Abstand · Art. 34 Abs. 4 SVG · Art. 12 VRV

Zu nah aufgefahren: der Abstand im Strafbefehl

Eine Zivilpatrouille fährt hinter Ihnen her, filmt, und Wochen später steht eine Zahl im Strafbefehl: so und so viele Meter bei so und so viel km/h. Diese eine Zahl entscheidet fast alles.

Stand: September 2026

Beim Abstand geht es selten um ein Gefühl, sondern um eine Messung. Wer den Strafbefehl versteht, muss vor allem eine Zahl richtig lesen können.

DIREKTE ANTWORT

Ein Strafbefehl wegen ungenügendem Abstand stützt sich auf Art. 34 Abs. 4 SVG und Art. 12 VRV. Eine Ordnungsbusse gibt es dafür nicht. Im einfachen Fall setzen Kantone wie Bern und St. Gallen eine Busse von CHF 300 an. Liegt der Abstand auf der Autobahn bei 0,6 Sekunden oder weniger, also rund 20 Meter bei 120 km/h, gilt das meist als grobe Verletzung mit Geldstrafe und Ausweisentzug ab drei Monaten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Abstand bei 120 km/h umgerechnet. Eigene Rechnung auf Basis der Faustregeln aus BGE 131 IV 133 und der BFU. Stand: September 2026.
RegelMeter bei 120 km/hSekundenEinordnung
Halber Tacho60 m1,8 sempfohlener Mindestabstand
Zwei-Sekunden-Regelrund 67 m2,0 sempfohlener Mindestabstand
Rund 27 m27 m0,8 skann für einen Ausweisentzug genügen
1/6 Tacho20 m0,6 sRichtschnur für grobe Verletzung
10 % Tacho12 mrund 0,36 sdeutlich grob, höhere Strafe
Wie nah ist zu nah bei 120 km/h? Abstand zum Vordermann bei 120 km/h halber Tacho 60 m · 1,8 s Entzug möglich 27 m · 0,8 s 1/6 Tacho 20 m · 0,6 s · grob 10 % Tacho 12 m · 0,36 s
Zwischen dem empfohlenen Abstand und der Grenze zur groben Verletzung liegen bei Autobahntempo nur rund 40 Meter.
Auf dieser Seite
  1. Was das Gesetz verlangt
  2. Einfach oder grob
  3. Wie gemessen wird
  4. Was im Strafbefehl steht
  5. Drängeln als Nötigung
  6. Der Schikanestopp
  7. Der Führerausweis
  8. Was Sie jetzt tun können
  9. Häufige Fragen

Was das Gesetz verlangt

Das Strassenverkehrsgesetz bleibt allgemein: «Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu wahren», namentlich beim Kreuzen, Überholen, Neben- und Hintereinanderfahren (Art. 34 Abs. 4 SVG). Konkreter wird die Verkehrsregelnverordnung. Sie verlangt beim Hintereinanderfahren einen Abstand, mit dem Sie auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten können (Art. 12 Abs. 1 VRV).

Eine Zahl steht in keinem der beiden Artikel. Die bekannten Faustregeln stammen aus der Rechtsprechung. Das Bundesgericht hält fest, dass die Regel «halber Tacho», entsprechend 1,8 Sekunden, und die Zwei-Sekunden-Regel weitherum bekannt sind (BGE 131 IV 133). Die Beratungsstelle für Unfallverhütung erklärt es praktisch: Bei 120 km/h mindestens 60 Meter, oder beim Passieren eines Pfostens langsam «21, 22» zählen.

Der Abstand schützt nicht nur Sie. Die Verordnung verbietet ausdrücklich auch das brüske Bremsen, wenn jemand folgt, ausser im Notfall (Art. 12 Abs. 2 VRV). Wer einem Drängler mit einer Vollbremsung eine Lektion erteilen will, macht sich selbst strafbar.

«… hielt auf der Autobahn A1 bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h über eine Strecke von 450 m einen Abstand von 16 m zum vorausfahrenden Personenwagen ein.»
Was das bedeutet

118 km/h sind rund 32,8 Meter pro Sekunde. 16 Meter entsprechen damit knapp 0,5 Sekunden, also weniger als 1/6 Tacho. Das liegt klar im Bereich, den die Praxis als grobe Verletzung einstuft. Die Strecke von 450 Metern zeigt zudem, dass es kein kurzer Moment war.

Einfach oder grob: die 0,6-Sekunden-Richtschnur

Eine gesetzliche Grenze in Sekunden gibt es nicht. Das Bundesgericht betont, dass immer die Umstände zählen. Für Autobahnen hat sich aber eine Richtschnur etabliert: Für die Frage, ob eine grobe Verletzung vorliegt, wird die Regel «1/6-Tacho» bzw. ein Abstand von 0,6 Sekunden herangezogen (Urteil 6B_1241/2023). Im Fall ging es um 12 Meter bei 82 km/h über 380 Meter, also 0,53 Sekunden. Ergebnis: grob.

Oft liest man, unter 0,8 Sekunden sei es grob. Das stimmt für die Schweiz so nicht. Die 0,8 Sekunden stammen laut Bundesgericht aus der deutschen Praxis. In der Schweiz sind sie trotzdem nicht bedeutungslos: Das Strassenverkehrsamt kann bei 0,8 Sekunden über mehrere hundert Meter bereits einen Ausweisentzug verfügen, wie weiter unten gezeigt.

Die Skala der Abstände in Sekunden korrekt einfach: Busse grob: Geldstrafe 2,0 s1,8 s0,8 s0,6 s0 s Entzug schon möglich Richtschnur für Autobahnen. Strecke, Tempo und Verkehr zählen immer mit.
Der gelbe Bereich ist breit, aber nicht harmlos: Schon im oberen Teil kann das Strassenverkehrsamt einschreiten.
So rechnen Sie selbst

km/h geteilt durch 3,6 ergibt Meter pro Sekunde. Den gemessenen Abstand in Metern teilen Sie durch diese Zahl. Beispiel: 25 Meter bei 100 km/h ergeben 25 ÷ 27,8 = rund 0,9 Sekunden.

Welcher Abstand steht in Ihrem Strafbefehl?

Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie sehen, wie der gemessene Abstand in Sekunden einzuordnen ist, ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG genannt ist und was für den Führerausweis zu erwarten ist.

Abstands-Fall einordnen · CHF 39

Wie der Abstand gemessen wird

Die Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs verlangt, dass die Polizei für die Kontrolle des Sicherheitsabstands nach Möglichkeit technische Hilfsmittel einsetzt (Art. 9 Abs. 1 lit. c SKV). In den veröffentlichten Urteilen tauchen zwei Methoden auf: stationäre Verkehrskontrollsysteme, die den Verkehr über eine Strecke von bis zu einem halben Kilometer überwachen, und zivile Patrouillen, die aus dem nachfahrenden Fahrzeug filmen.

Für Sie ist vor allem wichtig, dass die Messung über eine gewisse Strecke dokumentiert ist. Ein kurzes Aufschliessen beim Spurwechsel eines anderen ist etwas anderes als ein Klebenbleiben über mehrere hundert Meter. Wer den Wert bezweifelt, kann die Aufnahmen und das Protokoll über die Akteneinsicht anfordern.

Achten Sie dabei auf drei Dinge: über welche Strecke der Abstand gehalten wurde, ob das Tempo des Vordermanns konstant war und ob jemand kurz vor der Messung vor Ihnen eingeschert ist. Ein Fahrzeug, das Ihnen den Abstand plötzlich verkürzt, ist etwas anderes als ein Abstand, den Sie selbst über Hunderte Meter gewählt haben. Genau dieser Unterschied steht selten im Strafbefehl, aber oft in den Aufnahmen.

Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss erinnern sich viele an einen völlig anderen Ablauf als das, was das Video zeigt, meist an einen Vordermann, der plötzlich vor ihnen eingeschert ist. Das kann zutreffen und ist dann ein wichtiger Punkt. Aber erst der Blick in die Aufnahmen zeigt, ob die Erinnerung trägt.

Was im Strafbefehl steht

Weil es keine Ordnungsbusse gibt, landet jeder Fall bei der Staatsanwaltschaft. Die Kantone arbeiten mit Richtlinien, die im Einzelfall angepasst werden. Sie zeigen deutlich, wie stark die Strafe mit abnehmendem Abstand steigt.

Kantonale Richtwerte, nicht verbindlich. BE: VBRS-Richtlinien gültig ab 01.01.2026. SG: Strafmassrichtlinien 12. Auflage, Stand Januar 2024. ZH: Empfehlungen vom 23.11.2023 (geständige Ersttäter). AG: Stand 01.02.2025.
KantonEinfacher FallGrober Fall
BernBusse CHF 300ab 0,6 s und weniger: ab 15 Strafeinheiten, Verbindungsbusse mind. CHF 500
St. GallenBusse CHF 300unter 0,6 s: ab 10 Tagessätze; unter 0,5 s: ab 20; unter 0,4 s: ab 30; Verbindungsbusse mind. CHF 300
Zürich11–15 % Tacho: 10 Tagessätze; 6–10 %: 20; 5 %: 45; Verbindungsbusse mind. CHF 300
Aargauab CHF 100Autobahn 11–15 % Tacho: ab 30 Strafeinheiten; 6–10 %: ab 60; unter 5 %: ab 100

Die Geldstrafe ist bei Ersttätern häufig bedingt. Die Verbindungsbusse und die Verfahrenskosten sind dagegen sofort fällig. Und weil die Tagessatzhöhe vom Einkommen abhängt, können dieselben 45 Tagessätze sehr unterschiedlich teuer werden. Im Fall 6B_1241/2023 waren es 45 Tagessätze zu CHF 260 bedingt und eine Verbindungsbusse von CHF 2925. Wie der Tagessatz berechnet wird, zeigt die Seite Tagessatz der Geldstrafe berechnen.

Anonymisiertes Beispiel

Eine Pendlerin fährt auf der Autobahn bei 110 km/h über rund 500 Meter mit 17 Metern Abstand hinter einem Lieferwagen her, das sind etwa 0,56 Sekunden. Der Strafbefehl lautet auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln: 15 Tagessätze zu CHF 90 bedingt (CHF 1350), Probezeit 2 Jahre, Verbindungsbusse CHF 400, Verfahrenskosten CHF 500. Sofort zu zahlen sind CHF 900. Parallel prüft das Strassenverkehrsamt einen Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.

Wenn aus Drängeln Nötigung wird

Wer nicht nur zu nah auffährt, sondern damit Druck macht, riskiert einen zweiten Vorwurf. Nach Art. 181 StGB macht sich strafbar, wer jemanden durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit zu einem Verhalten zwingt. In einem Waadtländer Fall fuhr ein Lenker über mehrere hundert Meter dicht auf und drängte mit der Lichthupe, damit der Vordermann Platz macht. Er fuhr dabei auf, das andere Auto prallte in die Lärmschutzwand, und er fuhr davon. Verurteilt wurde er unter anderem wegen Nötigung, das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab (Urteil 6B_1137/2022). Nötigung ist ein Vergehen mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe.

Ob Drängeln im Einzelfall eine Nötigung ist, hängt vom konkreten Verhalten ab: Dauer, Strecke, Lichthupe, Hupen, seitliches Bedrängen. Ein einzelnes kurzes Aufschliessen reicht dafür nicht. Wer aber gezielt Druck aufbaut, damit jemand Platz macht, muss mit diesem zusätzlichen Vorwurf rechnen.

Häufige Annahme

«Der andere hat auf der Überholspur getrödelt. Da darf man schon ein bisschen Druck machen.»

Was tatsächlich gilt

Wer über mehrere hundert Meter dicht auffährt und mit Lichthupe Druck macht, riskiert neben Art. 90 SVG auch einen Vorwurf wegen Nötigung nach Art. 181 StGB.

Wenn der Vordermann bremst: der Schikanestopp

Beim Drängeln gibt es fast immer zwei Seiten, und auch die vordere kann sich strafbar machen. Die Verkehrsregelnverordnung erlaubt brüskes Bremsen und Halten nur, wenn kein Fahrzeug folgt, oder im Notfall (Art. 12 Abs. 2 VRV). Wer einem Drängler mit einer Vollbremsung eine Lektion erteilen will, verletzt diese Regel. Die Berner Richtlinien setzen für das brüske Abstoppen als einfache Verletzung CHF 300 an, für einen Schikanestopp als grobe Verletzung ab 15 Strafeinheiten.

Das Bundesgericht wertet eine schikanöse Vollbremsung bis zum Stillstand zusätzlich als Nötigung. Weil beide Bestimmungen verschiedene Rechtsgüter schützen, wird sowohl die Verkehrsregelverletzung als auch die Nötigung bestraft (BGE 137 IV 326). Wer also im Strafbefehl als Opfer eines Dränglers auftaucht und selbst gebremst hat, sollte genau lesen, was ihm vorgeworfen wird.

Beide Seiten können sich strafbar machen Hinten: zu nah aufgefahren Art. 34 Abs. 4 SVG, Art. 12 Abs. 1 VRV mit Lichthupe allenfalls Nötigung Vorne: schikanös gebremst Art. 12 Abs. 2 VRV Schikanestopp, Nötigung
Ein Drängler rechtfertigt keine Vollbremsung. Beide Verhaltensweisen können im selben Verfahren landen.

Der Führerausweis

Beim Abstand greift das Strassenverkehrsamt oft früher ein als die Strafe vermuten lässt. In einem Fall mit 124 km/h und höchstens 26 Metern, also rund 0,8 Sekunden über mehrere hundert Meter, hatte der Strafbefehl nur eine einfache Verletzung angenommen. Das Bundesgericht bestätigte trotzdem eine mittelschwere Widerhandlung mit einem Monat Entzug (Urteil 1C_183/2013).

Leicht (Art. 16a)

Geringe Gefahr, leichtes Verschulden: Verwarnung, bei Vorbelastung Entzug ab 1 Monat.

Mittelschwer (Art. 16b)

Gefahr für andere: Entzug ab 1 Monat. Schon rund 0,8 s auf der Autobahn können genügen.

Schwer (Art. 16c)

Grobe Verletzung, meist ab 0,6 s und weniger: Entzug ab 3 Monaten.

Mehr zum Zusammenspiel von Strafbefehl und Ausweisentzug erklärt die Seite Strafbefehl und Führerausweisentzug. Wer den Führerausweis auf Probe hat, muss bei einem Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung zusätzlich mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Typischer Fehler

Eine Busse von CHF 300 zahlen und glauben, damit sei alles erledigt. Das Strassenverkehrsamt beurteilt den Abstand selbst und kann trotzdem einen Entzug verfügen.

Was Sie jetzt konkret tun können

Rechnen Sie den gemessenen Abstand zuerst in Sekunden um, mit der Formel aus der Box oben. Liegt der Wert klar unter 0,6 Sekunden und über eine längere Strecke, wird eine Einsprache gegen die Einstufung schwierig. Liegt er knapp darüber, war die Strecke kurz oder hat jemand vor Ihnen eingeschert, kann es sich lohnen, die Aufnahmen anzusehen und eine Einsprache gegen den Strafbefehl zu erwägen.

Die Frist beträgt 10 Tage ab Zustellung. Ist sie verstrichen, zeigt die Seite Frist verpasst die verbleibenden Möglichkeiten. Und wenn Verbindungsbusse und Kosten auf einmal zu viel sind, hilft ein Gesuch um Ratenzahlung.

So gehen Sie es an

  • Meter und km/h in Sekunden umrechnen
  • Gemessene Strecke prüfen
  • Abs. 1 oder Abs. 2 von Art. 90 SVG bestimmen
  • Aufnahmen über die Akten ansehen
  • Mit dem Strassenverkehrsamt rechnen

Das führt in die Irre

  • Mit der deutschen 0,8-Sekunden-Grenze argumentieren
  • Die Busse zahlen und den Ausweis vergessen
  • Einen Schikanestopp als Notwehr sehen
  • Nötigung als Nebensache abtun
  • Die 10-Tage-Frist verpassen

So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch

Ein Abstands-Strafbefehl steht und fällt mit einer Zahl. Wir rechnen sie für Sie um und ordnen sie ein: Sekunden, einfache oder grobe Verletzung, Strafe und Kosten in Franken und der voraussichtliche Weg beim Strassenverkehrsamt. Für diese Auswertung zahlen Sie CHF 39 einmalig. Wie sie entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf.

Abstand in Sekunden umgerechnet

Der gemessene Wert, eingeordnet an der 0,6-Sekunden-Richtschnur.

Einfach oder grob klar benannt

Ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG greift und was das für das Register heisst.

Ausblick auf den Führerausweis

Welche Einstufung beim Strassenverkehrsamt naheliegt.

Frist-Countdown mit Erinnerung

Das Fristende als Datum, auf Wunsch mit E-Mail-Erinnerung.

Fristwahrende Einsprache-Vorlage

Ein neutrales Musterschreiben, falls Sie die Einstufung bestreiten.

!
Keine Rechtsberatung

Wir prüfen keine Messgeräte oder Videos und vertreten Sie nicht.

CHF 39.– einmalig · kein Abo

So läuft es ab

1

Hochladen

Strafbefehl als PDF oder Foto, Angaben vorab schwärzbar.

2

Auswertung

Abstand, Einstufung, Strafe und Fristen werden aufbereitet.

3

PDF erhalten

Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage.

4

Zustellung

Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown.

Abstands-Fall einordnen · CHF 39

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

Strafbefehl hochladen und Abstands-Fall einordnen

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

PDF, JPG oder PNG Sichere Übertragung Auswertung in wenigen Minuten

Ein Satz genügt. Je konkreter die Frage, desto genauer die Auswertung.

CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF und Word-Datei

Sicher bezahlen mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal – über Stripe.

Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit erklärtem Tatvorwurf, den wichtigen Fristen, einer Ampel-Einschätzung und klaren Optionen – inklusive Formulierungshilfe für ein Ratengesuch oder eine Einsprache. Keine Rechtsberatung.

Woher die Grenzwerte stammen

Das Gesetz nennt keine Meterzahl. Die Faustregeln und die 0,6-Sekunden-Richtschnur stammen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Externe Quellen, zuletzt geprüft am 23. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Transparenz: was diese Seite leistet und was nicht

Für wen geeignet? Für Lenkerinnen und Lenker, die wegen ungenügenden Abstands oder Drängelns einen Strafbefehl erhalten haben.

Was wird erklärt? Art. 34 Abs. 4 SVG und Art. 12 VRV, die Faustregeln, die 0,6-Sekunden-Richtschnur, kantonale Richtwerte, Nötigung beim Drängeln und die Administrativmassnahmen.

Welchen Nutzen? Sie können den gemessenen Abstand selbst einordnen und einschätzen, ob eine Einsprache in Frage kommt.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Prüfung von Messgeräten oder Aufnahmen, keine inhaltliche Einsprache-Begründung, keine Vertretung.

Grenzen der Information: Die Grenzwerte sind Richtschnüre, keine gesetzlichen Schwellen, und die kantonalen Richtwerte sind nicht verbindlich. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 23. September 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Über Strafe und Einstufung entscheidet die Staatsanwaltschaft, über den Führerausweis das Strassenverkehrsamt, jeweils nach dem Einzelfall.

Häufige Fragen zu Abstand und Strafbefehl

Wie viel Abstand muss ich auf der Autobahn halten?+
Das Gesetz nennt keine Zahl, sondern verlangt einen Abstand, mit dem Sie auch bei überraschendem Bremsen des Vordermanns rechtzeitig halten können (Art. 12 Abs. 1 VRV). Als Faustregeln nennt das Bundesgericht den «halben Tacho», also 60 Meter bei 120 km/h, entsprechend 1,8 Sekunden, sowie die Zwei-Sekunden-Regel.
Ab wann ist zu wenig Abstand eine grobe Verkehrsregelverletzung?+
Auf Autobahnen zieht das Bundesgericht als Richtschnur die Regel «1/6-Tacho» heran, also einen Abstand von 0,6 Sekunden (Urteil 6B_1241/2023). Das sind bei 120 km/h rund 20 Meter. Liegt der Abstand darunter, geht die Praxis meist von einer groben Verletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG aus. Massgebend bleiben Strecke, Tempo und Verkehr.
Gibt es für ungenügenden Abstand eine Ordnungsbusse?+
Nein. Die Ordnungsbussenverordnung enthält keinen Tatbestand für den Abstand beim Hintereinanderfahren. Der Fall wird deshalb immer im ordentlichen Verfahren beurteilt, meist mit einem Strafbefehl. Für den einfachen Fall setzen die Kantone Bern und St. Gallen eine Busse von CHF 300 an.
Ist Drängeln mit Lichthupe eine Nötigung?+
Es kann eine sein. Wer über längere Strecke dicht auffährt und mit Lichthupe Druck macht, damit der Vordermann Platz macht, kann zusätzlich wegen Nötigung nach Art. 181 StGB bestraft werden. Eine solche Verurteilung gab es etwa in einem Fall, in dem es danach zu einem Unfall kam. Ob es im Einzelfall so ist, hängt vom konkreten Verhalten ab.
Wird mir wegen zu wenig Abstand der Ausweis entzogen?+
Das hängt vom Abstand ab. Schon 0,8 Sekunden über mehrere hundert Meter auf der Autobahn hat das Bundesgericht als mittelschwere Widerhandlung mit mindestens einem Monat Entzug beurteilt (Urteil 1C_183/2013). Bei einer groben Verletzung sind es mindestens drei Monate (Art. 16c SVG).
Was bringt mir die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch?+
Für CHF 39 erklären wir Ihren Strafbefehl verständlich: wie der gemessene Abstand einzuordnen ist, ob einfache oder grobe Verletzung genannt ist, was Strafe und Kosten ausmachen, was für den Führerausweis zu erwarten ist und bis wann die Einsprachefrist läuft. Eine anwaltliche Prüfung ersetzt das nicht.
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