Beim Abstand geht es selten um ein Gefühl, sondern um eine Messung. Wer den Strafbefehl versteht, muss vor allem eine Zahl richtig lesen können.
Ein Strafbefehl wegen ungenügendem Abstand stützt sich auf Art. 34 Abs. 4 SVG und Art. 12 VRV. Eine Ordnungsbusse gibt es dafür nicht. Im einfachen Fall setzen Kantone wie Bern und St. Gallen eine Busse von CHF 300 an. Liegt der Abstand auf der Autobahn bei 0,6 Sekunden oder weniger, also rund 20 Meter bei 120 km/h, gilt das meist als grobe Verletzung mit Geldstrafe und Ausweisentzug ab drei Monaten.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Faustregel: halber Tacho, also 1,8 Sekunden.
- Keine Ordnungsbusse, immer ordentliches Verfahren.
- Einfacher Fall: Busse um CHF 300.
- Ab 0,6 Sekunden und weniger: meist grobe Verletzung.
- Schon 0,8 Sekunden können einen Entzug auslösen.
| Regel | Meter bei 120 km/h | Sekunden | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Halber Tacho | 60 m | 1,8 s | empfohlener Mindestabstand |
| Zwei-Sekunden-Regel | rund 67 m | 2,0 s | empfohlener Mindestabstand |
| Rund 27 m | 27 m | 0,8 s | kann für einen Ausweisentzug genügen |
| 1/6 Tacho | 20 m | 0,6 s | Richtschnur für grobe Verletzung |
| 10 % Tacho | 12 m | rund 0,36 s | deutlich grob, höhere Strafe |
Was das Gesetz verlangt
Das Strassenverkehrsgesetz bleibt allgemein: «Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu wahren», namentlich beim Kreuzen, Überholen, Neben- und Hintereinanderfahren (Art. 34 Abs. 4 SVG). Konkreter wird die Verkehrsregelnverordnung. Sie verlangt beim Hintereinanderfahren einen Abstand, mit dem Sie auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten können (Art. 12 Abs. 1 VRV).
Eine Zahl steht in keinem der beiden Artikel. Die bekannten Faustregeln stammen aus der Rechtsprechung. Das Bundesgericht hält fest, dass die Regel «halber Tacho», entsprechend 1,8 Sekunden, und die Zwei-Sekunden-Regel weitherum bekannt sind (BGE 131 IV 133). Die Beratungsstelle für Unfallverhütung erklärt es praktisch: Bei 120 km/h mindestens 60 Meter, oder beim Passieren eines Pfostens langsam «21, 22» zählen.
Der Abstand schützt nicht nur Sie. Die Verordnung verbietet ausdrücklich auch das brüske Bremsen, wenn jemand folgt, ausser im Notfall (Art. 12 Abs. 2 VRV). Wer einem Drängler mit einer Vollbremsung eine Lektion erteilen will, macht sich selbst strafbar.
118 km/h sind rund 32,8 Meter pro Sekunde. 16 Meter entsprechen damit knapp 0,5 Sekunden, also weniger als 1/6 Tacho. Das liegt klar im Bereich, den die Praxis als grobe Verletzung einstuft. Die Strecke von 450 Metern zeigt zudem, dass es kein kurzer Moment war.
Einfach oder grob: die 0,6-Sekunden-Richtschnur
Eine gesetzliche Grenze in Sekunden gibt es nicht. Das Bundesgericht betont, dass immer die Umstände zählen. Für Autobahnen hat sich aber eine Richtschnur etabliert: Für die Frage, ob eine grobe Verletzung vorliegt, wird die Regel «1/6-Tacho» bzw. ein Abstand von 0,6 Sekunden herangezogen (Urteil 6B_1241/2023). Im Fall ging es um 12 Meter bei 82 km/h über 380 Meter, also 0,53 Sekunden. Ergebnis: grob.
Oft liest man, unter 0,8 Sekunden sei es grob. Das stimmt für die Schweiz so nicht. Die 0,8 Sekunden stammen laut Bundesgericht aus der deutschen Praxis. In der Schweiz sind sie trotzdem nicht bedeutungslos: Das Strassenverkehrsamt kann bei 0,8 Sekunden über mehrere hundert Meter bereits einen Ausweisentzug verfügen, wie weiter unten gezeigt.
km/h geteilt durch 3,6 ergibt Meter pro Sekunde. Den gemessenen Abstand in Metern teilen Sie durch diese Zahl. Beispiel: 25 Meter bei 100 km/h ergeben 25 ÷ 27,8 = rund 0,9 Sekunden.
Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie sehen, wie der gemessene Abstand in Sekunden einzuordnen ist, ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG genannt ist und was für den Führerausweis zu erwarten ist.
Wie der Abstand gemessen wird
Die Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs verlangt, dass die Polizei für die Kontrolle des Sicherheitsabstands nach Möglichkeit technische Hilfsmittel einsetzt (Art. 9 Abs. 1 lit. c SKV). In den veröffentlichten Urteilen tauchen zwei Methoden auf: stationäre Verkehrskontrollsysteme, die den Verkehr über eine Strecke von bis zu einem halben Kilometer überwachen, und zivile Patrouillen, die aus dem nachfahrenden Fahrzeug filmen.
Für Sie ist vor allem wichtig, dass die Messung über eine gewisse Strecke dokumentiert ist. Ein kurzes Aufschliessen beim Spurwechsel eines anderen ist etwas anderes als ein Klebenbleiben über mehrere hundert Meter. Wer den Wert bezweifelt, kann die Aufnahmen und das Protokoll über die Akteneinsicht anfordern.
Achten Sie dabei auf drei Dinge: über welche Strecke der Abstand gehalten wurde, ob das Tempo des Vordermanns konstant war und ob jemand kurz vor der Messung vor Ihnen eingeschert ist. Ein Fahrzeug, das Ihnen den Abstand plötzlich verkürzt, ist etwas anderes als ein Abstand, den Sie selbst über Hunderte Meter gewählt haben. Genau dieser Unterschied steht selten im Strafbefehl, aber oft in den Aufnahmen.
Erfahrungsgemäss erinnern sich viele an einen völlig anderen Ablauf als das, was das Video zeigt, meist an einen Vordermann, der plötzlich vor ihnen eingeschert ist. Das kann zutreffen und ist dann ein wichtiger Punkt. Aber erst der Blick in die Aufnahmen zeigt, ob die Erinnerung trägt.
Was im Strafbefehl steht
Weil es keine Ordnungsbusse gibt, landet jeder Fall bei der Staatsanwaltschaft. Die Kantone arbeiten mit Richtlinien, die im Einzelfall angepasst werden. Sie zeigen deutlich, wie stark die Strafe mit abnehmendem Abstand steigt.
| Kanton | Einfacher Fall | Grober Fall |
|---|---|---|
| Bern | Busse CHF 300 | ab 0,6 s und weniger: ab 15 Strafeinheiten, Verbindungsbusse mind. CHF 500 |
| St. Gallen | Busse CHF 300 | unter 0,6 s: ab 10 Tagessätze; unter 0,5 s: ab 20; unter 0,4 s: ab 30; Verbindungsbusse mind. CHF 300 |
| Zürich | – | 11–15 % Tacho: 10 Tagessätze; 6–10 %: 20; 5 %: 45; Verbindungsbusse mind. CHF 300 |
| Aargau | ab CHF 100 | Autobahn 11–15 % Tacho: ab 30 Strafeinheiten; 6–10 %: ab 60; unter 5 %: ab 100 |
Die Geldstrafe ist bei Ersttätern häufig bedingt. Die Verbindungsbusse und die Verfahrenskosten sind dagegen sofort fällig. Und weil die Tagessatzhöhe vom Einkommen abhängt, können dieselben 45 Tagessätze sehr unterschiedlich teuer werden. Im Fall 6B_1241/2023 waren es 45 Tagessätze zu CHF 260 bedingt und eine Verbindungsbusse von CHF 2925. Wie der Tagessatz berechnet wird, zeigt die Seite Tagessatz der Geldstrafe berechnen.
Eine Pendlerin fährt auf der Autobahn bei 110 km/h über rund 500 Meter mit 17 Metern Abstand hinter einem Lieferwagen her, das sind etwa 0,56 Sekunden. Der Strafbefehl lautet auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln: 15 Tagessätze zu CHF 90 bedingt (CHF 1350), Probezeit 2 Jahre, Verbindungsbusse CHF 400, Verfahrenskosten CHF 500. Sofort zu zahlen sind CHF 900. Parallel prüft das Strassenverkehrsamt einen Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.
Wenn aus Drängeln Nötigung wird
Wer nicht nur zu nah auffährt, sondern damit Druck macht, riskiert einen zweiten Vorwurf. Nach Art. 181 StGB macht sich strafbar, wer jemanden durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit zu einem Verhalten zwingt. In einem Waadtländer Fall fuhr ein Lenker über mehrere hundert Meter dicht auf und drängte mit der Lichthupe, damit der Vordermann Platz macht. Er fuhr dabei auf, das andere Auto prallte in die Lärmschutzwand, und er fuhr davon. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Nötigung, das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab (Urteil 6B_1137/2022). Nötigung ist ein Vergehen mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe.
Ob Drängeln im Einzelfall eine Nötigung ist, hängt vom konkreten Verhalten ab: Dauer, Strecke, Lichthupe, Hupen, seitliches Bedrängen. Ein einzelnes kurzes Aufschliessen reicht dafür nicht. Wer aber gezielt Druck aufbaut, damit jemand Platz macht, muss mit diesem zusätzlichen Vorwurf rechnen.
«Der andere hat auf der Überholspur getrödelt. Da darf man schon ein bisschen Druck machen.»
Wer über mehrere hundert Meter dicht auffährt und mit Lichthupe Druck macht, riskiert neben Art. 90 SVG auch einen Vorwurf wegen Nötigung nach Art. 181 StGB.
Wenn der Vordermann bremst: der Schikanestopp
Beim Drängeln gibt es fast immer zwei Seiten, und auch die vordere kann sich strafbar machen. Die Verkehrsregelnverordnung erlaubt brüskes Bremsen und Halten nur, wenn kein Fahrzeug folgt, oder im Notfall (Art. 12 Abs. 2 VRV). Wer einem Drängler mit einer Vollbremsung eine Lektion erteilen will, verletzt diese Regel. Die Berner Richtlinien setzen für das brüske Abstoppen als einfache Verletzung CHF 300 an, für einen Schikanestopp als grobe Verletzung ab 15 Strafeinheiten.
Das Bundesgericht wertet eine schikanöse Vollbremsung bis zum Stillstand zusätzlich als Nötigung. Weil beide Bestimmungen verschiedene Rechtsgüter schützen, wird sowohl die Verkehrsregelverletzung als auch die Nötigung bestraft (BGE 137 IV 326). Wer also im Strafbefehl als Opfer eines Dränglers auftaucht und selbst gebremst hat, sollte genau lesen, was ihm vorgeworfen wird.
Der Führerausweis
Beim Abstand greift das Strassenverkehrsamt oft früher ein als die Strafe vermuten lässt. In einem Fall mit 124 km/h und höchstens 26 Metern, also rund 0,8 Sekunden über mehrere hundert Meter, hatte der Strafbefehl nur eine einfache Verletzung angenommen. Das Bundesgericht bestätigte trotzdem eine mittelschwere Widerhandlung mit einem Monat Entzug (Urteil 1C_183/2013).
Leicht (Art. 16a)
Geringe Gefahr, leichtes Verschulden: Verwarnung, bei Vorbelastung Entzug ab 1 Monat.
Mittelschwer (Art. 16b)
Gefahr für andere: Entzug ab 1 Monat. Schon rund 0,8 s auf der Autobahn können genügen.
Schwer (Art. 16c)
Grobe Verletzung, meist ab 0,6 s und weniger: Entzug ab 3 Monaten.
Mehr zum Zusammenspiel von Strafbefehl und Ausweisentzug erklärt die Seite Strafbefehl und Führerausweisentzug. Wer den Führerausweis auf Probe hat, muss bei einem Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung zusätzlich mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
Eine Busse von CHF 300 zahlen und glauben, damit sei alles erledigt. Das Strassenverkehrsamt beurteilt den Abstand selbst und kann trotzdem einen Entzug verfügen.
Was Sie jetzt konkret tun können
Rechnen Sie den gemessenen Abstand zuerst in Sekunden um, mit der Formel aus der Box oben. Liegt der Wert klar unter 0,6 Sekunden und über eine längere Strecke, wird eine Einsprache gegen die Einstufung schwierig. Liegt er knapp darüber, war die Strecke kurz oder hat jemand vor Ihnen eingeschert, kann es sich lohnen, die Aufnahmen anzusehen und eine Einsprache gegen den Strafbefehl zu erwägen.
Die Frist beträgt 10 Tage ab Zustellung. Ist sie verstrichen, zeigt die Seite Frist verpasst die verbleibenden Möglichkeiten. Und wenn Verbindungsbusse und Kosten auf einmal zu viel sind, hilft ein Gesuch um Ratenzahlung.
So gehen Sie es an
- Meter und km/h in Sekunden umrechnen
- Gemessene Strecke prüfen
- Abs. 1 oder Abs. 2 von Art. 90 SVG bestimmen
- Aufnahmen über die Akten ansehen
- Mit dem Strassenverkehrsamt rechnen
Das führt in die Irre
- Mit der deutschen 0,8-Sekunden-Grenze argumentieren
- Die Busse zahlen und den Ausweis vergessen
- Einen Schikanestopp als Notwehr sehen
- Nötigung als Nebensache abtun
- Die 10-Tage-Frist verpassen
So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch
Ein Abstands-Strafbefehl steht und fällt mit einer Zahl. Wir rechnen sie für Sie um und ordnen sie ein: Sekunden, einfache oder grobe Verletzung, Strafe und Kosten in Franken und der voraussichtliche Weg beim Strassenverkehrsamt. Für diese Auswertung zahlen Sie CHF 39 einmalig. Wie sie entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf.
Der gemessene Wert, eingeordnet an der 0,6-Sekunden-Richtschnur.
Ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG greift und was das für das Register heisst.
Welche Einstufung beim Strassenverkehrsamt naheliegt.
Das Fristende als Datum, auf Wunsch mit E-Mail-Erinnerung.
Ein neutrales Musterschreiben, falls Sie die Einstufung bestreiten.
Wir prüfen keine Messgeräte oder Videos und vertreten Sie nicht.
So läuft es ab
Hochladen
Strafbefehl als PDF oder Foto, Angaben vorab schwärzbar.
Auswertung
Abstand, Einstufung, Strafe und Fristen werden aufbereitet.
PDF erhalten
Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage.
Zustellung
Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown.
Abstands-Fall einordnen · CHF 39
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Woher die Grenzwerte stammen
Das Gesetz nennt keine Meterzahl. Die Faustregeln und die 0,6-Sekunden-Richtschnur stammen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts.
- Fedlex, Verkehrsregelnverordnung VRV (PDF) – Art. 12 Hintereinanderfahren (Stand 01.07.2026)
- BFU, Reaktionszeit und Sicherheitsabstand – halber Tacho, Zwei-Sekunden-Regel, 1/6 Tacho
- Bundesgericht, Urteil 6B_1241/2023 – 0,6 Sekunden als Richtschnur auf Autobahnen
Externe Quellen, zuletzt geprüft am 23. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
Transparenz: was diese Seite leistet und was nicht
Für wen geeignet? Für Lenkerinnen und Lenker, die wegen ungenügenden Abstands oder Drängelns einen Strafbefehl erhalten haben.
Was wird erklärt? Art. 34 Abs. 4 SVG und Art. 12 VRV, die Faustregeln, die 0,6-Sekunden-Richtschnur, kantonale Richtwerte, Nötigung beim Drängeln und die Administrativmassnahmen.
Welchen Nutzen? Sie können den gemessenen Abstand selbst einordnen und einschätzen, ob eine Einsprache in Frage kommt.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Prüfung von Messgeräten oder Aufnahmen, keine inhaltliche Einsprache-Begründung, keine Vertretung.
Grenzen der Information: Die Grenzwerte sind Richtschnüre, keine gesetzlichen Schwellen, und die kantonalen Richtwerte sind nicht verbindlich. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 23. September 2026.
