Geldstrafe · Tagessatz · Art. 34 StGB

So berechnet sich Ihr Tagessatz und damit die Geldstrafe

Zwei Menschen, dieselbe Tat, sehr verschiedene Beträge – das liegt nicht an der Laune der Staatsanwaltschaft, sondern an einer zweiten Zahl, die im Strafbefehl fast niemand beachtet.

Stand: August 2026
DIREKTE ANTWORT

Eine Geldstrafe besteht aus zwei Zahlen: der Anzahl Tagessätze und der Höhe eines Tagessatzes in Franken. Die Anzahl misst Ihr Verschulden und liegt bei 3 bis 180 Tagessätzen (Art. 34 Abs. 1 StGB). Die Höhe richtet sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und liegt meist zwischen CHF 30 und 3'000. Beides multipliziert ergibt den Betrag.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Zwei Zahlen, ein Betrag

Im Strafbefehl steht selten einfach eine Summe. Dort steht eine Formel, zum Beispiel «Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 120». Erst wenn Sie beide Zahlen miteinander multiplizieren, kennen Sie den Betrag. Die erste Zahl beschreibt, wie schwer Ihre Tat wiegt, die zweite, was Sie wirtschaftlich tragen können. Genau deshalb zahlen zwei Personen für denselben Vorwurf sehr unterschiedlich viel.

Viele lesen den Strafbefehl und suchen nach dem Endbetrag, der dort gar nicht steht. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass Zahl und Höhe der Tagessätze im Entscheid festgehalten werden (Art. 34 Abs. 4 StGB). Das ist keine Förmlichkeit: Nur so lässt sich nachvollziehen, welcher Teil des Betrags auf das Verschulden zurückgeht und welcher auf Ihr Portemonnaie.

Diese Trennung ist auch Ihr Ansatzpunkt, falls Sie den Strafbefehl für zu hoch halten. Sie können die Anzahl bestreiten, wenn Sie den Vorwurf oder dessen Gewicht anders sehen. Und Sie können die Höhe bestreiten, wenn die Staatsanwaltschaft von einem Einkommen ausgeht, das Sie so nicht haben. Zwei Zahlen, zwei ganz verschiedene Argumente.

Wie sich der Betrag einer Geldstrafe zusammensetzt Anzahl Tagessätze misst das Verschulden 3 bis 180 × Höhe je Tagessatz misst Ihre Verhältnisse CHF 30 bis 3'000 = Ihr Betrag im Strafbefehl in Franken Ausnahmsweise ab CHF 10, wenn die Verhältnisse es gebieten (Art. 34 Abs. 2 StGB)
Die linke Zahl kommt aus der Tat, die mittlere aus Ihrer Lohnabrechnung. Erst zusammen ergeben sie den Betrag.
Rahmen der Geldstrafe nach StGB und StPO. Stand: August 2026.
FaktorWas gemessen wirdRahmenGrundlage
Anzahl TagessätzeVerschulden3 bis 180Art. 34 Abs. 1 StGB
Anzahl im StrafbefehlObergrenze der Staatsanwaltschafthöchstens 180Art. 352 Abs. 1 lit. b StPO
Höhe je TagessatzEinkommen, Vermögen, Lebensaufwand, Unterstützungspflichten, Existenzminimummeist CHF 30 bis 3'000Art. 34 Abs. 2 StGB
Senkung nach untenpersönliche und wirtschaftliche Verhältnisse gebieten esbis CHF 10Art. 34 Abs. 2 StGB
Kurz erklärt

Der Tagessatz ist keine Tagesgebühr und kein Zeitraum. Er ist eine Rechengrösse, die Ihr wirtschaftliches Leistungsvermögen in einen Frankenbetrag übersetzt, damit dieselbe Strafe für Menschen mit verschiedenem Einkommen ähnlich schwer wiegt.

Auf dieser Seite
  1. Zwei Zahlen, ein Betrag
  2. Die Anzahl misst das Verschulden
  3. Die Höhe misst Ihre Verhältnisse
  4. Rechenbeispiele aus vier Lebenslagen
  5. Woher die Staatsanwaltschaft Ihre Zahlen nimmt
  6. Bedingt, teilbedingt, unbedingt
  7. Warum bei Übertretungen eine Busse steht
  8. Wenn die Einkommensannahme nicht stimmt
  9. Zahlungsfrist und was danach kommt
  10. So hilft die Auswertung
  11. Häufige Fragen

Die Anzahl misst das Verschulden

Die erste Zahl hat mit Ihrem Lohn nichts zu tun. Sie bildet ab, wie schwer die Tat wiegt: wie gross der angerichtete Schaden ist, wie sorglos oder gezielt Sie gehandelt haben, ob Sie einschlägig vorbelastet sind, wie Sie sich nach der Tat verhalten haben. Der gesetzliche Rahmen reicht von 3 bis 180 Tagessätzen (Art. 34 Abs. 1 StGB), soweit ein einzelnes Gesetz nichts anderes bestimmt.

Im Strafbefehlsverfahren kommt eine zweite Schranke hinzu. Die Staatsanwaltschaft darf per Strafbefehl höchstens 180 Tagessätze aussprechen (Art. 352 Abs. 1 lit. b StPO). Was darüber hinausgeht, gehört vor Gericht. Wer also einen Strafbefehl in der Hand hält, weiss damit schon eines sicher: Die Anzahl liegt irgendwo in diesem Rahmen, und zwar unabhängig davon, wie viel oder wie wenig Sie verdienen.

Manche Strafbefehle nennen zusätzlich zur Geldstrafe eine Busse in Franken. Das ist kein Versehen. Eine bedingte Strafe darf mit einer Busse verbunden werden (Art. 42 Abs. 4 StGB), und diese sogenannte Verbindungsbusse ist sofort zu bezahlen, auch wenn die Geldstrafe selbst aufgeschoben bleibt. Wer nur auf die Tagessätze schaut, übersieht den einzigen Betrag, der wirklich schon fällig ist.

«Ich habe 45 Tagessätze bekommen. Sind das jetzt 45 Tage Gefängnis?»
Was das wirklich heisst

Nein. 45 Tagessätze sind zunächst eine Rechengrösse für Geld. Erst wenn eine Geldstrafe weder bezahlt noch auf dem Betreibungsweg einbringlich ist, tritt eine Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle, wobei ein Tagessatz einem Tag entspricht (Art. 36 Abs. 1 StGB). Wird nachträglich bezahlt, entfällt sie wieder.

Aus der Praxis

Wir sehen immer wieder, dass Betroffene die beiden Zahlen zusammenziehen und «30 Tagessätze» für den Betrag halten. Die eigentliche Überraschung kommt dann mit der Rechnung, weil erst die Multiplikation den Betrag ergibt und die Verfahrenskosten getrennt dazukommen.

Die Höhe misst Ihre Verhältnisse

Die zweite Zahl ist die persönliche. Massgebend sind Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Urteils, namentlich Einkommen und Vermögen, der Lebensaufwand, allfällige Familien- und Unterstützungspflichten sowie das Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Der Tagessatz beträgt dabei meist mindestens CHF 30 und höchstens CHF 3'000.

Zwei Dinge daran werden regelmässig übersehen. Erstens zählt nicht der Bruttolohn allein, sondern was von Ihrem Einkommen tatsächlich übrig bleibt, wenn feste Verpflichtungen abgezogen sind. Wer Unterhalt für Kinder zahlt, steht anders da als jemand mit demselben Lohn ohne Verpflichtungen. Zweitens zählt der Zeitpunkt: Massgebend ist Ihre Lage heute, nicht die von vor zwei Jahren.

Nach unten gibt es ein Ventil. Gebieten es die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, darf der Tagessatz ausnahmsweise bis auf CHF 10 gesenkt werden. Für Menschen mit sehr kleinem Einkommen, Lernende oder Personen am Existenzminimum ist das die entscheidende Bestimmung. Sie greift aber nicht automatisch, sondern nur, wenn die schwierige Lage bekannt und belegt ist.

So steht es da

«Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 110, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie eine Verbindungsbusse von CHF 1'320.»

So gerechnet

Rechenbeispiel: 60 × CHF 110 = CHF 6'600. Dieser Betrag wird aufgeschoben. Sofort zu bezahlen ist die Busse von CHF 1'320 plus die Verfahrenskosten. Bleiben Sie zwei Jahre straffrei, bleiben die CHF 6'600 aufgeschoben.

Wichtig zu wissen

Existenzminimum, Unterhaltspflichten und Vermögen stehen ausdrücklich im Gesetz. Wenn diese Punkte in Ihrem Strafbefehl keine Rolle gespielt haben, weil die Staatsanwaltschaft nichts davon wusste, ist das ein sachlicher Grund, die Höhe zu hinterfragen.

Rechenbeispiele aus vier Lebenslagen

Wie stark die zweite Zahl durchschlägt, zeigt sich am besten an derselben Tat. Nehmen wir für alle vier Fälle einen Strafbefehl über 30 Tagessätze an. Die Anzahl bleibt gleich, das Verschulden ist also identisch bewertet. Verändert wird nur die wirtschaftliche Lage.

Die folgenden Beträge sind ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten. Sie sagen nichts darüber aus, wie eine Staatsanwaltschaft Ihren Fall bewertet, und sie sind keine Zusage über eine Strafhöhe. Wie im Einzelfall gerechnet wird, unterscheidet sich je nach Kanton und Aktenlage. Massgebend ist allein der Entscheid, den Sie in der Hand halten.

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten bei einheitlich 30 Tagessätzen. Keine Zusage über eine Strafhöhe, massgebend ist Ihr konkreter Strafbefehl. Stand: August 2026.
LebenslageAngenommenes NettoeinkommenWas zusätzlich zähltAngenommener TagessatzBetrag bei 30 Tagessätzen
Lernende im 2. LehrjahrCHF 900 im Monatkein Vermögen, Wohnen bei den ElternCHF 10 (Ausnahme nach unten)CHF 300
Teilzeit 60 %, ein KindCHF 3'200 im MonatUnterstützungspflicht, ExistenzminimumCHF 30CHF 900
Vollzeit, ohne KinderCHF 6'000 im Monatkeine UnterhaltspflichtenCHF 120CHF 3'600
Selbstständig, schwankendes EinkommenCHF 8'000 im SchnittVermögen und Lebensaufwand fallen ins GewichtCHF 190CHF 5'700

Der Abstand zwischen der ersten und der letzten Zeile ist der ganze Punkt dieser Rechenweise. Dieselbe Zahl Tagessätze soll für alle vier Personen ähnlich spürbar sein, und das gelingt nur, wenn der Frankenbetrag mitwächst. Für die lernende Person wären CHF 5'700 ruinös, für die selbstständige Person wären CHF 300 kaum bemerkbar.

Bei Selbstständigen ist die Sache am schwierigsten, weil ein Monat wenig über das Jahr aussagt. Hier zählen der Lebensaufwand und das Vermögen stärker mit, und die Behörde stützt sich oft auf die letzte verfügbare Steuerveranlagung. Wer ein schlechtes Jahr hatte, sollte das früh belegen, statt zu hoffen, dass es jemand von sich aus merkt.

Derselbe Vorwurf, drei Einkommen, drei Beträge Derselbe Vorwurf: 30 Tagessätze, drei wirtschaftliche Lagen Teilzeit 60 %, ein Kind Tagessatz CHF 30 CHF 900 Vollzeit, ohne Kinder Tagessatz CHF 120 CHF 3'600 Selbstständig Tagessatz CHF 190 CHF 5'700 Rechenbeispiel, angenommene Werte
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Die Anzahl Tagessätze ist überall gleich, nur die Höhe ändert sich und damit der Betrag.
Anonymisiertes Beispiel

Ein Angestellter erhält einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je CHF 90, bedingt bei zwei Jahren Probezeit, dazu eine Verbindungsbusse von CHF 700 und Verfahrenskosten von CHF 600. Aufgeschoben werden damit 40 × CHF 90 = CHF 3'600. Sofort zu überweisen sind CHF 1'300. Er hatte mit einer einzigen Rechnung über CHF 3'600 gerechnet und dabei die Reihenfolge genau verkehrt herum verstanden.

«Im Strafbefehl steht ein Einkommen, das ich seit dem Stellenwechsel gar nicht mehr habe.»
Was jetzt zählt

Massgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Urteils (Art. 34 Abs. 2 StGB). Eine überholte Zahl aus einer alten Steuerveranlagung ist deshalb ein sachlicher Einwand. Nötig sind Belege für die heutige Lage, etwa die letzten Lohnabrechnungen oder der neue Arbeitsvertrag.

Zwei Zahlen, ein Betrag: wir rechnen es Ihnen vor

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Woher die Staatsanwaltschaft Ihre Zahlen nimmt

Die Frage, die fast alle stellen: Woher weiss die Behörde, was ich verdiene? Drei Wege sind üblich. Erstens die Steuerdaten, die bei den kantonalen Ämtern abgerufen werden können. Zweitens Ihre eigene Angabe, oft über ein Formular zur wirtschaftlichen Lage, das dem Verfahren beiliegt. Drittens eine Schätzung, wenn nichts davon vorliegt.

Der dritte Weg ist der gefährliche. Wer das Formular nicht ausfüllt, verhindert damit keine Strafe, sondern überlässt die Zahl der Behörde. Geschätzt wird dann nach dem, was aktenkundig ist: Beruf, Alter, Wohnsituation, frühere Angaben. Eine Schätzung kann deutlich über Ihrer tatsächlichen Lage liegen, und sie wird mit dem Strafbefehl rechtskräftig, wenn Sie nichts unternehmen.

Genau hier entsteht der häufigste vermeidbare Schaden. Nicht die Anzahl Tagessätze wird bestritten, sondern die Annahme über das Einkommen bleibt unwidersprochen stehen. Wer beim Ausfüllen des Formulars ehrlich und vollständig ist, gibt der Behörde die Grundlage, die sie sonst selbst konstruiert.

Typischer Fehler

Das Formular zur wirtschaftlichen Lage wird ungeöffnet zur Seite gelegt, weil es «nach mehr Ärger aussieht». Ohne Ihre Angaben schätzt die Staatsanwaltschaft, und die Schätzung fällt selten zu Ihren Gunsten aus.

Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss fällt vielen erst beim genauen Lesen auf, dass im Strafbefehl eine konkrete Einkommenszahl genannt ist. Wer sie mit der eigenen Lohnabrechnung vergleicht, merkt innerhalb weniger Minuten, ob die Grundlage der Rechnung überhaupt stimmt.

Bedingt, teilbedingt, unbedingt

Neben dem Betrag steht meist ein Wort, das noch wichtiger ist. Bedingt heisst, dass der Vollzug aufgeschoben wird (Art. 42 Abs. 1 StGB). Die Geldstrafe ist ausgesprochen, sie steht im Entscheid, aber Sie überweisen sie vorerst nicht. Stattdessen läuft eine Probezeit von zwei bis fünf Jahren (Art. 44 StGB), die mit der Eröffnung des vollstreckbar werdenden Urteils beginnt.

Das Damoklesschwert bleibt allerdings hängen. Werden Sie in der Probezeit erneut straffällig, kann der Aufschub widerrufen werden, und der Betrag wird zusätzlich zur neuen Strafe fällig. Der Aufschub ist also kein Erlass, sondern ein Vertrauensvorschuss auf Zeit. Wurden Sie in den fünf Jahren vor der Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt, ist der Aufschub nur bei besonders günstigen Umständen zulässig (Art. 42 Abs. 2 StGB).

Die teilbedingte Strafe hören viele im Zusammenhang mit Strafbefehlen, sie spielt dort aber praktisch keine Rolle. Sie ist für Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis höchstens drei Jahren vorgesehen (Art. 43 StGB), und im Strafbefehlsverfahren endet der Rahmen bei sechs Monaten Freiheitsstrafe. Was Ihnen im Strafbefehl begegnet, ist deshalb entweder bedingt oder unbedingt.

Ein Punkt betrifft das Register: Eine Geldstrafe für ein Vergehen wird eingetragen, auch wenn sie bedingt ausgesprochen wurde. Im Privatauszug verschwindet sie mit Ablauf der Probezeit, sofern Sie sich bewährt haben. Wie die verschiedenen Auszüge zusammenhängen, steht ausführlich auf der Seite zu Strafbefehl und Strafregister.

Bedingt und unbedingt im Zeitverlauf bedingt Rechtskraft Probezeit beginnt Probezeit 2 bis 5 Jahre (Art. 44 StGB) straffrei geblieben Betrag bleibt aufgeschoben Neue Straftat in der Probezeit: Widerruf möglich, der Betrag wird fällig unbedingt Rechtskraft Betrag wird fällig Zahlungsfrist 1 bis 6 Monate (Art. 35 StGB) bezahlt Sache erledigt
Oben der aufgeschobene Betrag mit Probezeit, unten der sofort fällige mit Zahlungsfrist. Dasselbe Geld, zwei völlig verschiedene Wege.
«Bedingt heisst doch, dass ich gar nichts zahlen muss, oder?»
Der häufigste Irrtum

Aufgeschoben wird nur die Geldstrafe selbst. Die Verfahrenskosten schulden Sie unabhängig davon, und eine Verbindungsbusse nach Art. 42 Abs. 4 StGB ist sofort zu bezahlen. Wer eine bedingte Strafe für kostenlos hält, wundert sich über die erste Rechnung der Vollzugsbehörde.

Warum bei Übertretungen eine Busse steht

Wenn in Ihrem Strafbefehl kein Tagessatz steht, sondern schlicht ein Frankenbetrag, hat das einen einfachen Grund: Übertretungen werden mit Busse bestraft (Art. 103 StGB). Die Busse kennt keine Tagessätze, sie wird direkt in Franken bemessen, nach den Verhältnissen der betroffenen Person, und beträgt höchstens CHF 10'000, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (Art. 106 StGB).

Der zweite Unterschied ist folgenschwerer. Eine Busse kann nie bedingt ausgesprochen werden, weil die Regeln über bedingte und teilbedingte Strafen bei Übertretungen nicht anwendbar sind (Art. 105 Abs. 1 StGB). Der Betrag ist also mit der Rechtskraft fällig. Für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten festgelegt, die entfällt, sobald nachträglich bezahlt wird.

Wie viele Franken Busse einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen, ist gesetzlich nicht festgelegt. Verbreitet ist die Umrechnung von CHF 100 pro Tag, sie wird aber kantonal unterschiedlich gehandhabt. Massgebend ist, was in Ihrem Entscheid steht.

Busse und Geldstrafe im Vergleich, nach StGB und StPO. Stand: August 2026.
MerkmalBusse (Übertretung)Geldstrafe (Vergehen oder Verbrechen)
Ausgedrückt inFrankenTagessätzen: Anzahl mal Höhe
GrundlageArt. 103 und 106 StGBArt. 34 StGB
ObergrenzeCHF 10'000180 Tagessätze im Strafbefehl
Bedingt möglich?nein (Art. 105 Abs. 1 StGB)ja (Art. 42 StGB)
Ersatzfreiheitsstrafe1 Tag bis 3 Monate1 Tagessatz entspricht 1 Tag
Strafregistererst ab Busse über CHF 5'000Eintrag auch bei bedingter Strafe
Merkhilfe

Steht ein Frankenbetrag ohne Tagessätze im Strafbefehl, geht es um eine Übertretung. Stehen zwei Zahlen da, geht es um ein Vergehen oder ein Verbrechen, und damit auch um einen Registereintrag.

Wenn die Einkommensannahme nicht stimmt

Halten Sie die Höhe des Tagessatzes für falsch, hilft kein Anruf und kein formloses Schreiben nach ein paar Wochen. Es gilt die Einsprachefrist von zehn Tagen ab Zustellung, schriftlich, gerichtet an die Staatsanwaltschaft (Art. 354 Abs. 1 StPO). Die beschuldigte Person muss ihre Einsprache nicht begründen (Art. 354 Abs. 2 StPO). Ein Satz mit Datum und Bezeichnung des Strafbefehls genügt formell.

Das nimmt den Druck aus dem ersten Schritt. Sie müssen nicht innert zehn Tagen eine juristische Begründung liefern, sondern zuerst nur die Frist wahren. Die Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage reichen Sie danach nach. Wie das Verfahren nach einer Einsprache weiterläuft, erklärt die Seite zur Einsprache gegen den Strafbefehl Schritt für Schritt.

Rechnen Sie die Frist sorgfältig. Der Fristenlauf beginnt am Tag nach der Zustellung, und bei einer nicht abgeholten eingeschriebenen Sendung greift unter Umständen eine Zustellfiktion. Wie der Fristbeginn genau bestimmt wird, steht auf der Seite zu Zustellung und Fristbeginn. Ist die Frist bereits abgelaufen, ordnet die Seite Strafbefehl-Frist verpasst die verbleibenden Möglichkeiten ein.

So gehen Sie es an

  • Anzahl und Höhe der Tagessätze getrennt prüfen
  • Genannte Einkommenszahl mit der Lohnabrechnung vergleichen
  • Unterhaltspflichten und feste Auslagen belegen
  • Innert zehn Tagen schriftlich Einsprache erheben
  • Belege nachreichen, sobald die Frist gewahrt ist

Das geht schief

  • Das Formular zur wirtschaftlichen Lage ignorieren
  • Die Tagessatzzahl für den Frankenbetrag halten
  • Bei bedingter Strafe Kosten und Busse übersehen
  • Auf ein formloses Telefonat statt auf Schriftform setzen
  • Die zehn Tage verstreichen lassen und später reagieren
«Ich habe Unterhalt für zwei Kinder, davon steht im Strafbefehl kein Wort.»
Was Sie belegen sollten

Familien- und Unterstützungspflichten gehören ausdrücklich zu den Bemessungskriterien (Art. 34 Abs. 2 StGB). Nützlich sind das Scheidungsurteil oder die Unterhaltsvereinbarung, Zahlungsbelege der letzten Monate und eine kurze Aufstellung Ihrer festen Auslagen wie Mietzins und Krankenkassenprämie.

Zahlungsfrist und was danach kommt

Ist die Geldstrafe unbedingt und der Strafbefehl rechtskräftig, setzt die Vollzugsbehörde eine Zahlungsfrist von einem bis sechs Monaten an (Art. 35 Abs. 1 StGB). Sie kann Ratenzahlung anordnen und die Frist auf Gesuch verlängern. Wie ein solches Gesuch aufgebaut wird und welche Angaben hineingehören, zeigt die Seite zur Zahlung in Raten.

Wird nicht bezahlt, ordnet die Vollzugsbehörde die Betreibung an, wenn davon ein Ergebnis zu erwarten ist (Art. 35 Abs. 3 StGB). Geldstrafen und Bussen werden nach SchKG eingetrieben (Art. 442 Abs. 1 StPO), Sie erhalten also einen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt. Erst wenn die Geldstrafe auf dem Betreibungsweg uneinbringlich ist, tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe. Was in dieser Phase noch möglich ist, ordnet die Seite zu offenen Beträgen aus dem Strafverfahren ein.

Halten Sie die Verfahrenskosten dabei sauber getrennt vom Strafbetrag. Sie folgen eigenen Regeln und können unter Umständen gestundet oder herabgesetzt werden. Welche Positionen dort üblicherweise auftauchen, führt die Seite zu Kosten und Gebühren im Strafbefehl auf.

So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch

Ein Strafbefehl mit Geldstrafe bündelt auf einer Seite mehrere Entscheidungen: Anzahl, Höhe, bedingt oder unbedingt, Probezeit, Verbindungsbusse, Verfahrenskosten, Frist. Wir übersetzen dieses Blatt in klare Sprache und rechnen Ihnen vor, was der Betrag ergibt, was davon sofort fällig ist und was erst bei einem Rückfall. Für diese Auswertung zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.

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Beide Zahlen einzeln erklärt

Anzahl Tagessätze und Höhe je Tagessatz getrennt aufgeschlüsselt, samt Betrag, der daraus folgt.

Sofort fällig oder aufgeschoben

Sie sehen, welcher Teil bedingt ist und welche Beträge Sie ungeachtet dessen bezahlen müssen.

Probezeit im Klartext

Dauer, Beginn und was ein Rückfall für den aufgeschobenen Betrag bedeuten würde.

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So läuft es ab

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Tagessätze, Betrag, Vollzugsart und Fristen werden aufbereitet.

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Für wen geeignet? Für Menschen mit einem Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe in Tagessätzen steht und die wissen wollen, wie der Betrag zustande kommt.

Was wird erklärt? Der Aufbau der Geldstrafe nach Art. 34 StGB, die Obergrenze im Strafbefehlsverfahren nach Art. 352 StPO, bedingter Vollzug und Probezeit nach Art. 42 und 44 StGB sowie der Unterschied zur Busse nach Art. 103 und 106 StGB.

Welchen Nutzen? Sie erkennen, welche der beiden Zahlen Ihren Betrag treibt, welcher Teil sofort fällig ist und an welcher Stelle sich ein Einwand überhaupt lohnt.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine anwaltliche Prüfung, keine Prognose über eine Strafhöhe und keine Vertretung vor Behörden oder Gericht.

Grenzen der Information: Alle Frankenbeträge auf dieser Seite sind Rechenbeispiele mit angenommenen Werten. Die Angaben stützen sich auf StGB und StPO im Stand von August 2026. Wie eine Staatsanwaltschaft die Höhe im Einzelfall festlegt, unterscheidet sich je nach Kanton und Aktenlage. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 25. August 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Über Anzahl und Höhe der Tagessätze entscheidet die Staatsanwaltschaft nach dem Einzelfall. Die Rechenbeispiele auf dieser Seite dienen dem Verständnis der Systematik und sagen nichts über die Strafe in Ihrem Verfahren aus.

Häufige Fragen zu Geldstrafe und Tagessatz

Wie berechnet sich der Tagessatz einer Geldstrafe?+
Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, Familien- und Unterstützungspflichten sowie dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Die Anzahl der Tagessätze misst dagegen das Verschulden. Erst beide Zahlen zusammen ergeben den Betrag.
Wie hoch ist ein Tagessatz mindestens und höchstens?+
Ein Tagessatz beträgt meist mindestens CHF 30 und höchstens CHF 3'000. Gebieten es die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, darf er ausnahmsweise bis auf CHF 10 gesenkt werden (Art. 34 Abs. 2 StGB). Über der Höchstgrenze liegt er nur, wenn das Gesetz das ausdrücklich vorsieht. Massgebend bleibt Ihr konkreter Strafbefehl.
Was heisst bedingte Geldstrafe für den Betrag?+
Bedingt heisst: Der Vollzug wird aufgeschoben (Art. 42 StGB). Sie überweisen den Betrag vorerst nicht, dafür läuft eine Probezeit von zwei bis fünf Jahren (Art. 44 StGB). Bleiben Sie straffrei, bleibt es beim Aufschub. Verfahrenskosten und eine allfällige Verbindungsbusse sind davon nicht erfasst und werden sofort fällig.
Was tun, wenn mein Einkommen zu hoch angesetzt wurde?+
Belegen Sie Ihre tatsächlichen Verhältnisse: aktuelle Lohnabrechnungen, die letzte Steuerveranlagung, Nachweise über Unterhalt und feste Auslagen. Wenden Sie sich innert der Einsprachefrist von zehn Tagen schriftlich an die Staatsanwaltschaft (Art. 354 StPO). Die beschuldigte Person muss ihre Einsprache nicht begründen; die Belege reichen Sie danach nach.
Was bringt mir die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch?+
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