Eine Beschlagnahme ist vorläufig, nicht endgültig. Art. 263 StPO erlaubt sie zu fünf Zwecken: als Beweismittel, zur Sicherung von Verfahrenskosten und Geldstrafen, zur Rückgabe an die geschädigte Person, zur Einziehung und zur Deckung einer Ersatzforderung. Angeordnet wird sie mit einem schriftlichen, kurz begründeten Befehl; in dringenden Fällen mündlich mit schriftlicher Bestätigung. Fällt der Grund weg, ist die Beschlagnahme aufzuheben (Art. 267 Abs. 1 StPO). Spätestens der Strafbefehl muss sagen, was mit Ihren Sachen geschieht.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Beschlagnahme ist vorläufig, Einziehung ist endgültig.
- Fünf zulässige Zwecke nennt Art. 263 StPO.
- Es braucht einen schriftlichen, begründeten Befehl.
- Fällt der Grund weg, muss zurückgegeben werden.
- Der Strafbefehl muss die Sachen ausdrücklich regeln.
Nach einer Kontrolle nimmt die Polizei Herrn W. das Mobiltelefon ab und stellt CHF 900 Bargeld sicher. Vier Monate später kommt der Strafbefehl: Busse CHF 700, Verfahrenskosten CHF 400. Ganz unten steht ein Satz über die sichergestellten Gegenstände – das Telefon wird zurückgegeben, vom Bargeld werden CHF 400 mit den Verfahrenskosten verrechnet. Herr W. hatte diesen Absatz beim ersten Lesen übersehen und wunderte sich später über die Abrechnung.
Fünf Gründe, aus denen beschlagnahmt wird
Die Beschlagnahme ist keine Strafe und kein Vorgriff auf das Urteil. Sie ist eine Zwangsmassnahme mit einem bestimmten Zweck, und dieser Zweck bestimmt zugleich, wie lange sie dauern darf. Art. 263 Abs. 1 StPO zählt fünf Fälle auf.
| Zweck | Typisches Beispiel | Endet, wenn … |
|---|---|---|
| Beweismittel | Mobiltelefon, Kleidung, Datenträger | die Auswertung abgeschlossen ist |
| Sicherung von Kosten und Strafen | Bargeld, Kontoguthaben | bezahlt oder verrechnet wurde |
| Rückgabe an die geschädigte Person | entwendete Ware | die Sache zurückgegeben ist |
| Einziehung | verbotener Gegenstand, Deliktsgut | der Entscheid über die Einziehung fällt |
| Deckung einer Ersatzforderung | Vermögenswerte nach Art. 71 StGB | die Forderung geregelt ist |
Die dritte Spalte ist die praktisch wichtigste. Sie sagt Ihnen, worauf Sie warten – und woran Sie erkennen, dass der Grund weggefallen ist. Ein Telefon, das nur zur Beweissicherung mitgenommen wurde, gehört zurück, sobald die Daten gesichert sind. Dass es trotzdem noch monatelang in der Asservatenkammer liegt, ist keine Rechtsfolge, sondern eine Frage des Nachfassens.
Welche Form die Anordnung braucht
Hier steckt ein Detail, das viele nicht kennen und das sich zu prüfen lohnt. Art. 263 Abs. 2 StPO verlangt einen schriftlichen, kurz begründeten Befehl. Nur in dringenden Fällen darf mündlich angeordnet werden, und dann ist die Anordnung nachträglich schriftlich zu bestätigen.
Davon zu unterscheiden ist die vorläufige Sicherstellung nach Art. 263 Abs. 3 StPO: Polizei oder Privatpersonen dürfen Gegenstände und Vermögenswerte zuhanden der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts vorläufig sicherstellen, wenn es nicht anders geht. Das ist der Regelfall am Strassenrand – der förmliche Befehl folgt dann später.
Praktisch heisst das: Sie sollten irgendwann ein Papier bekommen, das benennt, was mitgenommen wurde und warum. Fehlt es, fragen Sie schriftlich nach. Wie Sie an die vollständigen Unterlagen kommen, steht auf der Seite zur Akteneinsicht.
Ein Sicherstellungsverzeichnis ist noch kein Beschlagnahmebefehl. Es dokumentiert, was mitgenommen wurde. Der Befehl nach Art. 263 Abs. 2 StPO kommt von der Staatsanwaltschaft, ist schriftlich und nennt kurz den Grund. Beides gehört in die Akten und lässt sich dort nachlesen.
Das Handy: der häufigste Fall
In der Praxis dreht sich die Frage meist um ein Mobiltelefon. Es wird als Beweismittel mitgenommen, gesichert und ausgewertet – und diese Auswertung dauert, weil die forensischen Stellen ausgelastet sind. Aus Sicht der Betroffenen ist es das Gerät mit dem gesamten Alltag darin; aus Sicht des Verfahrens ist es ein Datenträger.
Zwei Punkte helfen weiter. Erstens: Fragen Sie schriftlich, ob eine forensische Kopie genügt und das Gerät danach zurückgegeben werden kann. Ist der Zweck die Beweissicherung, ist die Kopie oft ausreichend. Zweitens: Verlangen Sie eine Einschätzung, wann mit dem Abschluss zu rechnen ist. Beides sind einfache Fragen, die niemandem etwas kosten.
Abwarten und hoffen. Eine Beschlagnahme endet nicht von selbst dadurch, dass Zeit vergeht. Sie endet, wenn der Grund weggefallen ist – und ob das jemand feststellt, hängt oft davon ab, ob nachgefragt wird.
Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, was genau vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, wie die Anordnung zu den Gegenständen zu lesen ist und bis wann Ihre Frist läuft. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
Wann Sie Ihre Sachen zurückerhalten
Art. 267 StPO regelt das Ende. Ist der Grund für die Beschlagnahme weggefallen, hebt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sie auf und gibt die Gegenstände der berechtigten Person zurück. Ist unbestritten, dass eine Sache durch die Straftat direkt entzogen wurde, geht sie noch vor Abschluss des Verfahrens an die geschädigte Person.
Streitig wird es, wenn mehrere Personen dieselbe Sache beanspruchen. Dann kann die Strafbehörde die Sache einer Person zusprechen und den anderen eine Frist für eine Zivilklage setzen. Ist niemand bekannt, folgt eine öffentliche Bekanntmachung mit fünfjähriger Frist; danach fällt die Sache an Kanton oder Bund.
Der für Sie wichtigste Satz steht am Ende der Bestimmung: Wurde die Beschlagnahme nicht vorher aufgehoben, ist im Endentscheid über Rückgabe, Verwendung zur Kostendeckung oder Einziehung zu befinden. Beim Strafbefehlsverfahren ist dieser Endentscheid Ihr Strafbefehl.
Wenn es nicht zurückkommt
Die Einziehung ist der Punkt, an dem aus «vorläufig» endgültig wird. Das Strafgesetzbuch kennt dafür zwei Wege mit ganz verschiedenen Voraussetzungen.
| Grundlage | Was eingezogen wird | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Art. 69 StGB | gefährliche Gegenstände | Gefährdung von Sicherheit, Sittlichkeit oder öffentlicher Ordnung – unabhängig von der Strafbarkeit einer Person |
| Art. 70 StGB | Vermögenswerte | durch die Straftat erlangt oder zur Belohnung bestimmt; Drittschutz bei gutgläubigem Erwerb |
| Art. 90a SVG | Motorfahrzeuge | grobe Verkehrsregelverletzung rücksichtslos begangen und Einziehung hält von weiteren schweren Widerhandlungen ab |
Bei Art. 69 StGB darf das Gericht zusätzlich anordnen, dass die Gegenstände unbrauchbar gemacht oder vernichtet werden. Bei Art. 70 StGB verjährt das Recht zur Einziehung nach sieben Jahren, sofern für die Tat selbst keine längere Frist gilt. Und bei Art. 90a SVG kann das Gericht die Verwertung anordnen und über den Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Verfahrenskosten befinden. Wann eine Verkehrsregelverletzung als grob gilt, zeigt die Seite Zu schnell gefahren.
«Die haben mein Auto mitgenommen, das sehe ich nie wieder.»
Die Einziehung eines Motorfahrzeugs setzt nach Art. 90a SVG zweierlei voraus: eine rücksichtslos begangene grobe Verkehrsregelverletzung und die Erwartung, dass die Einziehung von weiteren schweren Widerhandlungen abhält. Bei einer gewöhnlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist beides nicht gegeben; das Fahrzeug ist dann sichergestellt, nicht eingezogen.
Erfahrungsgemäss werden Beschlagnahme und Einziehung in einen Topf geworfen, weil beides sich gleich anfühlt: Die Sache ist weg. Rechtlich sind es zwei verschiedene Vorgänge mit verschiedenen Voraussetzungen – und nur der zweite ist endgültig.
Eine Beschlagnahmung braucht eine schriftliche Anordnung, und über die vorläufige Sicherstellung ist ein Verzeichnis zu erstellen. Fehlt jeder Beleg, notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die beteiligten Personen und verlangen Sie schriftlich eine Kopie der Anordnung und des Verzeichnisses. Ohne Papier lässt sich später weder die Rückgabe noch ein Schaden belegen.
Beschlagnahmtes Geld und die Verrechnung
Bargeld und Kontoguthaben folgen einer eigenen Logik. Sie werden nicht nur als Beweismittel gesichert, sondern häufig zur Sicherung von Verfahrenskosten, Geldstrafen und Bussen. Am Ende darf die Behörde diese Forderungen nach Art. 442 Abs. 4 StPO mit den beschlagnahmten Vermögenswerten verrechnen – und ebenso mit Entschädigungen aus demselben Verfahren.
Praktisch bedeutet das: Wer CHF 900 hinterlegt hat und einen Strafbefehl über CHF 700 Busse plus CHF 400 Kosten erhält, bekommt nicht CHF 900 zurück und zahlt dann CHF 1’100. Verrechnet wird zuerst, ausbezahlt wird der Rest. Wie sich die Kostenzeile im Einzelnen zusammensetzt, schlüsselt die Seite Kosten und Gebühren auf. Bleibt danach ein Betrag offen, den Sie nicht auf einmal aufbringen können, führt der Weg über ein Gesuch um Zahlungserleichterung.
Die Verrechnung ist keine zusätzliche Strafe. Sie ist eine Abkürzung im Zahlungsweg. Wichtig ist nur, dass Sie im Strafbefehl nachlesen, welcher Betrag verrechnet wurde – sonst stimmt Ihre eigene Rechnung nicht.
Gegen die Beschlagnahme als Zwangsmassnahme steht ein eigener Rechtsweg offen, solange das Verfahren läuft. Steht die Anordnung dagegen im Strafbefehl selbst, gehört sie zu diesem Entscheid und fällt mit dessen zehn Tagen. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, ist eine Rechtsfrage – dafür brauchen Sie anwaltliche Hilfe, siehe Brauche ich einen Anwalt?
Warten, bis das Verfahren «ganz fertig» ist. Die Rückgabe erfolgt nicht von selbst: Verlangen Sie sie schriftlich, sobald der Gegenstand als Beweismittel nicht mehr gebraucht wird, und nennen Sie dabei die Vorgangsnummer und eine Zustelladresse.
Was Sie jetzt tun
Vier Handgriffe, die sich lohnen, sobald etwas sichergestellt wurde oder der Strafbefehl eintrifft.
Sinnvoll
- Das Sicherstellungsverzeichnis aufbewahren.
- Im Strafbefehl den Absatz zu den Gegenständen suchen.
- Schriftlich nach dem Stand der Auswertung fragen.
- Bei einem Gerät nach einer forensischen Kopie fragen.
Wenig hilfreich
- Telefonisch nachfassen, ohne etwas zu dokumentieren.
- Warten, bis sich jemand von selbst meldet.
- Ein Ersatzgerät kaufen und die Sache abhaken.
- Die Frist verstreichen lassen, weil es «nur» ums Handy geht.
Der letzte Punkt rechts ist der teuerste. Die Anordnung über Ihre Sachen steht im Strafbefehl und wird mit ihm rechtskräftig. Wer den Betrag akzeptiert, akzeptiert auch, was über das Handy und das Bargeld verfügt wurde. Die Einsprache muss innert zehn Tagen bei der Staatsanwaltschaft eintreffen; wie sich dieses Datum berechnet, zeigt die Seite Zustellung und Fristbeginn.
In vielen Unterlagen fällt auf, dass die Anordnung zu den Gegenständen im Dispositiv ganz unten steht, in einer einzigen Zeile zwischen Kostenverlegung und Rechtsmittelbelehrung. Wer nur die Summe oben liest, übersieht sie zuverlässig.
So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch
Ein Strafbefehl setzt voraus, dass Sie Behördendeutsch, Gesetzesartikel und eine Kostenaufstellung gleichzeitig lesen können – innert zehn Tagen und meist ohne Vorwissen. Wir übersetzen das Schreiben in klare Sprache und sagen Ihnen, was genau vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, wie die Anordnung zu Ihren Gegenständen zu lesen ist und bis wann Ihre Frist läuft. Dafür zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.
Dazu erhalten Sie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung und eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf. Was wir bewusst nicht tun: die Rechtmässigkeit einer Beschlagnahme beurteilen oder Ihre Sachen für Sie herausverlangen.
Die Zeile im Dispositiv, die über Rückgabe, Verrechnung oder Einziehung bestimmt.
Was genau vorgeworfen wird und auf welche Bestimmung sich das stützt.
Strafe, Verfahrenskosten und ein allfällig verrechneter Betrag einzeln ausgewiesen.
Die zehn Tage im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.
Ein neutrales Musterschreiben, das auch die Anordnung zu den Gegenständen offenhält.
Wir sind keine Anwaltskanzlei: keine Beurteilung der Rechtmässigkeit, kein Herausgabegesuch, keine Vertretung.
So läuft es ab
Hochladen
Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.
Auswertung
Vorwurf, Beträge, Anordnungen und Fristen werden aufbereitet.
PDF erhalten
Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.
Zustellung
Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.
Nebenfolgen einordnen · CHF 39
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Transparenz: Was diese Seite leistet und was nicht
Für wen geeignet? Für Menschen, denen im Strafverfahren Gegenstände oder Geld abgenommen wurden und die wissen wollen, wie es damit weitergeht.
Was wird erklärt? Die fünf Zwecke nach Art. 263 StPO, die Form der Anordnung, Rückgabe und Entscheid nach Art. 267 StPO, die Einziehung nach Art. 69 und 70 StGB sowie Art. 90a SVG und die Verrechnung nach Art. 442 StPO.
Welchen Nutzen? Sie erkennen, aus welchem Grund etwas beschlagnahmt wurde, woran Sie das Ende dieses Grundes ablesen und welche Zeile im Strafbefehl darüber entscheidet.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Rechtsberatung. Wir beurteilen nicht, ob eine Beschlagnahme rechtmässig war, stellen keine Herausgabegesuche, führen keine Beschwerde und vertreten Sie nicht vor Behörden oder Gericht.
Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf die Strafprozessordnung (StPO), das Strafgesetzbuch (StGB) und das Strassenverkehrsgesetz (SVG). Ob eine Einziehung angeordnet wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026.
Häufige Fragen zur Beschlagnahmung
Wie lange darf die Polizei mein Handy behalten?+
Steht im Strafbefehl, was mit meinen Sachen passiert?+
Was ist der Unterschied zwischen Beschlagnahme und Einziehung?+
Kann mein Auto eingezogen werden?+
Wird beschlagnahmtes Bargeld mit meiner Busse verrechnet?+
Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.
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