Rotlicht · Art. 27 und 90 SVG · OBV Ziff. 309.1

Über Rot gefahren: wann aus CHF 250 ein Strafbefehl wird

Ein Blitz an der Kreuzung, ein paar Wochen Ungewissheit. Dann kommt entweder ein Bussenzettel oder ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, und der Unterschied ist grösser, als die meisten denken.

Stand: September 2026

Wer über Rot gefahren ist, sorgt sich zuerst um die Busse. Das grössere Risiko steckt aber oft in einem zweiten Schreiben, das erst Wochen später vom Strassenverkehrsamt kommt.

CHF 250Ordnungsbusse Auto, wenn niemand gefährdet wurde
CHF 60Ordnungsbusse Velo und E-Bike
10 TageEinsprachefrist gegen einen Strafbefehl
DIREKTE ANTWORT

Wer ein Rotlicht überfährt, zahlt als Autofahrer eine Ordnungsbusse von CHF 250, sofern niemand gefährdet oder geschädigt wurde (OBV Ziff. 309.1). Gab es eine Gefährdung, einen Unfall oder einen Schaden, folgt ein Strafbefehl nach Art. 90 SVG. Bei grober Verletzung sind das Geldstrafe und Verbindungsbusse, dazu droht ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.

Auf dieser Seite
  1. Die Ordnungsbusse von CHF 250
  2. Die Gelbphase
  3. Wann ein Strafbefehl folgt
  4. Einfach oder grob?
  5. Was im Strafbefehl steht
  6. Der Führerausweis
  7. Blitz, Foto, Halter
  8. Was Sie jetzt tun können
  9. Häufige Fragen

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Was die Ampelphasen rechtlich bedeuten Rot: «Halt» (Art. 68 Abs. 1bis SSV) Überfahren: CHF 250 oder Strafbefehl nach Art. 90 SVG Gelb nach Grün: Halt, wenn noch möglich Weiter nur, wer nicht mehr vor der Verzweigung halten kann Grün: Fahrt frei Vortritt anderer und Fussgänger trotzdem beachten
Gelb ist kein «schnell noch durch», sondern ein Haltesignal für alle, die noch anhalten können.

Die Ordnungsbusse von CHF 250

Der häufigste Fall ist der einfachste. Eine Rotlichtkamera löst aus, niemand kam zu Schaden, niemand musste bremsen. Dann gilt die Ordnungsbusse nach Ziff. 309.1 der Ordnungsbussenverordnung: «Nichtbeachten eines Lichtsignals», CHF 250 für Lenkerinnen und Lenker von Motorfahrzeugen. Für Velos und Motorfahrräder, zu denen auch E-Bikes zählen, beträgt sie CHF 60 (Ziff. 615.1). Fussgänger, die bei Rot über den Streifen gehen, zahlen CHF 20.

Die Ordnungsbusse ist ein vereinfachtes Verfahren. Einkommen und Vorleben spielen keine Rolle (Art. 1 Abs. 5 OBG), es gibt keine Verfahrenskosten, und mit der Zahlung innert 30 Tagen ist die Sache erledigt. Einen Eintrag im Strafregister gibt es nicht. Und weil das Ordnungsbussenverfahren möglich war, knüpft das Strassenverkehrsgesetz daran keine Verwarnung und keinen Entzug (Art. 16 Abs. 2 SVG).

Gut zu wissen

Rotlichtanlagen messen oft auch die Geschwindigkeit. Zwei Bussen werden zusammengezählt. Überschreitet die zu erwartende Gesamtbusse 600 Franken, fällt der ganze Fall ins ordentliche Verfahren (Art. 5 Abs. 2 OBG).

Die Gelbphase: das häufigste Missverständnis

Viele Rotlichtfälle beginnen bei Gelb. Die Signalisationsverordnung ist hier eindeutig: Gelb nach Grün bedeutet «Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können» (Art. 68 Abs. 4 SSV). Weiterfahren darf nur, wer nicht mehr oder nur mit einer brüsken Bremsung anhalten könnte. Wer die Gelbphase als Aufforderung zum Beschleunigen versteht, bewegt sich bereits im gefährlichen Bereich.

Das Bundesgericht hat das früh deutlich gemacht. Wer auf eine Kreuzung zufährt und trotz ausreichender Möglichkeit, bei Gelb anzuhalten, mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt, handelt rücksichtslos und grobfahrlässig, und zwar auch dann, wenn er hofft, noch vor dem Umschalten auf Rot durchzukommen (BGE 118 IV 84). Einen Spielraum sieht das Gericht nur für eine kleine Übergangsphase, in der man die Anhaltemöglichkeit falsch einschätzen kann.

Häufige Annahme

«Die Ampel war noch gelb, als ich reingefahren bin. Dann kann mir nichts passieren.»

Was tatsächlich gilt

Wer bei Gelb noch hätte anhalten können, musste anhalten. Wer stattdessen mit unverminderten 50 km/h weiterfährt, riskiert nach BGE 118 IV 84 eine grobe Verletzung.

Aus der Praxis

Wir sehen immer wieder Strafbefehle, bei denen die Betroffenen fest überzeugt sind, bei Gelb gefahren zu sein. Die Fotos der Anlage zeigen dann meist, wie lange das Rotlicht schon leuchtete. Ein Blick in die Akten klärt das, bevor man eine Einsprache auf eine Erinnerung stützt.

Wann statt der Busse ein Strafbefehl kommt

Das Ordnungsbussengesetz zieht klare Grenzen. Nach Art. 4 Abs. 3 OBG ist das einfache Verfahren ausgeschlossen, wenn jemand bei der Widerhandlung gefährdet oder verletzt wurde oder ein Schaden entstand. Dann geht der Fall an die Staatsanwaltschaft, und die erledigt ihn meist mit einem Strafbefehl. Aus einer Pauschale wird ein Verfahren, in dem Verschulden, Einkommen und Vorstrafen zählen.

Rotlicht: welches Verfahren in welcher Situation. Grundlagen OBG, OBV und SVG. Vereinfachte Übersicht. Stand: September 2026.
SituationVerfahrenTypische FolgeFührerausweis
Rot überfahren, niemand gefährdet, bezahltOrdnungsbusseCHF 250, keine Kostenkeine Massnahme
Ordnungsbusse nicht innert 30 Tagen bezahltordentliches VerfahrenBusse plus Verfahrenskostenje nach Einstufung
Gesamtbusse mit weiteren Übertretungen über CHF 600ordentliches VerfahrenStrafbefehl mit Busseje nach Einstufung
Kollision, Schaden oder konkrete GefährdungStrafbefehlBusse (Art. 90 Abs. 1) oder Geldstrafe (Abs. 2)Verwarnung oder Entzug
Einfahrt in die Kreuzung bei Rot ohne Gewissheit, dass sie frei istStrafbefehlGeldstrafe und VerbindungsbusseEntzug ab 3 Monaten

Zwei weitere Wege führen in das ordentliche Verfahren, obwohl nichts passiert ist. Wer die Ordnungsbusse nicht fristgerecht bezahlt, landet bei der Staatsanwaltschaft oder beim Stadtrichteramt, dann mit Kosten. Und wer das Ordnungsbussenverfahren ablehnt, etwa weil er bestreitet, gefahren zu sein, erhält ebenfalls ein ordentliches Verfahren (Art. 13 OBG). Das kann sinnvoll sein, kostet aber mehr, wenn der Vorwurf bestehen bleibt.

«Nichtbeachten eines Lichtsignals (Rotlicht) mit Verursachen einer Kollision, Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 1 SVG, Art. 68 SSV»
Was das bedeutet

Die Staatsanwaltschaft stuft den Fall als einfache Verkehrsregelverletzung ein. Das ist eine Übertretung mit Busse und ohne Eintrag im Strafregister. Der Unfall hat die Ordnungsbusse verhindert, aber noch keine grobe Verletzung begründet.

Einfach oder grob? Das steht im Strafbefehl

Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie sehen, ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG genannt ist, was das in Franken bedeutet und was für Ihren Führerausweis zu erwarten ist.

Rotlicht-Fall einordnen · CHF 39

Einfach oder grob? Die Frage, an der alles hängt

Im Strafbefehl entscheidet ein einziger Absatz über die Tragweite. Art. 90 Abs. 1 SVG bestraft die einfache Verletzung von Verkehrsregeln mit Busse. Art. 90 Abs. 2 SVG betrifft die grobe Verletzung, die eine ernstliche Gefahr für andere hervorruft oder in Kauf nimmt. Dort drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das ist ein Vergehen und wird im Strafregister eingetragen.

Eine feste Grenze in Sekunden gibt es nicht. Das Bundesgericht stellt auf die konkrete Situation ab: Objektiv braucht es eine wichtige Verkehrsregel, die in schwerer Weise verletzt wurde, und eine erhöhte abstrakte oder konkrete Gefahr. Subjektiv braucht es mindestens grobe Fahrlässigkeit. Im Leitentscheid BGE 123 IV 88 heisst es: Den objektiven Tatbestand erfüllt auch, wer bei Rotlicht eine Kreuzung befährt, ohne die Gewissheit zu haben, dass sie verkehrsfrei ist.

Umgekehrt kann die grobe Fahrlässigkeit fehlen. In BGE 118 IV 285 hatte ein Lenker das Rotlicht bei übersichtlichen Verhältnissen und wenig Verkehr übersehen. Das Gericht bejahte zwar die erhöhte abstrakte Gefahr, hielt aber fest, dass das rücksichtslose Verhalten in einer solchen Lage verneint werden kann. Genau hier liegt oft der Spielraum, wenn ein Strafbefehl auf Art. 90 Abs. 2 lautet.

Vom Rotlicht zur Busse oder zum Strafbefehl Rotlicht überfahren niemand gefährdet Ordnungsbusse CHF 250 keine Massnahme Gefährdung, Unfall, Schaden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Art. 90 Abs. 1 Busse, kein Eintrag Art. 90 Abs. 2 Geldstrafe, Eintrag
Nicht das Rotlicht allein, sondern die Gefährdung und das Verschulden entscheiden über Busse oder Geldstrafe.

Was im Strafbefehl steht

Die Kantone haben eigene Richtlinien, an denen sich ihre Staatsanwaltschaften orientieren. Sie sind nicht verbindlich, geben aber ein realistisches Bild. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen sieht für das einfache Rotlicht CHF 250 vor und schreibt dazu: Bei Verursachen eines Verkehrsunfalls oder konkreter Gefährdung sei Art. 90 Abs. 2 SVG zu prüfen, mit einer Geldstrafe ab 20 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.

Die Zürcher Strafmassempfehlungen nennen für die grobe Rotlichtmissachtung eines geständigen Ersttäters 10 Tagessätze Geldstrafe, ebenfalls mit einer Verbindungsbusse ab CHF 300. Die Geldstrafe ist bei Ersttätern häufig bedingt, die Verbindungsbusse dagegen wird sofort fällig. Dazu kommen die Verfahrenskosten. Wie sich der Tagessatz aus Ihrem Einkommen ergibt, erklärt die Seite Tagessatz der Geldstrafe berechnen.

Orientierungswerte aus kantonalen Richtlinien (SG: 12. Auflage, Stand Januar 2024; ZH: Empfehlungen vom 23.11.2023). Nicht verbindlich, der Einzelfall entscheidet.
KonstellationQuelleRichtwert
Rotlicht, einfache Verletzung (Auto)StA St. GallenBusse CHF 250
Rotlicht mit Unfall oder konkreter GefährdungStA St. GallenArt. 90 Abs. 2 prüfen: ab 20 Tagessätze, Verbindungsbusse ab CHF 300
Grobe Rotlichtmissachtung, geständiger ErsttäterStA Zürich10 Tagessätze, Verbindungsbusse ab CHF 300
Rotlicht mit Velo oder MotorfahrradStA St. GallenBusse CHF 60
Anonymisiertes Beispiel

Eine Lenkerin fährt in einer Stadt bei Rot in eine Kreuzung ein, ein querender Wagen muss scharf bremsen, es kommt zu keinem Zusammenstoss. Der Strafbefehl lautet auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 2 SVG: 15 Tagessätze zu CHF 110 bedingt (CHF 1650), Probezeit 2 Jahre, Verbindungsbusse CHF 400, Verfahrenskosten CHF 500. Sofort zu zahlen sind CHF 900. Das Strassenverkehrsamt eröffnet parallel ein Verfahren wegen einer schweren Widerhandlung.

Wie weit die Beträge in der Praxis gehen können, zeigt ein Fall aus Luzern: Ein Lenker fuhr über eine Ampel, die bereits seit rund sechs Sekunden Rot zeigte, während zwei Fussgänger auf dem Streifen waren. Der Strafbefehl lautete auf 20 Tagessätze bedingt und eine Busse. Die Gerichte bestätigten die Verurteilung bis vor Bundesgericht (Urteil 7B_257/2022).

Der Führerausweis: das zweite Verfahren

Der Strafbefehl regelt die Strafe. Über den Führerausweis entscheidet das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons in einem eigenen Verfahren. Es stützt sich auf denselben Sachverhalt, stuft ihn aber nach eigenen Regeln ein. Wie diese beiden Verfahren zusammenspielen, zeigt die Seite Strafbefehl und Führerausweisentzug.

Leicht (Art. 16a SVG)

Geringe Gefahr, leichtes Verschulden: Verwarnung, wenn in den letzten 2 Jahren keine Massnahme verfügt wurde.

Mittelschwer (Art. 16b SVG)

Gefahr für andere hervorgerufen oder in Kauf genommen: Entzug mindestens 1 Monat.

Schwer (Art. 16c SVG)

Grobe Verletzung mit ernstlicher Gefahr: Entzug mindestens 3 Monate.

Besonders heikel ist die Lage mit dem Führerausweis auf Probe. Ein Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung verlängert die dreijährige Probezeit um ein Jahr. Eine zweite solche Widerhandlung in der Probezeit lässt den Ausweis verfallen (Art. 15a SVG). Eine blosse Verwarnung verlängert die Probezeit dagegen nicht.

Typischer Fehler

Den Strafbefehl akzeptieren und erst beim Strassenverkehrsamt die Einstufung bestreiten. Das Amt stützt sich weitgehend auf den rechtskräftigen Strafentscheid. Wer die Einordnung als grob für falsch hält, sollte das innert 10 Tagen mit einer Einsprache gegen den Strafbefehl vorbringen.

Blitz, Foto, Halter: wer die Busse bekommt

Bei einer Rotlichtkamera wird niemand angehalten. Die Ordnungsbusse geht deshalb an die Person, die im Fahrzeugausweis als Halterin oder Halter eingetragen ist (Art. 7 OBG). Nennen Sie Name und Adresse der Person, die gefahren ist, läuft das Verfahren gegen sie. Wer die Busse fristgerecht bezahlt, muss den Lenker nicht bekanntgeben. So erklärt es etwa die Stadt Zürich.

Anders beim Strafbefehl: Er richtet sich immer gegen die Person, die gefahren ist. Bestreiten Sie, am Steuer gesessen zu haben, müssen die Behörden das nachweisen, etwa mit dem Frontfoto. Die Messanlagen werden regelmässig von einer akkreditierten Stelle geprüft. Wer die Aufnahmen sehen will, kann Akteneinsicht verlangen.

Drei Stufen nach einem Rotlicht Ordnungsbusse CHF 250 · keine Kosten Strafbefehl Abs. 1 Busse + Verfahrenskosten kein Registereintrag Verwarnung oder Entzug Strafbefehl Abs. 2 Geldstrafe (oft bedingt) Verbindungsbusse ab 300 Verfahrenskosten Registereintrag Entzug ab 3 Monaten
Je höher die Stufe, desto mehr Folgen hängen an demselben Moment an der Ampel.

Was Sie jetzt konkret tun können

Liegt ein Bussenzettel über CHF 250 vor und ist nichts passiert, ist Zahlen innert 30 Tagen meist der günstigste Weg. Liegt dagegen ein Strafbefehl vor, lesen Sie zuerst, ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG genannt ist. Stimmt die Einstufung als grob nicht mit Ihrer Erinnerung und den Fotos überein, kann sich eine Einsprache gegen den Strafbefehl lohnen. Die Frist beträgt 10 Tage ab Zustellung.

Ist die Frist bereits abgelaufen, erklärt die Seite Frist verpasst, welche engen Möglichkeiten bleiben. Und fällt der sofort fällige Betrag aus Busse und Kosten schwer, lässt sich ein Gesuch um Ratenzahlung stellen. War beim Rotlicht zusätzlich das Handy im Spiel, lesen Sie auch die Seite Handy am Steuer. Und kam es zu einem Unfall ohne Rotlicht, etwa weil Sie ins Rutschen gerieten, passt die Seite zum Nichtbeherrschen des Fahrzeugs.

So gehen Sie es an

  • Prüfen, ob Ordnungsbusse oder Strafbefehl vorliegt
  • Bei Strafbefehl: Abs. 1 oder Abs. 2 von Art. 90 SVG?
  • Fotos und Messprotokoll über die Akten ansehen
  • Einstufung als grob innert 10 Tagen bestreiten
  • Mit dem Verfahren beim Strassenverkehrsamt rechnen

Das führt in die Irre

  • Die Ordnungsbusse liegen lassen und hoffen
  • Gelb als Freipass verstehen
  • Die Einstufung erst beim Strassenverkehrsamt bestreiten
  • Verbindungsbusse und bedingte Geldstrafe verwechseln
  • Die 10-Tage-Frist verpassen

Offizielle Grundlagen zum Rotlicht

Der Betrag von CHF 250 steht in der Bussenliste des Bundes, die Abgrenzung zur groben Verletzung in der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Externe Quellen, zuletzt geprüft am 23. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch

Ein Rotlicht-Strafbefehl ist kurz, aber dicht. Wir übersetzen ihn in klare Sprache: welche Bestimmung genannt ist, ob die Staatsanwaltschaft von einer groben Verletzung ausgeht, was sofort zu zahlen ist und was nur bedingt gilt. Für diese Auswertung zahlen Sie CHF 39 einmalig. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf.

Einfach oder grob klar benannt

Sie sehen, ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG greift und was das für das Register heisst.

Sofort fällig oder bedingt

Verbindungsbusse, Kosten und bedingte Geldstrafe sauber getrennt, in Franken.

Ausblick auf den Führerausweis

Welche Einstufung beim Strassenverkehrsamt naheliegt und was das bedeutet.

Frist-Countdown mit Erinnerung

Das Fristende als Datum, auf Wunsch mit E-Mail-Erinnerung.

Fristwahrende Einsprache-Vorlage

Ein neutrales Musterschreiben, falls Sie die Einstufung bestreiten wollen.

!
Keine Rechtsberatung

Wir prüfen keine Messprotokolle, begründen keine Einsprache inhaltlich und vertreten Sie nicht.

CHF 39.– einmalig · kein Abo

So läuft es ab

1

Hochladen

Strafbefehl als PDF oder Foto, Angaben vorab schwärzbar.

2

Auswertung

Einstufung, Strafe, Kosten und Fristen werden aufbereitet.

3

PDF erhalten

Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage.

4

Zustellung

Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown.

Transparenz: was diese Seite leistet und was nicht

Für wen geeignet? Für Lenkerinnen und Lenker, die nach einer Rotlichtmissachtung einen Bussenzettel oder einen Strafbefehl erhalten haben.

Was wird erklärt? Die Ordnungsbusse nach OBV, der Übergang ins Strafverfahren nach OBG, die Abgrenzung nach Art. 90 Abs. 1 und 2 SVG, die Gelbphase und die Administrativmassnahmen.

Welchen Nutzen? Sie erkennen, wie schwer Ihr Fall eingestuft ist, was sofort zu zahlen ist und ob sich eine Einsprache lohnen könnte.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Prüfung von Messgeräten oder Fotos, keine inhaltliche Einsprache-Begründung und keine Vertretung vor Staatsanwaltschaft oder Strassenverkehrsamt.

Grenzen der Information: Die Richtwerte stammen aus kantonalen Richtlinien und sind nicht verbindlich. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 23. September 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Über Strafe und Einstufung entscheidet die Staatsanwaltschaft, über den Führerausweis das Strassenverkehrsamt, jeweils nach dem Einzelfall.

Rotlicht-Fall einordnen · CHF 39

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Sie erhalten die Einordnung als PDF und Word-Datei per E-Mail.

Anfrageformular mit hochgeladenem Strafbefehl und eingetippter Frage
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Auswertung mit Ampel-Einschätzung und Kurzfassung
2. Ampel und Kurzfassung
Auswertung mit Einsprachefrist, Zustellvermerk und den möglichen Optionen
3. Frist und Optionen
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

Echte Auswertung zu einem fiktiven Beispiel-Strafbefehl. Behörde, Namen und Beträge sind frei erfunden. Zum Vergrössern anklicken.

Strafbefehl hochladen und Rotlicht-Fall einordnen

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

PDF, JPG oder PNG Sichere Übertragung Auswertung in wenigen Minuten

Ein Satz genügt. Je konkreter die Frage, desto genauer die Auswertung.

CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF und Word-Datei

Sicher bezahlen mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal – über Stripe.

Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit erklärtem Tatvorwurf, den wichtigen Fristen, einer Ampel-Einschätzung und klaren Optionen – inklusive Formulierungshilfe für ein Ratengesuch oder eine Einsprache. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Rotlicht und Strafbefehl

Was kostet es, bei Rot über die Ampel zu fahren?+
Wird niemand gefährdet oder geschädigt, gilt die Ordnungsbusse nach Ziff. 309.1 der Ordnungsbussenverordnung: CHF 250 für Motorfahrzeuge. Für Velos und E-Bikes sind es CHF 60 (Ziff. 615.1). Kosten kommen im Ordnungsbussenverfahren keine dazu, wenn Sie innert 30 Tagen bezahlen.
Wann gibt es wegen Rotlicht einen Strafbefehl statt einer Busse?+
Wenn jemand gefährdet oder verletzt wurde oder ein Schaden entstand, ist das Ordnungsbussenverfahren nach Art. 4 Abs. 3 OBG ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die Gesamtbusse 600 Franken übersteigen würde, die Ordnungsbusse nicht fristgerecht bezahlt oder das Verfahren abgelehnt wird. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl.
Ist Rotlicht überfahren eine grobe Verkehrsregelverletzung?+
Nicht automatisch. Grob nach Art. 90 Abs. 2 SVG ist sie, wenn eine erhöhte abstrakte oder konkrete Gefahr entstand und mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das Bundesgericht bejaht das etwa, wenn jemand bei Rot in eine Kreuzung fährt, ohne sicher zu sein, dass sie frei ist. Entscheidend ist die konkrete Situation.
Darf ich bei Gelb noch über die Kreuzung fahren?+
Nur, wenn Sie nicht mehr vor der Verzweigung halten können. Gelb nach Grün bedeutet laut Art. 68 Abs. 4 SSV «Halt» für alle, die noch anhalten können. Wer trotz ausreichender Möglichkeit mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt, handelt nach BGE 118 IV 84 grobfahrlässig.
Verliere ich wegen Rotlicht den Führerausweis?+
Nach einer bezahlten Ordnungsbusse nicht. Folgt ein Strafverfahren, prüft das Strassenverkehrsamt getrennt eine Massnahme: Verwarnung oder Entzug ab einem Monat bei leichter oder mittelschwerer, Entzug ab drei Monaten bei schwerer Widerhandlung nach Art. 16a bis 16c SVG.
Was bringt mir die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch?+
Für CHF 39 erklären wir Ihren Strafbefehl verständlich: ob einfache oder grobe Verletzung genannt ist, die Strafe in Franken, was für den Führerausweis zu erwarten ist und bis wann die Einsprachefrist läuft. Sie erhalten eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Eine anwaltliche Prüfung ersetzt das nicht.
↑ Nach oben
Rotlicht-Fall einordnen · CHF 39 →