Fahren in fahrunfähigem Zustand · Art. 91 SVG

Strafbefehl wegen Alkohol am Steuer – Strafe und Ausweisentzug

Ein einziger Abend, und plötzlich liegen zwei Briefe von zwei Behörden im Kasten – der Schreck sitzt oft weniger in der Busse als in der Frage, wie lange der Ausweis jetzt weg ist.

Stand: August 2026
DIREKTE ANTWORT

Nach Alkohol oder Drogen am Steuer laufen in der Schweiz zwei getrennte Verfahren: Die Staatsanwaltschaft ahndet die Tat mit einem Strafbefehl (Busse oder Geldstrafe nach SVG Art. 91), das kantonale Strassenverkehrsamt verfügt zusätzlich den Führerausweisentzug als Administrativmassnahme. Beide betreffen denselben Vorfall, kommen aber als eigene Schreiben – mit eigenen Fristen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Ein Vorfall, zwei Verfahren Kontrolle / Fahrt Strafverfahren Staatsanwaltschaft → Strafbefehl Busse / Geldstrafe Administrativverfahren Strassenverkehrsamt → Führerausweis- entzug
Derselbe Vorfall, zwei voneinander unabhängige Wege: Strafe und Ausweisentzug werden von verschiedenen Behörden entschieden.
Auf dieser Seite
  1. Was «fahrunfähig» rechtlich heisst
  2. Promillegrenzen und ihre Folgen
  3. Zwei Verfahren für eine Fahrt
  4. Der Strafbefehl: Busse oder Geldstrafe
  5. Der Führerausweisentzug
  6. Drogen am Steuer: Nulltoleranz
  7. Was Sie jetzt tun können
  8. So hilft die Auswertung
  9. Häufige Fragen

Was «fahrunfähig» rechtlich bedeutet

Der Vorwurf auf dem Strafbefehl heisst fast nie «Alkohol am Steuer», sondern Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Art. 91 SVG. Das ist mehr als eine Formulierung: Fahrunfähigkeit meint, dass Sie ein Fahrzeug nicht mehr sicher führen konnten – sei es wegen Alkohol, Medikamenten, Drogen oder Übermüdung. Alkohol ist der häufigste Auslöser, aber längst nicht der einzige.

Beim Alkohol knüpft das Gesetz an messbare Werte an. Ab 0,5 Promille Blutalkohol gilt man als fahrunfähig, gemessen wird über die Atemluft (ab 0,25 mg/l) oder eine Blutprobe. Bis 0,79 Promille spricht das Gesetz von einfacher, ab 0,8 Promille von qualifizierter Blutalkoholkonzentration. Dieser Sprung von 0,79 auf 0,8 entscheidet, ob eine Übertretung mit Busse oder ein Vergehen mit Geldstrafe vorliegt – und wie lange der Ausweis weg ist.

Kurz erklärt

«Qualifiziert» ist kein Lob, sondern eine Verschärfung: Ab 0,8 ‰ wird aus der Übertretung ein Vergehen nach Art. 91 Abs. 2 SVG – mit Geldstrafe statt blosser Busse und deutlich längerem Ausweisentzug.

Wichtig ist die saubere Trennung zweier Fragen. Die eine lautet: Stimmt der Vorwurf überhaupt? Bezweifeln Sie die Messung oder den Ablauf, richtet sich dagegen die Einsprache gegen den Strafbefehl, solange die 10-tägige Frist läuft. Die andere Frage ist: Welche Folgen hat ein anerkannter Vorfall? Darum dreht sich der grösste Teil dieser Seite.

Promillegrenzen und was sie auslösen

Die Höhe der Blutalkoholkonzentration ist der wichtigste einzelne Faktor. Sie entscheidet über die Art der Strafe und über die Schwere der Widerhandlung beim Ausweisentzug. Die folgende Übersicht zeigt die Stufen – die konkreten Zahlen in Ihrem Fall stehen im Strafbefehl und in der Verfügung des Strassenverkehrsamts.

Promillestufen und typische Einordnung nach SVG – vereinfachte Übersicht, der Einzelfall kann abweichen. Stand: August 2026.
BlutalkoholRechtliche EinordnungStrafe (Strafbefehl)Ausweis
unter 0,5 ‰grundsätzlich zulässig*keine (Ausnahmen bei Anzeichen)
0,50 – 0,79 ‰einfache Widerhandlung (Art. 91 Abs. 1)BusseVerwarnung oder Entzug
ab 0,80 ‰qualifiziert (Art. 91 Abs. 2)Geldstrafe, evtl. Freiheitsstrafemind. 3 Monate Entzug
Drogen (Liste)Fahrunfähigkeit ab NachweisGeldstrafe oder BusseEntzug

*Für Neulenker, Fahrlehrer und im berufsmässigen Personentransport gilt die tiefere Grenze von 0,1 ‰ (praktisch Nulltoleranz).

Aus der Tabelle wird der Kern sichtbar: Nicht der Unfall, sondern der Messwert bestimmt die Schublade. Wer knapp über 0,8 Promille liegt, ohne dass etwas passiert ist, steht rechtlich schärfer da als jemand mit 0,6 Promille. Das wirkt hart, folgt aber der Logik des Gesetzes, das an die abstrakte Gefahr anknüpft und nicht erst an den Schaden.

«Es ist doch nichts passiert – warum trotzdem eine Strafe?»
Was das rechtlich bedeutet

Fahren in fahrunfähigem Zustand ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Bestraft wird die Fahrt selbst, weil sie andere gefährdet – unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Unfall kam. Ein glimpflicher Ausgang mildert die Strafe, hebt sie aber nicht auf.

Zwei Verfahren für eine einzige Fahrt

Der Punkt, der die meisten überrascht: Ein Vorfall zieht in der Schweiz zwei getrennte Verfahren nach sich. Das eine ist das Strafverfahren. Es endet meist mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft und ahndet die Tat mit Busse oder Geldstrafe. Das andere ist das Administrativverfahren beim kantonalen Strassenverkehrsamt, das über den Führerausweis entscheidet. Beide Behörden arbeiten unabhängig, stützen sich aber auf denselben Polizeirapport.

Das erklärt, warum zwei Schreiben ins Haus kommen – oft mit Wochen Abstand. Es erklärt auch eine bittere Eigenheit: Selbst wer die Busse klaglos zahlt, ist den Ausweis damit nicht «freigekauft». Und selbst wer den Ausweis zurückhat, hat den Strafpunkt im Register noch nicht erledigt. Die beiden Wege müssen Sie getrennt im Blick behalten, jeder mit eigener Frist und eigener zuständiger Stelle.

Wichtig zu wissen

Das Strassenverkehrsamt ist an die Feststellungen im Strafverfahren gebunden. Wer den Sachverhalt im Strafbefehl unwidersprochen rechtskräftig werden lässt, kann ihn im Administrativverfahren kaum noch umstossen – die beiden Verfahren hängen also doch zusammen.

Aus der Praxis

Wir sehen immer wieder, dass Betroffene erleichtert sind, wenn die Busse bezahlt ist – und dann Wochen später der Entzug kommt. Wer von Anfang an mit zwei Verfahren rechnet, verliert diese zweite Frist nicht aus den Augen.

Wie schwer wiegt Ihr Promillewert wirklich?

Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, ob Ihr Wert im einfachen oder qualifizierten Bereich liegt, was die Strafe kostet und was das für den Führerausweis bedeutet.

Alkoholfall einordnen · CHF 39

Der Strafbefehl: Busse oder Geldstrafe

Was auf dem Strafbefehl als Strafe steht, hängt vor allem am Promillewert. Bei einfacher Fahrunfähigkeit zwischen 0,5 und 0,79 Promille bleibt es meist bei einer Busse – einem festen Frankenbetrag nach Art. 106 StGB. Ab 0,8 Promille wird daraus in aller Regel eine Geldstrafe in Tagessätzen (Art. 34 StGB), häufig bedingt ausgesprochen mit einer Probezeit. Ein Tagessatz bemisst sich nach Ihrem Einkommen, die Zahl der Tagessätze nach dem Verschulden.

Zur Strafe kommen die Verfahrenskosten. Bei einer bedingten Geldstrafe müssen Sie den Betrag zunächst nicht zahlen – fällig wird er nur, wenn Sie in der Probezeit erneut straffällig werden. Sofort zu begleichen sind dagegen eine allfällige Busse und die Kosten. Können Sie diese nicht auf einmal aufbringen, lässt sich ein Gesuch um Zahlungserleichterung mit Ratenzahlung stellen.

Missverständnis

«Bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen – das heisst, ich sitze 30 Tage.»

Was es wirklich heisst

Bedingt bedeutet aufgeschoben: Die 30 Tagessätze zu je z. B. CHF 90 (total CHF 2700) werden nur fällig, wenn Sie in der Probezeit erneut straffällig werden – Haft gibt es hier nicht automatisch.

Anonymisiertes Beispiel

Ein Angestellter wird mit 0,92 Promille angehalten, ohne Unfall und ohne Vorbelastung. Der Strafbefehl lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90 (CHF 2700), Probezeit 2 Jahre, dazu eine Busse von CHF 800 und Verfahrenskosten. Parallel entzieht das Strassenverkehrsamt den Ausweis für 3 Monate. Sofort zu zahlen sind Busse und Kosten, die Geldstrafe bleibt bei Wohlverhalten aufgeschoben.

Der Führerausweisentzug – wie lange ist der Ausweis weg?

Der Ausweisentzug schmerzt viele mehr als die Busse, weil er den Alltag trifft: Arbeitsweg, Familie, Beruf. Das SVG teilt Widerhandlungen in drei Stufen ein, und daran hängen Mindestentzugsdauern, die die Behörde nicht unterschreiten darf. Diese Minima sind gesetzlich fixiert – nach oben besteht Spielraum je nach Umständen und Vorgeschichte.

Mindestdauern des Warnungsentzugs nach Schwere der Widerhandlung (Ersttat, ohne Vorbelastung). Gesetzliche Minima nach Art. 16a–16c SVG. Stand: August 2026.
SchwereTypischer AnlassGrundlageMindestentzug
leicht0,5 – 0,79 ‰ ohne weitere UmständeArt. 16a SVGVerwarnung*
mittelschwererhöhte GefährdungArt. 16b SVG1 Monat
schwerab 0,8 ‰ (qualifiziert), DrogenArt. 16c SVG3 Monate

*Eine Verwarnung genügt nur, wenn in den zwei Jahren davor kein Ausweisentzug erfolgte; sonst mindestens ein Monat Entzug.

Entscheidend ist die Vorgeschichte. Wer in den letzten Jahren schon einmal auffiel, verliert den Ausweis deutlich länger – die Mindestdauern verlängern sich mit jeder weiteren schweren Widerhandlung, im Extremfall bis zum unbefristeten Entzug. Vor der Wiedererteilung nach einer schweren Alkoholfahrt verlangt das Strassenverkehrsamt zudem häufig eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Abklärung, deren Kosten Sie selbst tragen.

«Kann ich wenigstens für den Arbeitsweg weiterfahren?»
Was gilt

Einen generellen «Arbeitsweg-Bonus» gibt es nicht. Bei leichten Fällen prüft das Strassenverkehrsamt die berufliche Angewiesenheit im Rahmen der Bemessung, bei schweren Widerhandlungen bleibt es beim gesetzlichen Mindestentzug. Ein Fahren trotz Entzug ist eine eigene, schwere Straftat.

Mindestentzugsdauern nach Schwere der Widerhandlung Mindestentzug (Ersttat) leicht: Verwarnung / 0 Mt. mittelschwer: 1 Monat schwer (ab 0,8 ‰): 3 Monate Wiederholung: 12 Mt. bis unbefristet
Die Balken zeigen die gesetzlichen Mindestdauern – die tatsächliche Dauer legt das Strassenverkehrsamt im Einzelfall fest, nach oben offen.

Drogen am Steuer: Nulltoleranz statt Grenzwert

Beim Alkohol gibt es eine Grenze, unter der man straffrei bleibt. Bei einer Reihe von Betäubungsmitteln ist das anders: Für Cannabis (THC), Kokain, Heroin, Amphetamin und weitere Substanzen gilt Nulltoleranz. Weist die Blutprobe die Substanz nach, gilt Fahrunfähigkeit als gegeben – ganz ohne Promillegrenze. Schon eine geringe, längst nicht mehr spürbare Menge kann für den Nachweis reichen.

Praktisch heisst das: Wer abends kifft und am nächsten Morgen fährt, riskiert trotz nüchternem Gefühl einen positiven Befund. Die Folgen entsprechen einer schweren Widerhandlung – Geldstrafe im Strafbefehl und mindestens drei Monate Ausweisentzug. Beim reinen Konsum ausserhalb des Verkehrs greift dagegen ein anderes Kapitel des Betäubungsmittelgesetzes, das wir in der Auswertung gesondert einordnen.

Typischer Fehler

Viele verlassen sich auf das eigene Gefühl von Nüchternheit. Massgebend ist aber allein der Laborbefund – und THC ist im Blut oft noch nachweisbar, wenn die Wirkung längst vorbei ist.

Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss unterschätzen viele die Nachweiszeit: Zwischen Konsum am Abend und Kontrolle am Morgen liegen oft viele Stunden – für einen positiven Blutbefund und damit eine schwere Widerhandlung reicht das trotzdem häufig.

Was Sie jetzt konkret tun können

Der erste Schritt ist immer, beide Schreiben genau zu lesen und die zwei Fristen zu markieren. Für den Strafbefehl gilt die 10-tägige Einsprachefrist ab Zustellung (Art. 354 StPO). Für die Verfügung des Strassenverkehrsamts nennt das Schreiben eine eigene Rechtsmittelfrist. Verstreicht die Strafbefehlsfrist ungenutzt, wird der Vorwurf rechtskräftig – und bindet, wie oben gezeigt, auch das Administrativverfahren.

Zwei Schreiben, zwei Fristen Strafbefehl Zustellung Tag 10: Frist Einsprache Ausweis- entzug Verfügung eigene Frist Rekurs Zwei Fristen getrennt im Blick behalten
Zwei Schreiben, zwei Uhren: Die Frist des Strafbefehls (10 Tage) und die des Strassenverkehrsamts laufen unabhängig voneinander.
«Kann ich beide Verfahren mit einem Schreiben zusammen anfechten?»
Was gilt

Nein. Die Einsprache gegen den Strafbefehl geht an die Staatsanwaltschaft, der Rekurs gegen den Ausweisentzug an die im Amtsschreiben genannte Instanz. Zwei Verfahren bedeuten zwei getrennte Eingaben mit je eigener Frist – ein gemeinsames Schreiben deckt beide nicht ab.

Ob sich eine Einsprache lohnt, hängt vom Einzelfall ab: an einer sauber gemessenen Blutprobe ist wenig zu rütteln, an Verfahrensfehlern oder der Strafzumessung mitunter schon. Was Sie tun können, ohne Frist zu verlieren: den Vorwurf verstehen, die Fristen sichern und – wenn Sie bestreiten wollen – rechtzeitig eine fristwahrende Einsprache einreichen. Wie Sie ein verpasstes Fristende einordnen, lesen Sie auf der Seite Strafbefehl-Frist verpasst; den Ablauf der Auswertung zeigt die Seite zum Ablauf.

So gehen Sie es an

  • Beide Schreiben lesen und je die Frist notieren
  • Den Tatvorwurf und den Messwert genau prüfen
  • Bei Zweifeln fristwahrend Einsprache erheben
  • Busse und Kosten fristgerecht zahlen oder Ratengesuch stellen
  • Beim Ausweisentzug die Rechtsmittelfrist des Amts beachten

Das rächt sich

  • Nur die Busse zahlen und den Entzug ignorieren
  • Die 10-Tage-Frist des Strafbefehls verstreichen lassen
  • Trotz Entzug weiterfahren – eine neue, schwere Straftat
  • Auf ein «Gefühl von Nüchternheit» statt auf den Befund setzen
  • Beide Verfahren als eine einzige Sache behandeln

So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch

Ein Strafbefehl nach Art. 91 SVG ist dicht: Tatvorwurf, Tagessätze, Probezeit, Kosten, Fristen – und im Hintergrund der Ausweisentzug. Wir übersetzen dieses Schreiben in klare Sprache: Was genau wird vorgeworfen, was bedeutet die Strafe in Franken, bis wann läuft die Einsprachefrist und wie hängt der Strafbefehl mit dem Entzug zusammen. Sie sehen auf einen Blick, was sofort zu zahlen ist und was aufgeschoben bleibt. Für diese verständliche Auswertung zahlen Sie CHF 39 einmalig.

Dazu erhalten Sie eine fristwahrende Einsprache-Vorlage, falls Sie den Vorwurf bestreiten wollen, sowie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung, damit die 10 Tage nicht unbemerkt verstreichen. Wollen Sie die Busse in Raten begleichen, entsteht über den Ratenrechner ein passendes Gesuch um Zahlungserleichterung. Was wir bewusst nicht tun: Sie vor Gericht vertreten oder die Erfolgsaussicht einer Einsprache prognostizieren.

Tatvorwurf im Klartext

Art. 91 SVG, Promillewert und Schweregrad verständlich erklärt – ohne Paragrafendeutsch.

Strafe in Franken statt in Tagessätzen

Sie sehen, was die Geldstrafe konkret bedeutet und was sofort zu zahlen ist.

Strafbefehl und Ausweisentzug eingeordnet

Wie die beiden Verfahren zusammenhängen und welche Frist zu welcher Behörde gehört.

Frist-Countdown mit Erinnerung

Die 10-tägige Einsprachefrist im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.

Fristwahrende Einsprache-Vorlage

Ein neutrales Musterschreiben, falls Sie den Vorwurf bestreiten wollen.

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Keine Rechtsberatung

Wir erklären und ordnen ein, prüfen aber nicht anwaltlich, vertreten Sie nicht und begründen keine Einsprache inhaltlich.

CHF 39.– einmalig · kein Abo

So läuft es ab

1

Hochladen

Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.

2

Auswertung

Tatvorwurf, Strafe, Fristen und Ausweisbezug werden aufbereitet.

3

PDF erhalten

Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.

4

Zustellung

Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.

Alkoholfall einordnen · CHF 39

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

Strafbefehl hochladen und Alkoholfall einordnen

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

PDF, JPG oder PNG Sichere Übertragung Auswertung in wenigen Minuten

Ein Satz genügt. Je konkreter die Frage, desto genauer die Auswertung.

CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF und Word-Datei

Sicher bezahlen mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal – über Stripe.

Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit erklärtem Tatvorwurf, den wichtigen Fristen, einer Ampel-Einschätzung und klaren Optionen – inklusive Formulierungshilfe für ein Ratengesuch oder eine Einsprache. Keine Rechtsberatung.

Transparenz: Was diese Seite leistet – und was nicht

Für wen geeignet? Für Menschen mit einem Strafbefehl wegen Alkohol, Drogen oder Fahren in fahrunfähigem Zustand, die Strafe und Ausweisentzug verstehen wollen.

Was wird erklärt? Der Vorwurf nach Art. 91 SVG, die Promillestufen, die Folgen im Strafbefehl und der Zusammenhang mit dem Führerausweisentzug nach Art. 16a–16c SVG.

Welchen Nutzen? Sie behalten beide Verfahren und beide Fristen im Blick und wissen, was sofort zu zahlen ist und wo Sie sich wehren könnten.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine anwaltliche Prüfung, keine Vertretung vor Behörden oder Gericht und keine Prognose, ob eine Einsprache oder ein Rekurs Erfolg hat.

Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und das StGB. Sie ersetzen im Einzelfall keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 25. August 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Über Strafe und Ausweisentzug entscheiden Staatsanwaltschaft und Strassenverkehrsamt nach dem Einzelfall. Genannte Grenzwerte und Mindestdauern geben die gesetzliche Grundlage wieder und können im konkreten Fall abweichen.

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer und Strafbefehl

Ab wie viel Promille ist Fahren in der Schweiz strafbar?+
Ab 0,5 Promille gilt Fahrunfähigkeit. Zwischen 0,5 und 0,79 Promille liegt in der Regel eine Übertretung mit Busse vor. Ab 0,8 Promille spricht das Gesetz von qualifizierter Blutalkoholkonzentration nach Art. 91 Abs. 2 SVG – dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Bei bestimmten Drogen gilt Nulltoleranz.
Warum bekomme ich Strafbefehl und Ausweisentzug getrennt?+
Weil zwei Behörden zuständig sind. Den Strafbefehl mit Busse oder Geldstrafe erlässt die Staatsanwaltschaft als Strafe. Den Führerausweisentzug verfügt das kantonale Strassenverkehrsamt als Administrativmassnahme. Beide Verfahren laufen unabhängig, betreffen aber denselben Vorfall – Sie erhalten deshalb zwei Schreiben.
Wie lange wird der Führerausweis nach Alkohol entzogen?+
Bei qualifizierter Blutalkoholkonzentration ab 0,8 Promille gilt eine schwere Widerhandlung mit mindestens drei Monaten Entzug (Art. 16c SVG). Bei 0,5 bis 0,79 Promille ohne weitere Umstände sind Verwarnung oder ein Monat möglich. Vorstrafen im Verkehr verlängern die Dauer erheblich – bis hin zum unbefristeten Entzug.
Kann ich gegen den Strafbefehl Einsprache erheben?+
Ja. Gegen den Strafbefehl können Sie innert 10 Tagen seit Zustellung schriftlich Einsprache bei der Staatsanwaltschaft erheben (Art. 354 StPO). Der Führerausweisentzug ist davon getrennt und wird über das Strassenverkehrsamt angefochten. Ob eine Einsprache sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; das ist keine Rechtsberatung.
Was bringt mir die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch?+
Für CHF 39 erklären wir Ihren Strafbefehl in klarer Sprache: den Tatvorwurf, die Strafe in Tagessätzen oder als Busse, die Einsprachefrist mit Countdown und wie der Strafbefehl mit dem Ausweisentzug zusammenhängt. Sie erhalten eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Das ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.

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