Beschlagnahme · Art. 263 / 267 StPO

Handy, Auto, Bargeld beschlagnahmt – und jetzt?

Was die Polizei mitnimmt, fühlt sich an wie verloren – dabei ist die Beschlagnahme im Gesetz als vorübergehende Massnahme mit fünf klar benannten Zwecken angelegt.

Stand: September 2026
DIREKTE ANTWORT

Eine Beschlagnahme ist vorläufig, nicht endgültig. Art. 263 StPO erlaubt sie zu fünf Zwecken: als Beweismittel, zur Sicherung von Verfahrenskosten und Geldstrafen, zur Rückgabe an die geschädigte Person, zur Einziehung und zur Deckung einer Ersatzforderung. Angeordnet wird sie mit einem schriftlichen, kurz begründeten Befehl; in dringenden Fällen mündlich mit schriftlicher Bestätigung. Fällt der Grund weg, ist die Beschlagnahme aufzuheben (Art. 267 Abs. 1 StPO). Spätestens der Strafbefehl muss sagen, was mit Ihren Sachen geschieht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Anonymisiertes Beispiel

Nach einer Kontrolle nimmt die Polizei Herrn W. das Mobiltelefon ab und stellt CHF 900 Bargeld sicher. Vier Monate später kommt der Strafbefehl: Busse CHF 700, Verfahrenskosten CHF 400. Ganz unten steht ein Satz über die sichergestellten Gegenstände – das Telefon wird zurückgegeben, vom Bargeld werden CHF 400 mit den Verfahrenskosten verrechnet. Herr W. hatte diesen Absatz beim ersten Lesen übersehen und wunderte sich später über die Abrechnung.

Auf dieser Seite
  1. Fünf Gründe, aus denen beschlagnahmt wird
  2. Welche Form die Anordnung braucht
  3. Das Handy: der häufigste Fall
  4. Wann Sie Ihre Sachen zurückerhalten
  5. Wenn es nicht zurückkommt
  6. Beschlagnahmtes Geld und die Verrechnung
  7. Was Sie jetzt tun
  8. So hilft die Auswertung
  9. Häufige Fragen

Fünf Gründe, aus denen beschlagnahmt wird

Die Beschlagnahme ist keine Strafe und kein Vorgriff auf das Urteil. Sie ist eine Zwangsmassnahme mit einem bestimmten Zweck, und dieser Zweck bestimmt zugleich, wie lange sie dauern darf. Art. 263 Abs. 1 StPO zählt fünf Fälle auf.

Die fünf Zwecke der Beschlagnahme nach Art. 263 Abs. 1 StPO. Stand: September 2026.
ZweckTypisches BeispielEndet, wenn …
BeweismittelMobiltelefon, Kleidung, Datenträgerdie Auswertung abgeschlossen ist
Sicherung von Kosten und StrafenBargeld, Kontoguthabenbezahlt oder verrechnet wurde
Rückgabe an die geschädigte Personentwendete Waredie Sache zurückgegeben ist
Einziehungverbotener Gegenstand, Deliktsgutder Entscheid über die Einziehung fällt
Deckung einer ErsatzforderungVermögenswerte nach Art. 71 StGBdie Forderung geregelt ist

Die dritte Spalte ist die praktisch wichtigste. Sie sagt Ihnen, worauf Sie warten – und woran Sie erkennen, dass der Grund weggefallen ist. Ein Telefon, das nur zur Beweissicherung mitgenommen wurde, gehört zurück, sobald die Daten gesichert sind. Dass es trotzdem noch monatelang in der Asservatenkammer liegt, ist keine Rechtsfolge, sondern eine Frage des Nachfassens.

Der Weg einer beschlagnahmten Sache Sicherstellung durch die Polizei Art. 263 Abs. 3 Befehl schriftlich, kurz begründet Auswertung Zweck wird erfüllt Strafbefehl regelt die Sachen Art. 353 Abs. 1 Rückgabe Einziehung
Am vorletzten Punkt fällt die Entscheidung – und sie steht im Strafbefehl, meist weit unten.

Welche Form die Anordnung braucht

Hier steckt ein Detail, das viele nicht kennen und das sich zu prüfen lohnt. Art. 263 Abs. 2 StPO verlangt einen schriftlichen, kurz begründeten Befehl. Nur in dringenden Fällen darf mündlich angeordnet werden, und dann ist die Anordnung nachträglich schriftlich zu bestätigen.

Davon zu unterscheiden ist die vorläufige Sicherstellung nach Art. 263 Abs. 3 StPO: Polizei oder Privatpersonen dürfen Gegenstände und Vermögenswerte zuhanden der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts vorläufig sicherstellen, wenn es nicht anders geht. Das ist der Regelfall am Strassenrand – der förmliche Befehl folgt dann später.

Praktisch heisst das: Sie sollten irgendwann ein Papier bekommen, das benennt, was mitgenommen wurde und warum. Fehlt es, fragen Sie schriftlich nach. Wie Sie an die vollständigen Unterlagen kommen, steht auf der Seite zur Akteneinsicht.

«Ich habe nur eine handschriftliche Quittung bekommen. Ist das ein Beschlagnahmebefehl?»
Was gilt

Ein Sicherstellungsverzeichnis ist noch kein Beschlagnahmebefehl. Es dokumentiert, was mitgenommen wurde. Der Befehl nach Art. 263 Abs. 2 StPO kommt von der Staatsanwaltschaft, ist schriftlich und nennt kurz den Grund. Beides gehört in die Akten und lässt sich dort nachlesen.

Das Handy: der häufigste Fall

In der Praxis dreht sich die Frage meist um ein Mobiltelefon. Es wird als Beweismittel mitgenommen, gesichert und ausgewertet – und diese Auswertung dauert, weil die forensischen Stellen ausgelastet sind. Aus Sicht der Betroffenen ist es das Gerät mit dem gesamten Alltag darin; aus Sicht des Verfahrens ist es ein Datenträger.

Zwei Punkte helfen weiter. Erstens: Fragen Sie schriftlich, ob eine forensische Kopie genügt und das Gerät danach zurückgegeben werden kann. Ist der Zweck die Beweissicherung, ist die Kopie oft ausreichend. Zweitens: Verlangen Sie eine Einschätzung, wann mit dem Abschluss zu rechnen ist. Beides sind einfache Fragen, die niemandem etwas kosten.

Typischer Fehler

Abwarten und hoffen. Eine Beschlagnahme endet nicht von selbst dadurch, dass Zeit vergeht. Sie endet, wenn der Grund weggefallen ist – und ob das jemand feststellt, hängt oft davon ab, ob nachgefragt wird.

Was steht in Ihrem Strafbefehl über die beschlagnahmten Sachen?

Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, was genau vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, wie die Anordnung zu den Gegenständen zu lesen ist und bis wann Ihre Frist läuft. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Nebenfolgen einordnen · CHF 39

Wann Sie Ihre Sachen zurückerhalten

Art. 267 StPO regelt das Ende. Ist der Grund für die Beschlagnahme weggefallen, hebt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sie auf und gibt die Gegenstände der berechtigten Person zurück. Ist unbestritten, dass eine Sache durch die Straftat direkt entzogen wurde, geht sie noch vor Abschluss des Verfahrens an die geschädigte Person.

Streitig wird es, wenn mehrere Personen dieselbe Sache beanspruchen. Dann kann die Strafbehörde die Sache einer Person zusprechen und den anderen eine Frist für eine Zivilklage setzen. Ist niemand bekannt, folgt eine öffentliche Bekanntmachung mit fünfjähriger Frist; danach fällt die Sache an Kanton oder Bund.

Der für Sie wichtigste Satz steht am Ende der Bestimmung: Wurde die Beschlagnahme nicht vorher aufgehoben, ist im Endentscheid über Rückgabe, Verwendung zur Kostendeckung oder Einziehung zu befinden. Beim Strafbefehlsverfahren ist dieser Endentscheid Ihr Strafbefehl.

Was mit der beschlagnahmten Sache geschieht Entscheid im Strafbefehl Rückgabe an die berechtigte Person Kostendeckung Verrechnung mit Verfahrenskosten Einziehung endgültig, Art. 69 / 70 StGB Alle drei Wege müssen im Strafbefehl ausdrücklich stehen Steht dort nichts, fehlt eine vorgeschriebene Angabe
Drei mögliche Ausgänge – und alle drei gehören nach Art. 353 Abs. 1 StPO ausdrücklich ins Schreiben.

Wenn es nicht zurückkommt

Die Einziehung ist der Punkt, an dem aus «vorläufig» endgültig wird. Das Strafgesetzbuch kennt dafür zwei Wege mit ganz verschiedenen Voraussetzungen.

Die beiden Einziehungsarten im Vergleich, dazu die Sonderregel für Motorfahrzeuge. Stand: September 2026.
GrundlageWas eingezogen wirdVoraussetzung
Art. 69 StGBgefährliche GegenständeGefährdung von Sicherheit, Sittlichkeit oder öffentlicher Ordnung – unabhängig von der Strafbarkeit einer Person
Art. 70 StGBVermögenswertedurch die Straftat erlangt oder zur Belohnung bestimmt; Drittschutz bei gutgläubigem Erwerb
Art. 90a SVGMotorfahrzeugegrobe Verkehrsregelverletzung rücksichtslos begangen und Einziehung hält von weiteren schweren Widerhandlungen ab

Bei Art. 69 StGB darf das Gericht zusätzlich anordnen, dass die Gegenstände unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden. Bei Art. 70 StGB verjährt das Recht zur Einziehung nach sieben Jahren, sofern für die Tat selbst keine längere Frist gilt. Und bei Art. 90a SVG kann das Gericht die Verwertung anordnen und über den Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Verfahrenskosten befinden. Wann eine Verkehrsregelverletzung als grob gilt, zeigt die Seite Zu schnell gefahren.

Befürchtung

«Die haben mein Auto mitgenommen, das sehe ich nie wieder.»

Was tatsächlich gilt

Die Einziehung eines Motorfahrzeugs setzt nach Art. 90a SVG zweierlei voraus: eine rücksichtslos begangene grobe Verkehrsregelverletzung und die Erwartung, dass die Einziehung von weiteren schweren Widerhandlungen abhält. Bei einer gewöhnlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist beides nicht gegeben; das Fahrzeug ist dann sichergestellt, nicht eingezogen.

Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss werden Beschlagnahme und Einziehung in einen Topf geworfen, weil beides sich gleich anfühlt: Die Sache ist weg. Rechtlich sind es zwei verschiedene Vorgänge mit verschiedenen Voraussetzungen – und nur der zweite ist endgültig.

«Die Polizei hat mein Handy mitgenommen und mir nichts gegeben.»
Was das rechtlich bedeutet

Eine Beschlagnahmung braucht eine schriftliche Anordnung, und über die vorläufige Sicherstellung ist ein Verzeichnis zu erstellen. Fehlt jeder Beleg, notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die beteiligten Personen und verlangen Sie schriftlich eine Kopie der Anordnung und des Verzeichnisses. Ohne Papier lässt sich später weder die Rückgabe noch ein Schaden belegen.

Beschlagnahmtes Geld und die Verrechnung

Bargeld und Kontoguthaben folgen einer eigenen Logik. Sie werden nicht nur als Beweismittel gesichert, sondern häufig zur Sicherung von Verfahrenskosten, Geldstrafen und Bussen. Am Ende darf die Behörde diese Forderungen nach Art. 442 Abs. 4 StPO mit den beschlagnahmten Vermögenswerten verrechnen – und ebenso mit Entschädigungen aus demselben Verfahren.

Praktisch bedeutet das: Wer CHF 900 hinterlegt hat und einen Strafbefehl über CHF 700 Busse plus CHF 400 Kosten erhält, bekommt nicht CHF 900 zurück und zahlt dann CHF 1’100. Verrechnet wird zuerst, ausbezahlt wird der Rest. Wie sich die Kostenzeile im Einzelnen zusammensetzt, schlüsselt die Seite Kosten und Gebühren auf. Bleibt danach ein Betrag offen, den Sie nicht auf einmal aufbringen können, führt der Weg über ein Gesuch um Zahlungserleichterung.

Wie beschlagnahmtes Geld verrechnet wird Sichergestellt CHF 900 Busse CHF 700 Verfahrenskosten CHF 400 = offen CHF 200 Verrechnet wird zuerst, ausbezahlt wird der Rest – hier bleibt eine Restforderung Beispielwerte. Grundlage der Verrechnung ist Art. 442 Abs. 4 StPO.
Wer nur den Betrag oben im Strafbefehl liest, rechnet zweimal – und wundert sich über die Restforderung.
Wichtig zu wissen

Die Verrechnung ist keine zusätzliche Strafe. Sie ist eine Abkürzung im Zahlungsweg. Wichtig ist nur, dass Sie im Strafbefehl nachlesen, welcher Betrag verrechnet wurde – sonst stimmt Ihre eigene Rechnung nicht.

«Kann ich mich gegen die Beschlagnahme wehren, ohne den ganzen Strafbefehl anzugreifen?»
Was gilt

Gegen die Beschlagnahme als Zwangsmassnahme steht ein eigener Rechtsweg offen, solange das Verfahren läuft. Steht die Anordnung dagegen im Strafbefehl selbst, gehört sie zu diesem Entscheid und fällt mit dessen zehn Tagen. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, ist eine Rechtsfrage – dafür brauchen Sie anwaltliche Hilfe, siehe Brauche ich einen Anwalt?

Typischer Fehler

Warten, bis das Verfahren «ganz fertig» ist. Die Rückgabe erfolgt nicht von selbst: Verlangen Sie sie schriftlich, sobald der Gegenstand als Beweismittel nicht mehr gebraucht wird, und nennen Sie dabei die Vorgangsnummer und eine Zustelladresse.

Was Sie jetzt tun

Vier Handgriffe, die sich lohnen, sobald etwas sichergestellt wurde oder der Strafbefehl eintrifft.

Sinnvoll

  • Das Sicherstellungsverzeichnis aufbewahren.
  • Im Strafbefehl den Absatz zu den Gegenständen suchen.
  • Schriftlich nach dem Stand der Auswertung fragen.
  • Bei einem Gerät nach einer forensischen Kopie fragen.

Wenig hilfreich

  • Telefonisch nachfassen, ohne etwas zu dokumentieren.
  • Warten, bis sich jemand von selbst meldet.
  • Ein Ersatzgerät kaufen und die Sache abhaken.
  • Die Frist verstreichen lassen, weil es «nur» ums Handy geht.

Der letzte Punkt rechts ist der teuerste. Die Anordnung über Ihre Sachen steht im Strafbefehl und wird mit ihm rechtskräftig. Wer den Betrag akzeptiert, akzeptiert auch, was über das Handy und das Bargeld verfügt wurde. Die Einsprache muss innert zehn Tagen bei der Staatsanwaltschaft eintreffen; wie sich dieses Datum berechnet, zeigt die Seite Zustellung und Fristbeginn.

Aus der Praxis

In vielen Unterlagen fällt auf, dass die Anordnung zu den Gegenständen im Dispositiv ganz unten steht, in einer einzigen Zeile zwischen Kostenverlegung und Rechtsmittelbelehrung. Wer nur die Summe oben liest, übersieht sie zuverlässig.

So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch

Ein Strafbefehl setzt voraus, dass Sie Behördendeutsch, Gesetzesartikel und eine Kostenaufstellung gleichzeitig lesen können – innert zehn Tagen und meist ohne Vorwissen. Wir übersetzen das Schreiben in klare Sprache und sagen Ihnen, was genau vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, wie die Anordnung zu Ihren Gegenständen zu lesen ist und bis wann Ihre Frist läuft. Dafür zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.

Dazu erhalten Sie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung und eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf. Was wir bewusst nicht tun: die Rechtmässigkeit einer Beschlagnahme beurteilen oder Ihre Sachen für Sie herausverlangen.

Anordnung zu den Gegenständen gefunden

Die Zeile im Dispositiv, die über Rückgabe, Verrechnung oder Einziehung bestimmt.

Tatvorwurf im Klartext

Was genau vorgeworfen wird und auf welche Bestimmung sich das stützt.

Beträge sauber getrennt

Strafe, Verfahrenskosten und ein allfällig verrechneter Betrag einzeln ausgewiesen.

Frist-Countdown mit Erinnerung

Die zehn Tage im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.

Fristwahrende Einsprache-Vorlage

Ein neutrales Musterschreiben, das auch die Anordnung zu den Gegenständen offenhält.

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Keine Rechtsberatung

Wir sind keine Anwaltskanzlei: keine Beurteilung der Rechtmässigkeit, kein Herausgabegesuch, keine Vertretung.

CHF 39.– einmalig · kein Abo

So läuft es ab

1

Hochladen

Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.

2

Auswertung

Vorwurf, Beträge, Anordnungen und Fristen werden aufbereitet.

3

PDF erhalten

Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.

4

Zustellung

Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.

Nebenfolgen einordnen · CHF 39

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

Strafbefehl hochladen und Nebenfolgen einordnen lassen

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

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Ein Satz genügt. Je konkreter die Frage, desto genauer die Auswertung. Sie können das Feld auch leer lassen – ausgewertet wird Ihr Dokument.

CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF und Word-Datei

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Transparenz: Was diese Seite leistet und was nicht

Für wen geeignet? Für Menschen, denen im Strafverfahren Gegenstände oder Geld abgenommen wurden und die wissen wollen, wie es damit weitergeht.

Was wird erklärt? Die fünf Zwecke nach Art. 263 StPO, die Form der Anordnung, Rückgabe und Entscheid nach Art. 267 StPO, die Einziehung nach Art. 69 und 70 StGB sowie Art. 90a SVG und die Verrechnung nach Art. 442 StPO.

Welchen Nutzen? Sie erkennen, aus welchem Grund etwas beschlagnahmt wurde, woran Sie das Ende dieses Grundes ablesen und welche Zeile im Strafbefehl darüber entscheidet.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Rechtsberatung. Wir beurteilen nicht, ob eine Beschlagnahme rechtmässig war, stellen keine Herausgabegesuche, führen keine Beschwerde und vertreten Sie nicht vor Behörden oder Gericht.

Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf die Strafprozessordnung (StPO), das Strafgesetzbuch (StGB) und das Strassenverkehrsgesetz (SVG). Ob eine Einziehung angeordnet wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Beschlagnahme zulässig ist und welcher Rechtsweg dagegen offensteht, ist eine Rechtsfrage; sie gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Über Einziehung und Verwertung entscheiden die Strafbehörden nach dem Einzelfall.

Häufige Fragen zur Beschlagnahmung

Wie lange darf die Polizei mein Handy behalten?+
Eine feste Höchstdauer nennt das Gesetz nicht. Massgebend ist der Zweck: Nach Art. 267 Abs. 1 StPO ist die Beschlagnahme aufzuheben, sobald ihr Grund weggefallen ist. Dient das Gerät der Beweissicherung, endet der Grund in der Regel, wenn die Daten gesichert und ausgewertet sind. Spätestens im Endentscheid – also im Strafbefehl selbst – muss über die Rückgabe befunden werden.
Steht im Strafbefehl, was mit meinen Sachen passiert?+
Ja, das ist vorgeschrieben. Art. 353 Abs. 1 StPO zählt auf, was ein Strafbefehl enthalten muss, und dazu gehört die Bestimmung über beschlagnahmte Gegenstände und Vermögenswerte. Finden Sie diesen Punkt in Ihrem Schreiben nicht, lohnt sich eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft – oder ein Blick in die Akten.
Was ist der Unterschied zwischen Beschlagnahme und Einziehung?+
Die Beschlagnahme ist vorläufig und sichert etwas für das Verfahren. Die Einziehung ist endgültig und nimmt Ihnen die Sache dauerhaft weg. Eingezogen wird nach Art. 69 StGB, was die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdet, und nach Art. 70 StGB, was durch eine Straftat erlangt wurde.
Kann mein Auto eingezogen werden?+
Nur unter engen Voraussetzungen. Art. 90a SVG erlaubt die Einziehung eines Motorfahrzeugs, wenn damit eine grobe Verkehrsregelverletzung rücksichtslos begangen wurde und die Einziehung die betroffene Person von weiteren schweren Widerhandlungen abhalten kann. Das Gericht kann die Verwertung anordnen und über den Erlös nach Abzug der Kosten befinden.
Wird beschlagnahmtes Bargeld mit meiner Busse verrechnet?+
Das ist möglich. Art. 442 Abs. 4 StPO erlaubt den Strafbehörden, Forderungen aus Verfahrenskosten mit beschlagnahmten Vermögenswerten und mit Entschädigungen aus demselben Verfahren zu verrechnen. Wer Bargeld hinterlegt hat, bekommt deshalb unter Umständen weniger zurück als erwartet – der Strafbefehl sollte das ausweisen.

Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.

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