Rechts überholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist auf Schweizer Strassen verboten, auch nach der Neuregelung 2021. Ein einfacher Fall auf der Autobahn kostet CHF 250 Ordnungsbusse, ohne Folgen für den Führerausweis. Bei erschwerenden Umständen wie mehreren Fahrzeugen, dichtem Verkehr oder knappem Einbiegen folgt ein Strafbefehl wegen grober Verletzung, mit Geldstrafe und mindestens drei Monaten Ausweisentzug.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Rechtsvorbeifahren in der Kolonne: erlaubt.
- Ausschwenken und Wiedereinbiegen: verboten.
- Einfacher Fall Autobahn: CHF 250 Ordnungsbusse.
- Erschwerende Umstände: Strafbefehl, oft grobe Verletzung.
- Grob heisst: Ausweisentzug ab 3 Monaten.
Was seit 2021 gilt und was nicht
Die Grundregel steht seit jeher im Strassenverkehrsgesetz: «Es ist rechts zu kreuzen, links zu überholen» (Art. 35 Abs. 1 SVG). Daran hat sich nichts geändert. Neu ist seit dem 1. Januar 2021 eine Ausnahme für Autobahnen und Autostrassen. Art. 36 Abs. 5 VRV erlaubt es, mit der gebotenen Vorsicht rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren, und zwar in vier abschliessend aufgezählten Fällen.
| Fall | Was erlaubt ist |
|---|---|
| a. Kolonnenverkehr | rechts vorbeifahren, wenn sich links oder in der Mitte eine Kolonne gebildet hat |
| b. Einspurstrecken | wenn für die Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind |
| c. Sicherheitslinie | wenn der linke Fahrstreifen durch eine Sicherheitslinie abgegrenzt ist, etwa auf dem Beschleunigungsstreifen einer Einfahrt |
| d. Ausfahrt | auf dem Verzögerungsstreifen einer Ausfahrt |
| immer verboten | Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen |
Der entscheidende Satz steht direkt davor: «Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist untersagt.» Wer also auf dem rechten Fahrstreifen einfach in seinem Tempo weiterfährt, während links eine Kolonne langsamer rollt, handelt korrekt. Wer dagegen nach rechts wechselt, um jemanden zu passieren, und danach wieder nach links zieht, überholt rechts. Das Bundesamt für Strassen erklärt es im eigenen Blog ebenso: Bildet sich links oder in der Mitte eine Kolonne, darf rechts vorsichtig vorbeigefahren werden, aktives Ausschwenken bleibt verboten.
Für Haupt- und Nebenstrassen gilt eine ähnliche, ältere Regel. Beim Fahren in parallelen Kolonnen und innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechtsvorbeifahren gestattet, ausser das andere Fahrzeug hält, um Fussgängern den Vortritt zu lassen. Auch hier ist das Ausschwenken und Wiedereinbiegen untersagt (Art. 8 Abs. 3 VRV).
Kolonnenverkehr liegt nach dem Bundesgericht vor, wenn die Geschwindigkeiten auf Überhol- und Normalspur annähernd gleich sind (BGE 142 IV 93). Fuhr links eine lockere Reihe mit 110 km/h und Sie rechts mit 130 km/h, ist das keine Kolonne im Sinne der Regel. Und haben Sie dafür die Spur gewechselt, war es ein Überholen.
Der Pannenstreifen zählt nicht. Er ist nur für Nothalte da (Art. 36 Abs. 3 VRV). Wer dort an einer stockenden Kolonne vorbei zur Ausfahrt fährt, fährt nicht erlaubt rechts vorbei.
Die Ordnungsbussen
Seit 2021 kennt die Ordnungsbussenverordnung eigene Beträge für das Überholen und Vorbeifahren auf der falschen Seite. Die Ordnungsbusse ist ein vereinfachtes Verfahren: fester Betrag, keine Verfahrenskosten, kein Registereintrag und keine Administrativmassnahme. Voraussetzung ist, dass niemand gefährdet oder geschädigt wurde (Art. 4 Abs. 3 OBG).
| Ziffer | Tatbestand | Busse |
|---|---|---|
| 314.1 | Nichtbenützen des äussersten Fahrstreifens rechts | CHF 60 |
| 314.2 | Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen, Haupt- und Nebenstrassen | CHF 140 |
| 314.3 | Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen, Autobahn und Autostrasse | CHF 250 |
| 314.4 | Unzulässiges Rechtsvorbeifahren, Haupt- und Nebenstrassen | CHF 100 |
| 314.5 | Unzulässiges Rechtsvorbeifahren, Autobahn und Autostrasse | CHF 200 |
| 315 | Spurwechsel zum Überholen auf einer Einspurstrecke | CHF 100 |
Die CHF 250 gelten aber nur für den einfachen Fall. Das Bundesgericht hat die Ziffer 314.3 ausdrücklich eng ausgelegt: Sie betrifft ein Rechtsüberholen ohne erschwerende Umstände, und eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit komme nur ausnahmsweise in Betracht. Dabei sei ein strenger Massstab anzuwenden und die Schwelle für erschwerende Umstände tief anzusetzen (BGE 149 II 96). Wer bei der Kontrolle bestreitet oder die Ordnungsbusse ablehnt, landet ohnehin im ordentlichen Verfahren, mit Kosten.
«Rechtsüberholen kostet seit 2021 nur noch CHF 250. Mehr kann nicht kommen.»
CHF 250 gibt es nur im einfachen Fall. Bei vier überholten Autos auf 1300 Metern mit 100 bis 120 km/h hat das Bundesgericht 50 Tagessätze bedingt bestätigt (BGE 148 IV 374).
Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie sehen, ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG genannt ist, was das in Franken bedeutet und was für Ihren Führerausweis zu erwarten ist.
Wann Rechtsüberholen als grob gilt
Vor 2021 galt das Rechtsüberholen auf der Autobahn nach der Rechtsprechung grundsätzlich als grobe Verletzung (BGE 126 IV 192). Das hat sich geändert. Heute unterscheidet das Bundesgericht: Der einfache Fall fällt unter die Ordnungsbusse. Kommen jedoch Umstände dazu, die eine erhöhte abstrakte Gefahr begründen, bleibt eine Verurteilung nach Art. 90 Abs. 2 SVG möglich. Im Leitentscheid von 2022 heisst es: Zwar wurde die Möglichkeit geschaffen, ein solches Manöver mit Ordnungsbusse zu ahnden, doch ist weiterhin wegen grober Verletzung zu verurteilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (BGE 148 IV 374).
Welche Umstände das sind, ergibt sich aus den Entscheiden der letzten Jahre. Je mehr davon zusammenkommen, desto näher liegt die grobe Verletzung mit Geldstrafe und Registereintrag.
Wir sehen immer wieder Strafbefehle, in denen die Betroffenen das Wort «Kolonne» für sich beanspruchen. Die Akten zeigen dann oft Videoaufnahmen einer Polizeipatrouille mit klaren Spurwechseln. Bevor man sich auf die neue Regel beruft, lohnt sich der Blick auf das, was dokumentiert ist.
Fälle aus der Rechtsprechung
Die Entscheide der letzten Jahre zeigen eine klare Linie. Sie helfen einzuschätzen, wo der eigene Fall liegt, ersetzen aber keinen Blick auf die konkreten Umstände.
| Entscheid | Sachverhalt | Ergebnis |
|---|---|---|
| BGE 149 II 96 (2022) | ein Personenwagen rechts überholt, keine erschwerenden Umstände | Ordnungsbussen-Fall, 12 Monate Entzug aufgehoben |
| BGE 148 IV 374 (2022) | 4 Fahrzeuge auf rund 1300 m, 100 bis 120 km/h, vor einer Ausfahrt | grobe Verletzung, 50 Tagessätze bedingt |
| 7B_731/2023 (2025) | rechts überholt in einer Kurve im Autobahntunnel, reger Verkehr, knapp eingebogen | grobe Verletzung, 20 Tagessätze bedingt und Busse CHF 675 |
| 6B_331/2025 (2025) | auf dem Pannenstreifen an 4 Autos vorbei zur Ausfahrt | einfache Verletzung, Busse CHF 350 plus Kosten |
Auch die Kantone setzen für grobe Fälle Richtwerte, die sich an diesen Entscheiden orientieren. Die Zürcher Empfehlungen nennen für das Rechtsüberholen auf der Autobahn ohne grosse Geschwindigkeitsdifferenz 20 Tagessätze Geldstrafe, die Berner Richtlinien ab 15 Strafeinheiten mit einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 500, die Aargauer ab 30 Strafeinheiten. Die Werte gehen auseinander, und sie stehen in einer gewissen Spannung zur neueren Rechtsprechung. Sie gelten dort, wo die Staatsanwaltschaft von einer groben Verletzung ausgeht.
Ein Lenker überholt am Abend auf der Autobahn zwei Fahrzeuge rechts und biegt knapp vor dem zweiten wieder ein. Eine zivile Patrouille filmt das Manöver. Der Strafbefehl lautet auf grobe Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 2 SVG: 20 Tagessätze zu CHF 120 bedingt (CHF 2400), Probezeit 2 Jahre, Verbindungsbusse CHF 500, Verfahrenskosten CHF 600. Sofort zu zahlen sind CHF 1100. Das Strassenverkehrsamt eröffnet ein Verfahren wegen einer schweren Widerhandlung.
Pannenstreifen, Ausfahrt, Einspurstrecke
Drei Situationen sorgen besonders oft für Verwirrung, weil sie ähnlich aussehen, aber rechtlich verschieden behandelt werden. Auf dem Verzögerungsstreifen einer Ausfahrt dürfen Sie rechts an der Kolonne vorbeifahren, das erlaubt Art. 36 Abs. 5 lit. d VRV ausdrücklich. Der Pannenstreifen davor gehört aber nicht dazu. Er darf nur für Nothalte benutzt werden (Art. 36 Abs. 3 VRV). Wer ihn als Abkürzung zur Ausfahrt nimmt, riskiert einen Strafbefehl, wie im Zürcher Fall mit vier umfahrenen Autos.
Auf Einspurstrecken vor Verzweigungen gilt eine eigene Regel: Das Wechseln auf einen anderen Fahrstreifen zum Überholen ist untersagt, ausser auf Streifen mit dem gleichen Fahrziel (Art. 13 Abs. 3 VRV). Die Ordnungsbusse dafür beträgt CHF 100. Rechts vorbeifahren dürfen Sie dort, wenn die Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele haben und Sie auf Ihrem Streifen bleiben.
Der Führerausweis
Beim Rechtsüberholen hängt am Führerausweis oft mehr als an der Strafe. Die gute Nachricht zuerst: Nach einer Ordnungsbusse gibt es keine Administrativmassnahme. Das Gesetz knüpft Verwarnung und Entzug an Widerhandlungen, bei denen das Ordnungsbussenverfahren ausgeschlossen ist (Art. 16 Abs. 2 SVG). Das Bundesgericht hat das für einen Motorradfahrer bestätigt, der einen Personenwagen rechts überholt hatte (Urteil 1C_105/2022).
Folgt dagegen ein Strafbefehl wegen grober Verletzung, stuft das Strassenverkehrsamt das als schwere Widerhandlung ein. Der Ausweis wird dann mindestens drei Monate entzogen (Art. 16c SVG). Wer den Führerausweis auf Probe hat, muss zusätzlich mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Wie die beiden Verfahren zusammenspielen, erklärt die Seite Strafbefehl und Führerausweisentzug.
Ordnungsbusse
CHF 250 auf der Autobahn, keine Kosten, keine Massnahme.
Art. 90 Abs. 1 SVG
Busse per Strafbefehl plus Kosten, Verwarnung oder Entzug ab 1 Monat möglich.
Art. 90 Abs. 2 SVG
Geldstrafe, Registereintrag, Entzug mindestens 3 Monate.
Den Strafbefehl akzeptieren und sich erst beim Strassenverkehrsamt auf die Kolonnenregel berufen. Das Amt stützt sich weitgehend auf den Strafentscheid. Wer die Einstufung als grob für falsch hält, sollte das innert 10 Tagen mit einer Einsprache vorbringen.
Was Sie jetzt konkret tun können
Lesen Sie zuerst, welche Bestimmungen im Strafbefehl stehen. Art. 90 Abs. 1 SVG bedeutet Busse und keinen Registereintrag. Art. 90 Abs. 2 SVG bedeutet Geldstrafe, Eintrag und einen Entzug von mindestens drei Monaten. Prüfen Sie dann, welche erschwerenden Umstände die Staatsanwaltschaft nennt, und vergleichen Sie sie mit dem, was tatsächlich war. Das Video der Patrouille oder das Messprotokoll können Sie über die Akteneinsicht anfordern.
Sehen Sie Ihren Fall näher beim einfachen Rechtsüberholen oder beim erlaubten Vorbeifahren, kann eine Einsprache gegen den Strafbefehl sinnvoll sein. Die Frist beträgt 10 Tage ab Zustellung. Ist sie verstrichen, zeigt die Seite Frist verpasst die engen Möglichkeiten danach. Und fällt die Verbindungsbusse schwer, gibt es das Gesuch um Ratenzahlung. War zusätzlich der Abstand ein Thema, lesen Sie die Seite zu Abstand und Drängeln.
So gehen Sie es an
- Abs. 1 oder Abs. 2 von Art. 90 SVG bestimmen
- Genannte erschwerende Umstände prüfen
- Video oder Messprotokoll über die Akten ansehen
- Einstufung als grob innert 10 Tagen bestreiten
- Mit dem Strassenverkehrsamt rechnen
Das führt in die Irre
- Rechtsvorbeifahren mit Rechtsüberholen gleichsetzen
- Den Pannenstreifen für erlaubt halten
- Auf die CHF 250 vertrauen, obwohl mehrere Autos überholt wurden
- Erst beim Strassenverkehrsamt widersprechen
- Die Frist verstreichen lassen
Erfahrungsgemäss entscheidet beim Rechtsüberholen weniger das Manöver selbst als seine Beschreibung im Strafbefehl. Steht dort «mehrere Fahrzeuge» oder «knapp eingebogen», ist das der Punkt, an dem sich eine Prüfung lohnt.
Offizielle Grundlagen zum Rechtsüberholen
Die erlaubten Fälle stehen in der Verkehrsregelnverordnung, die Beträge in der Bussenliste des Bundes.
- Fedlex, Verkehrsregelnverordnung VRV (PDF) – Art. 8 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 5 (Stand 01.07.2026)
- Fedlex, Ordnungsbussenverordnung OBV (PDF) – Anhang 1, Ziff. 314 und 315 (Stand 01.08.2026)
- Bundesamt für Strassen ASTRA, neue Verkehrsregeln – Rechtsvorbeifahren seit 2021 erklärt
Externe Quellen, zuletzt geprüft am 23. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch
Beim Rechtsüberholen liegen CHF 250 und ein Ausweisentzug von drei Monaten nah beieinander. Wir sagen Ihnen, wo Ihr Strafbefehl steht: welcher Absatz genannt ist, was sofort zu zahlen ist, was bedingt gilt und was beim Strassenverkehrsamt zu erwarten ist. Für diese Auswertung zahlen Sie CHF 39 einmalig. Wie sie entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf.
Ob Art. 90 Abs. 1 oder Abs. 2 SVG greift und was das für Register und Ausweis heisst.
Verbindungsbusse, Kosten und bedingte Geldstrafe sauber getrennt, in Franken.
Welche Einstufung beim Strassenverkehrsamt naheliegt.
Das Fristende als Datum, auf Wunsch mit E-Mail-Erinnerung.
Ein neutrales Musterschreiben, falls Sie die Einstufung bestreiten.
Wir werten keine Videos aus, begründen keine Einsprache inhaltlich und vertreten Sie nicht.
So läuft es ab
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Strafbefehl als PDF oder Foto, Angaben vorab schwärzbar.
Auswertung
Einstufung, Strafe, Kosten und Fristen werden aufbereitet.
PDF erhalten
Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage.
Zustellung
Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown.
Transparenz: was diese Seite leistet und was nicht
Für wen geeignet? Für Lenkerinnen und Lenker, die wegen Rechtsüberholens oder unzulässigen Rechtsvorbeifahrens eine Ordnungsbusse oder einen Strafbefehl erhalten haben.
Was wird erklärt? Die Regeln nach Art. 35 SVG, Art. 8 und 36 VRV, die Ordnungsbussen nach OBV Ziff. 314, die Abgrenzung zur groben Verletzung nach der Rechtsprechung und die Administrativmassnahmen.
Welchen Nutzen? Sie erkennen, wie Ihr Fall eingestuft ist, was sofort zu zahlen ist und ob sich eine Einsprache lohnen könnte.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Auswertung von Videos oder Messungen, keine inhaltliche Einsprache-Begründung, keine Vertretung.
Grenzen der Information: Die kantonalen Richtwerte sind nicht verbindlich und unterscheiden sich. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 23. September 2026.
Überholmanöver einordnen · CHF 39
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