nur, wer schuldhaft nicht zahlt. Wer aktiv ein Gesuch stellt und seine Verhältnisse offenlegt, liefert ein starkes Argument gegen ein Verschulden – ausgeschlossen ist es damit nicht, aber deshalb lohnt sich das Schreiben.
Der Zahlungsbefehl ist der Start der Betreibung. Reagieren Sie jetzt: Ein Gesuch um Zahlungserleichterung ist auch in diesem Stadium noch möglich und oft klüger als Rechtsvorschlag ins Blaue, wenn der Betrag geschuldet ist.
Laden Sie den Strafbefehl hoch und nennen Sie Ihr monatliches Budget. Sie erhalten einen realistischen Ratenvorschlag und eine fertige Formulierung für das Gesuch um Zahlungserleichterung.
Das Gesuch um Zahlungserleichterung – Schritt für Schritt
Ein gutes Gesuch ist kurz, sachlich und rechnet vor. Die Behörde will nicht Ihr Mitleid, sondern nachvollziehbare Zahlen: Was kommt monatlich herein, was geht fix wieder raus, und welcher Betrag bleibt realistisch für die Rate? Je konkreter der vorgeschlagene Monatsbetrag, desto grösser die Chance auf ein Ja. Ein Wunschbetrag, der offensichtlich zu tief liegt, wird eher abgelehnt als eine ehrliche, tragbare Zahl.
Diese Angaben gehören hinein:
- Ihr Name, Ihre Adresse und die Referenz- oder Verfahrensnummer aus dem Strafbefehl
- Der geschuldete Gesamtbetrag samt Verfahrenskosten
- Ihr monatliches Nettoeinkommen und die wichtigsten festen Auslagen (Miete, Krankenkasse, Prämien)
- Der konkret vorgeschlagene Monatsbetrag und der gewünschte Beginn
- Die Bitte um Ratenzahlung beziehungsweise um eine Zahlungsfrist nach Art. 35 StGB
«Ich kann nicht alles auf einmal zahlen und bitte um Verständnis für meine schwierige Lage.»
«Ich beantrage, die Busse von CHF 2482 in 6 Monatsraten zu CHF 400 und einer Schlussrate von CHF 82 zu begleichen, erstmals ab 1. September 2026.»
Schematisches Muster – Betrag, Raten und Datum ersetzen Sie durch Ihre eigenen Werte.
Reichen Sie das Gesuch früh ein, idealerweise bevor die erste Zahlungsfrist verstreicht, und bewahren Sie eine Kopie auf. Bezahlen Sie die bewilligten Raten danach pünktlich – eine geplatzte Rate kann die ganze Erleichterung zum Einsturz bringen und die volle Summe wieder fällig stellen. Wie die Auswertung solche Schritte für Sie vorbereitet, zeigt die Seite zum Ablauf der Auswertung.
Eigenmächtige Teilzahlungen ersetzen kein bewilligtes Gesuch. Ohne Zustimmung der Behörde bleibt die volle Summe fällig und die Betreibung kann trotzdem laufen. Erst die bewilligte Ratenzahlung schützt Sie – deshalb zuerst das Gesuch, dann die erste Rate.
Wenn sich Ihre Verhältnisse ändern
Ein Ratenplan ist kein starrer Vertrag für die Ewigkeit. Verlieren Sie unterwegs die Stelle oder fällt ein Einkommen weg, warten Sie nicht, bis die nächste Rate platzt. Melden Sie sich bei der Behörde und schlagen Sie einen angepassten, tieferen Monatsbetrag vor. Eine frühe, ehrliche Rückmeldung wird fast immer besser aufgenommen als eine kommentarlos ausgefallene Zahlung, nach der die volle Restsumme wieder auf einen Schlag fällig werden kann.
Umgekehrt dürfen Sie auch schneller zahlen, wenn es die Lage erlaubt: Eine höhere Rate oder eine vorzeitige Ablösung verkürzt die Laufzeit und beendet die Sache früher. Der Betrag bleibt derselbe, nur die Anzahl der Monate schrumpft. Wichtig ist allein, dass Sie mit der Behörde im Gespräch bleiben, statt Post unbeantwortet liegen zu lassen.
Ein Beispiel-Ratenplan mit echten Zahlen
Beispiel zur Veranschaulichung. Wie sich ein Betrag in tragbare Raten aufteilt, lässt sich am besten an einer Zahl zeigen. Angenommen, im Strafbefehl stehen eine Busse und Verfahrenskosten von zusammen CHF 2482, und Sie können realistisch CHF 400 im Monat aufbringen. Dann läuft der Plan über sechs volle Raten und eine kleinere Schlussrate – die letzte gleicht den Rest aus, damit die Summe exakt aufgeht. Weil die gesetzliche Zahlungsfrist einen bis sechs Monate beträgt, setzt der siebte Monat allerdings voraus, dass die Behörde die Frist auf Gesuch verlängert (Art. 35 Abs. 1 StGB).
| Monat | Rate | Bereits bezahlt | Restbetrag |
|---|---|---|---|
| Monat 1 | CHF 400 | CHF 400 | CHF 2082 |
| Monat 2 | CHF 400 | CHF 800 | CHF 1682 |
| Monat 3 | CHF 400 | CHF 1200 | CHF 1282 |
| Monat 4 | CHF 400 | CHF 1600 | CHF 882 |
| Monat 5 | CHF 400 | CHF 2000 | CHF 482 |
| Monat 6 | CHF 400 | CHF 2400 | CHF 82 |
| Monat 7 | CHF 82 | CHF 2482 | CHF 0 |
Ein Kurierfahrer erhält einen rechtskräftigen Strafbefehl über eine Busse von CHF 2200 plus CHF 282 Verfahrenskosten, zahlbar innert 30 Tagen. Sein Budget lässt CHF 400 im Monat zu. Er stellt ein Gesuch um Zahlungserleichterung mit genau diesem Plan – sechs Raten zu CHF 400 und eine Schlussrate von CHF 82. Die Staatsanwaltschaft bewilligt die Ratenzahlung, eine Betreibung unterbleibt. In einem anderen Fall wurde ein zu tiefer Wunschbetrag von CHF 80 abgelehnt und nachgebessert – der realistische Betrag zählt.
Häufige Fehler beim Raten zahlen
Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Gesetz, sondern durch Abwarten und Halbherzigkeit. Wer den Brief wegschiebt, verliert die günstige Ausgangslage, in der die Behörde noch Spielraum hat. Und wer einen Betrag verspricht, den er nicht halten kann, steht nach der ersten geplatzten Rate schlechter da als vorher.
So machen Sie es richtig
- Früh das Gesuch stellen, vor Ablauf der Zahlungsfrist
- Einen Monatsbetrag wählen, den Sie sicher halten
- Einkommen und feste Auslagen offen darlegen
- Bewilligte Raten pünktlich und vollständig zahlen
- Eine Kopie des Gesuchs aufbewahren
Das geht oft schief
- Den Strafbefehl liegen lassen und auf Ruhe hoffen
- Eigenmächtig weniger überweisen statt ein Gesuch zu stellen
- Einen unrealistisch tiefen Betrag vorschlagen
- Eine Rate ausfallen lassen ohne Rückmeldung
- Busse und Geldstrafe verwechseln und die Folge unterschätzen
Ein häufiger Irrtum ist, die 30-Tage-Frist auf dem Strafbefehl mit der Einsprachefrist zu verwechseln. Die Zahlungsfrist betrifft nur das Bezahlen; die 10-tägige Einsprachefrist ist da meist längst vorbei.
Ist die Einsprachefrist bereits abgelaufen und der Strafbefehl rechtskräftig, bleibt die Ratenzahlung oft der sinnvollste verbleibende Schritt. Was bei einem verpassten Fristende sonst noch offensteht, hängt vom Einzelfall ab – für das reine Bezahlen ist die Zahlungserleichterung fast immer der richtige Hebel.
Wir sehen immer wieder, dass Menschen erst reagieren, wenn der Zahlungsbefehl da ist. Bis dahin ist unnötig Zeit und Verhandlungsspielraum verloren – ein Gesuch in der ersten Woche wirkt fast immer ruhiger als eines nach der Betreibung.
So hilft der Ratenrechner von strafbefehl-verstehen.ch
Bevor Sie einen Betrag versprechen, sollten Sie wissen, wie lange er läuft. Genau das übernimmt der Ratenrechner: Sie geben den geschuldeten Betrag und Ihren gewünschten Monatsbetrag ein, und er rechnet die Laufzeit samt Schlussrate aus – etwa sechs Raten zu CHF 400 und eine Schlussrate von CHF 82. Das Ergebnis fliesst direkt in ein fertiges Gesuch um Zahlungserleichterung, das Sie nur noch unterschreiben und einreichen. Für die verständliche Auswertung Ihres Strafbefehls zahlen Sie CHF 39 einmalig.
Der Nutzen liegt weniger im Rechnen selbst als darin, sich nicht zu übernehmen. Viele nennen im ersten Anlauf einen Betrag, der sich gut anhört, aber neben Miete, Prämien und Lebenshaltung nicht durchhält – und stehen nach zwei Monaten wieder am Anfang. Der Rechner dreht die Logik um: Sie nennen den Betrag, den Sie sicher monatlich stemmen, und sehen sofort, über wie viele Monate er trägt. So geht ins Gesuch eine Zahl, die Sie auch in einem schwächeren Monat halten – und genau das überzeugt die Behörde. Wie das Ergebnis konkret aussieht, zeigen die Beispiele auf der Seite mit den häufigen Fragen.
Aus Ihrem Wunschbetrag entstehen Laufzeit und Raten automatisch – inklusive passender Schlussrate, damit die Summe exakt aufgeht.
Der Ratenplan wird direkt in ein einreichbares Schreiben an die zuständige Behörde eingetragen.
Sie sehen, was auf Ihrem Strafbefehl steht und welche Folge bei Nichtzahlung tatsächlich droht.
An welche Behörde das Gesuch geht und welche Referenznummer hineingehört – auf einen Blick.
Angaben vorab schwärzbar, nur Ihre E-Mail-Adresse nötig, keine Registrierung.
Wir rechnen und formulieren verständlich, vertreten Sie aber nicht und sanieren keine Schulden. Bei tiefer Verschuldung wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldenberatung.
So läuft es ab
Hochladen
Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.
Betrag & Rate
Gewünschten Monatsbetrag eingeben – der Ratenrechner ermittelt die Laufzeit.
Gesuch erhalten
Auswertung samt Gesuch um Zahlungserleichterung als PDF zum Download.
Zustellung
Alles kommt zusätzlich per E-Mail – bereit zum Unterschreiben.
Ratenplan berechnen lassen · CHF 39
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Echte Auswertung zu einem fiktiven Beispiel-Strafbefehl. Behörde, Namen und Beträge sind frei erfunden. Zum Vergrössern anklicken.
Transparenz: Was diese Seite leistet – und was nicht
Für wen geeignet? Für Menschen mit einem rechtskräftigen Strafbefehl, die die Busse oder Geldstrafe nicht auf einmal bezahlen können.
Was wird erklärt? Wie die Ratenzahlung nach Art. 35 und Art. 106 StGB funktioniert, was ins Gesuch um Zahlungserleichterung gehört und was bei Nichtzahlung droht.
Welchen Nutzen? Sie wandeln eine erdrückende Gesamtsumme in tragbare Monatsraten um und wenden Betreibung sowie Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Rechtsvertretung, keine Schuldenberatung und keine Zusage, dass die Behörde einen bestimmten Ratenplan bewilligt.
Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) und das SchKG. Sie ersetzen im Einzelfall keine Beratung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine anerkannte Schuldenberatung. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 25. August 2026.
Häufige Fragen zur Ratenzahlung
Kann ich eine Busse aus dem Strafbefehl in Raten zahlen?+
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