Eine bedingte Strafe wird nicht automatisch fällig, sobald in der Probezeit etwas Neues passiert. Art. 46 Abs. 1 StGB verlangt zwei Dinge zugleich: ein neues Verbrechen oder Vergehen und die Erwartung, dass weitere Straftaten folgen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei Verwarnung, Bewährungshilfe, Weisungen oder einer Verlängerung der Probezeit um höchstens die Hälfte. Eine blosse Übertretung löst den Widerruf nicht aus. Und drei Jahre nach Ablauf der Probezeit ist ein Widerruf ganz ausgeschlossen (Art. 46 Abs. 5 StGB).
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Widerruf nur bei neuem Verbrechen oder Vergehen.
- Zusätzlich nötig: Erwartung weiterer Straftaten.
- Milder: Verwarnung oder Probezeit plus maximal die Hälfte.
- Übertretungen und Bussen lösen keinen Widerruf aus.
- Drei Jahre nach Probezeitende ist Schluss.
Herr T. erhält im Juni 2024 einen Strafbefehl: bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90, also CHF 2’700, Probezeit zwei Jahre. Er zahlt nur die Verfahrenskosten von CHF 500 und hält die Sache für erledigt. Im April 2026 – die Probezeit läuft noch bis Juni – kassiert er eine Ordnungsbusse von CHF 250 wegen zu schnellen Fahrens. Er fürchtet, jetzt seien die CHF 2’700 fällig. Sie sind es nicht: Eine Übertretung ist kein Verbrechen und kein Vergehen und fällt damit gar nicht unter Art. 46 StGB.
Was passieren muss, damit überhaupt etwas passiert
Bedingt heisst, dass der Vollzug aufgeschoben wird (Art. 42 Abs. 1 StGB). Die Strafe steht im Entscheid, Sie zahlen sie aber vorerst nicht. Stattdessen läuft eine Probezeit von zwei bis fünf Jahren (Art. 44 Abs. 1 StGB). Wie sich der Betrag überhaupt zusammensetzt, erklärt die Seite Tagessatz der Geldstrafe berechnen.
Der Aufschub hängt an einer Bedingung, und die ist enger, als der Volksmund glaubt. Es reicht nicht, dass Sie irgendwie auffällig werden. Zwei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Sie begehen während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen – also eine Tat, die mit Freiheitsstrafe bedroht ist, nicht bloss mit Busse.
- Es ist deshalb zu erwarten, dass Sie weitere Straftaten verüben werden.
Die zweite Voraussetzung ist die eigentliche Hürde. Sie verlangt eine Prognose, keine Bestrafung für den Rückfall an sich. Ein einmaliger Ausrutscher in einem ganz anderen Deliktsbereich, gefolgt von stabilen Verhältnissen, spricht gegen die Erwartung weiterer Taten. Eine einschlägige Wiederholung, kurz nach dem ersten Urteil, spricht dafür.
Welche drei Reaktionen das Gericht hat
Art. 46 StGB kennt nicht nur den Widerruf. Er stellt eine Stufenleiter bereit, und in der Praxis liegt der Schwerpunkt in der Mitte.
| Reaktion | Voraussetzung | Folge für die alte Strafe |
|---|---|---|
| Nichts | neue Tat ist nur eine Übertretung | bleibt aufgeschoben |
| Verwarnung | Vergehen, aber keine Rückfallgefahr | bleibt aufgeschoben |
| Probezeit verlängert | Vergehen, keine Rückfallgefahr | bleibt aufgeschoben, länger unter Vorbehalt |
| Bewährungshilfe, Weisungen | Vergehen, Begleitung sinnvoll | bleibt aufgeschoben, mit Auflagen |
| Widerruf | Vergehen und Rückfallgefahr | wird vollstreckbar |
Die Verlängerung ist gedeckelt: höchstens um die Hälfte der im Urteil festgesetzten Dauer. Aus zwei Jahren werden also maximal drei. Das klingt harmlos, verlängert aber auch den Zeitraum, in dem die alte Strafe noch aktiviert werden kann – und den Zeitraum, in dem der Eintrag im Privatauszug sichtbar bleibt. Wie das Register damit umgeht, steht auf der Seite Strafbefehl und Strafregister.
Manchmal ja. Die Staatsanwaltschaft kann im neuen Strafbefehl auch über den Widerruf der früheren bedingten Strafe entscheiden. Dann steht dort ein zusätzlicher Punkt, der die alte Strafe für vollstreckbar erklärt oder die Probezeit verlängert. Genau dieser Punkt geht beim ersten Lesen oft unter, weil der Blick am neuen Betrag hängen bleibt.
Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, ob ein Vergehen oder eine Übertretung vorliegt, ob ein Widerruf verfügt wurde, was das in Franken bedeutet und bis wann Ihre Frist läuft.
Warum eine Busse in der Probezeit nichts auslöst
Dieser Punkt beruhigt die meisten, und er beruht auf einer einfachen Systematik. Das Strafgesetzbuch teilt Taten in drei Klassen: Verbrechen sind mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht, Vergehen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Übertretungen nur mit Busse (Art. 10 und 103 StGB). Art. 46 Abs. 1 StGB nennt ausdrücklich nur die ersten beiden Klassen.
Dazu kommt eine zweite Bestimmung, die in dieselbe Richtung zeigt: Nach Art. 105 Abs. 1 StGB gelten die Regeln über bedingte Strafen bei Übertretungen überhaupt nicht. Eine Busse ist deshalb nie bedingt und kennt keine Probezeit – weder als alte noch als neue Strafe.
«Ich habe in der Probezeit eine Busse von CHF 250 kassiert. Jetzt werden bestimmt auch die alten CHF 2’700 fällig.»
Eine Busse ergeht für eine Übertretung. Art. 46 Abs. 1 StGB setzt ein Verbrechen oder Vergehen voraus. Die alte bedingte Geldstrafe bleibt aufgeschoben; zu zahlen sind die CHF 250 der neuen Busse.
Vom Betrag auf die Kategorie schliessen. Eine hohe Busse bleibt eine Übertretung, eine niedrige Geldstrafe ist ein Vergehen. Massgebend ist das Wort im Strafbefehl – «Busse» oder «Geldstrafe» –, nicht die Zahl daneben.
Das gilt auch dann, wenn beides zusammenkommt. Eine bedingte Geldstrafe darf nach Art. 42 Abs. 4 StGB mit einer sofort fälligen Busse verbunden werden, der sogenannten Verbindungsbusse. Diese Busse ist Teil des alten Urteils und hat mit dem Widerruf nichts zu tun; sie war von Anfang an zu bezahlen.
Was ein Widerruf tatsächlich kostet
Wird widerrufen, geschieht zweierlei auf einmal. Die alte Strafe wird vollstreckbar, und für die neue Tat kommt eine eigene Strafe dazu. Sind beide gleichartig – typischerweise zwei Geldstrafen –, bildet das Gericht nach Art. 49 StGB eine Gesamtstrafe: Es geht von der schwersten Tat aus und erhöht angemessen, höchstens aber um die Hälfte des Strafrahmens.
| Szenario | Alte Strafe | Neue Strafe | Tatsächlich zu zahlen |
|---|---|---|---|
| Neue Übertretung | bleibt aufgeschoben | Busse CHF 250 | CHF 250 |
| Vergehen, Verwarnung | bleibt aufgeschoben | bedingt, 20 TS zu CHF 90 | nur Verfahrenskosten |
| Vergehen, Probezeit +1 Jahr | bleibt aufgeschoben | bedingt, 20 TS zu CHF 90 | nur Verfahrenskosten |
| Vergehen mit Widerruf | CHF 2’700 werden fällig | Gesamtstrafe nach Art. 49 StGB | CHF 2’700 plus neue Strafe |
Die Verfahrenskosten laufen in allen vier Zeilen mit und sind unabhängig davon geschuldet, ob eine Strafe bedingt ausgesprochen wurde. Was sich hinter der Gesamtsumme auf einem Strafbefehl im Einzelnen verbirgt, schlüsselt die Seite Kosten und Gebühren auf. Wird der Betrag zu gross, führt der Weg über ein Gesuch um Zahlungserleichterung.
Erfahrungsgemäss trifft der Widerruf die Betroffenen finanziell härter als die neue Strafe selbst. Der alte Betrag war zwei Jahre lang nur eine Zahl auf Papier – und wird dann in wenigen Wochen zahlbar, oft neben der neuen Strafe und zwei Kostenrechnungen.
Wo die zeitliche Grenze liegt
Zwei Daten werden regelmässig verwechselt, und der Unterschied entscheidet über den Fall. Massgebend für den Widerruf ist der Tag der neuen Tat. Lag er innerhalb der Probezeit, ist der Widerruf grundsätzlich möglich, auch wenn das Urteil darüber erst Jahre später ergeht. Lag die Tat nach dem Ende der Probezeit, kommt ein Widerruf von vornherein nicht in Betracht.
Weil Strafverfahren lange dauern, wäre das Damoklesschwert sonst zeitlich unbegrenzt. Art. 46 Abs. 5 StGB zieht deshalb eine harte Linie: Sind seit Ablauf der Probezeit drei Jahre vergangen, darf der Widerruf nicht mehr angeordnet werden – unabhängig davon, wie weit das neue Verfahren gediehen ist.
Probezeit bis 30. Juni 2026, neue Tat am 12. Mai 2026. Ergeht das Urteil darüber bis zum 30. Juni 2029, ist der Widerruf möglich. Kommt es erst im Herbst 2029, ist die Schranke von Art. 46 Abs. 5 StGB erreicht.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn ein zweiter Strafbefehl während einer laufenden Probezeit eintrifft, geht es um drei Feststellungen – und alle drei stehen auf dem Papier, das vor Ihnen liegt.
Sinnvoll
- Nachsehen, ob «Busse» oder «Geldstrafe» steht.
- Den Strafbefehl nach dem Wort «Widerruf» durchsuchen.
- Das Datum der neuen Tat mit dem Probezeitende vergleichen.
- Die zehn Tage als konkretes Datum notieren.
Wenig hilfreich
- Vom Betrag auf die Schwere schliessen.
- Auf ein separates Schreiben zum Widerruf warten.
- Die alte Strafe vorsorglich einzahlen.
- Annehmen, die Probezeit sei «fast vorbei» und damit egal.
Steht im neuen Strafbefehl tatsächlich ein Widerruf, richtet sich die Einsprache gegen den gesamten Entscheid, also auch gegen diesen Punkt. Sie muss innert zehn Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eintreffen und braucht von der beschuldigten Person keine Begründung. Bevor Sie die Begründung nachliefern, lohnt sich der Blick in die Akten. Ist die Frist bereits abgelaufen, bleibt nur der enge Weg über die Fristwiederherstellung.
Die Einsprache richtet sich gegen den Strafbefehl als Ganzes; das Gericht beurteilt die Sache danach frei und ist nicht an den Strafbefehl gebunden. Wer nur einen Punkt für falsch hält, sollte das in der Begründung klar sagen – sich aber bewusst sein, dass das ganze Paket neu auf dem Tisch liegt.
Eine bedingt ausgesprochene Geldstrafe ist nicht zu bezahlen, solange kein Widerruf erfolgt. Wer sie trotzdem überweist, zahlt auf eine Forderung, die noch gar nicht fällig ist. Verwechselt wird sie häufig mit der Verbindungsbusse und den Verfahrenskosten – die sind sofort zahlbar.
In vielen Unterlagen fällt auf, dass der Widerrufspunkt im Strafbefehl unauffällig weit unten steht, in einer Zeile zwischen Kostenverlegung und Rechtsmittelbelehrung. Wer nur die Summe oben liest, übersieht ihn zuverlässig.
Der Widerruf kommt nicht als eigener Brief mit eigener Frist. Er steht im neuen Strafbefehl und fällt mit dessen zehn Tagen. Wer diese Frist verstreichen lässt, akzeptiert beides zugleich.
So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch
Ein Strafbefehl setzt voraus, dass Sie Behördendeutsch, Gesetzesartikel und eine Kostenaufstellung gleichzeitig lesen können – innert zehn Tagen und meist ohne Vorwissen. Wir übersetzen das Schreiben in klare Sprache und sagen Ihnen, ob ein Vergehen oder eine Übertretung vorliegt, ob ein Widerruf verfügt wurde, was das in Franken bedeutet und bis wann Ihre Frist läuft. Dafür zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.
Dazu erhalten Sie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung und eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf. Was wir bewusst nicht tun: die Rückfallprognose beurteilen oder Sie vertreten.
Die Kategorie entscheidet, ob ein Widerruf überhaupt in Frage kommt – Sie sehen sie schwarz auf weiss.
Falls der Strafbefehl über Ihre alte bedingte Strafe mitentscheidet, wird diese Stelle benannt.
Was tatsächlich zu zahlen ist – neue Strafe, allfällige alte Strafe und Verfahrenskosten getrennt.
Die zehn Tage im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.
Ein neutrales Musterschreiben, das auch den Widerrufspunkt offenhält.
Wir erklären und ordnen ein, beurteilen keine Rückfallprognose, vertreten Sie nicht und begründen keine Einsprache inhaltlich.
So läuft es ab
Hochladen
Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.
Auswertung
Deliktskategorie, Widerrufspunkt, Beträge und Fristen werden aufbereitet.
PDF erhalten
Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.
Zustellung
Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.
Widerrufsrisiko einordnen · CHF 39
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Transparenz: Was diese Seite leistet und was nicht
Für wen geeignet? Für Menschen mit einer laufenden Probezeit, die einen neuen Strafbefehl erhalten haben oder befürchten, dass die alte Strafe fällig wird.
Was wird erklärt? Der bedingte Vollzug nach Art. 42 StGB, die Probezeit nach Art. 44 StGB, die Reaktionen nach Art. 46 StGB samt Drei-Jahres-Grenze, der Ausschluss von Übertretungen nach Art. 105 StGB und die Gesamtstrafe nach Art. 49 StGB.
Welchen Nutzen? Sie erkennen, ob ein Widerruf überhaupt in Frage kommt, welche milderen Reaktionen es gibt und was im schlechtesten Fall tatsächlich zu zahlen wäre.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine anwaltliche Prüfung, keine Prognose zur Rückfallgefahr, keine Vertretung vor Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO). Ob weitere Straftaten zu erwarten sind, beurteilt das Gericht im Einzelfall; die genannten Beträge sind Beispielwerte. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026.
Häufige Fragen zu Probezeit und Widerruf
Führt jede neue Tat in der Probezeit zum Widerruf?+
Löst eine Busse während der Probezeit den Widerruf aus?+
Um wie viel kann die Probezeit verlängert werden?+
Kann die alte Strafe noch nach Ende der Probezeit widerrufen werden?+
Was kostet ein Widerruf konkret?+
Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.
↑ Nach oben