Aus einer Tat entstehen zwei getrennte Forderungen: die Strafe an den Staat und der Schadenersatz an die geschädigte Person. Seit dem 1. Januar 2024 darf die Staatsanwaltschaft nach Art. 353 Abs. 2 StPO im Strafbefehl auch über Zivilforderungen entscheiden – aber nur, soweit Sie diese anerkannt haben oder soweit die Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist und der Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigt. Sonst wird die Forderung auf den Zivilweg verwiesen und kommt später separat.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Strafe geht an den Staat, Schadenersatz an die Gegenseite.
- Seit 2024 kann beides im Strafbefehl stehen.
- Voraussetzung: anerkannt oder höchstens 30 000 Franken.
- Anerkennen schafft einen vollstreckbaren Titel.
- Sonst folgt die Forderung später auf dem Zivilweg.
Warum es zwei Forderungen sind
Ein Vorfall, zwei Rechtsverhältnisse. Das Strafrecht regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Staat: Er wirft Ihnen etwas vor, spricht eine Strafe aus und legt Ihnen die Verfahrenskosten auf. Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und der geschädigten Person: Sie hat einen Schaden und will ihn ersetzt haben.
Diese Trennung ist der Grund, warum die Busse den Schaden nicht deckt und der Schadenersatz die Strafe nicht mindert. Sie hat auch eine praktische Seite: Beide Forderungen haben eigene Fristen und eigene Wege. Die zehn Tage im Strafbefehl betreffen die Strafe. Eine Zivilforderung folgt anderen Regeln – ausser sie steht ausnahmsweise im Strafbefehl selbst.
Am deutlichsten wird das bei Vorfällen mit Sachschaden. Wie die beiden Ebenen dort auseinanderlaufen, zeigt die Seite zur Sachbeschädigung; bei körperlichen Auseinandersetzungen kommt die Genugtuung dazu, siehe Körperverletzung und Tätlichkeit.
Wer Privatklägerschaft ist
Nicht jede geschädigte Person ist automatisch Partei. Nach Art. 118 Abs. 1 StPO wird sie es erst, wenn sie ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerschaft zu beteiligen. Ein Strafantrag gilt dabei bereits als solche Erklärung – wer Anzeige erstattet und Antrag stellt, ist damit im Verfahren.
Die Erklärung muss spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens abgegeben werden (Art. 118 Abs. 3 StPO). Erfährt die Staatsanwaltschaft von einer geschädigten Person, die sich noch nicht geäussert hat, muss sie sie auf diese Möglichkeit hinweisen.
| Rolle | Wer das ist | Was sie will |
|---|---|---|
| Staatsanwaltschaft | Strafbehörde des Kantons | Strafe und Verfahrenskosten |
| Geschädigte Person | wer in seinen Rechten verletzt ist | zunächst nichts – ohne Erklärung keine Partei |
| Strafklägerschaft | geschädigte Person mit Erklärung | Verfolgung und Bestrafung |
| Zivilklägerschaft | geschädigte Person mit Erklärung | Schadenersatz und Genugtuung |
| Angehörige eines Opfers | nahestehende Personen | eigene Zivilansprüche (Art. 122 Abs. 2 StPO) |
Die zweite Zeile ist die wichtigste: Wer geschädigt ist, aber keine Erklärung abgibt, bleibt aussen vor. Das erklärt, warum manche Strafbefehle überhaupt keine Zivilforderung enthalten, obwohl ein Schaden entstanden ist.
Aus dem Schweigen der Gegenseite auf Verzicht schliessen. Wer sich im Strafverfahren nicht beteiligt, kann seine Forderung immer noch auf dem Zivilweg geltend machen. Das Strafverfahren ist nur eine von zwei Möglichkeiten.
Was seit 2024 im Strafbefehl stehen kann
Bis Ende 2023 galt eine einfache Regel: Ergeht ein Strafbefehl, wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das anders. Art. 353 Abs. 2 StPO erlaubt der Staatsanwaltschaft, über Zivilforderungen zu entscheiden – unter genau umschriebenen Voraussetzungen.
- soweit die Forderung von der beschuldigten Person anerkannt ist, oder
- soweit ihre Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist und der Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigt.
Praktisch heisst das: Bei überschaubaren, klaren Forderungen kann heute alles in einem Schreiben stehen – Strafe, Verfahrenskosten und Schadenersatz. Das spart Verfahren, erhöht aber die Anforderungen an das Lesen: Ein Betrag im Strafbefehl ist nicht mehr automatisch eine Strafe. Er kann auch der Schadenersatz für die Gegenseite sein.
Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, welcher Posten Strafe ist, welcher Verfahrenskosten sind und ob eine Zivilforderung mitentschieden wurde – und bis wann Ihre Frist läuft. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
Die Falle: was Anerkennen bedeutet
Das Wort klingt harmlos und wiegt schwer. Wer eine Forderung anerkennt, akzeptiert sie als bestehend. Wird sie daraufhin im Strafbefehl beurteilt und der Strafbefehl rechtskräftig, steht am Ende ein vollstreckbarer Titel gegen Sie – die Gegenseite kann damit ohne weiteres Verfahren betreiben.
Gefährlich ist das, weil eine Anerkennung nicht als solche angekündigt wird. Sie entsteht in Nebensätzen: in einer Einvernahme, wenn man die Sache abkürzen möchte, oder in einer beschwichtigenden E-Mail an die Gegenseite. Wer sagt «ich komme dafür auf», meint oft «ich bin bereit, mich zu einigen» – und sagt rechtlich unter Umständen etwas anderes.
«Ja klar, den Schaden zahle ich, das ist ja meine Schuld.» – als Geste in einer angespannten Einvernahme gesagt, ohne Kenntnis der Höhe.
«Zur Höhe der Forderung kann ich mich heute nicht äussern. Ich möchte die Belege zuerst sehen.» – Das bestreitet nichts, verschiebt aber die Frage dorthin, wo sie hingehört.
Ob eine bestimmte Äusserung als Anerkennung gilt, ist eine Rechtsfrage und hängt am Wortlaut im Protokoll. Wenn im Strafbefehl ein Betrag zugunsten der Gegenseite steht, lohnt sich der Blick in die Akten – und bei grösseren Beträgen der Gang zu einer Anwältin.
Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, ja. Genau darum ist dieser Posten so wichtig wie die Strafe selbst. Solange die zehn Tage laufen, können Sie mit einer Einsprache das ganze Paket offenhalten. Ob das sinnvoll ist und wie eine Beschränkung auf den Zivilpunkt zu formulieren wäre, gehört in anwaltliche Hände – siehe Brauche ich einen Anwalt?
Nur der strafrechtliche Teil. Busse, Geldstrafe und Verfahrenskosten gehen an den Staat; die Forderung der geschädigten Person ist davon unabhängig. Sie kann auf dem Zivilweg weiterverfolgt werden, auch Jahre später. Wer nur den Einzahlungsschein aus dem Strafbefehl begleicht, hat den Schadenersatz nicht bezahlt.
Wenn auf den Zivilweg verwiesen wird
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Forderung nicht. Art. 126 Abs. 2 StPO verweist sie dann auf den Zivilweg. Für Sie heisst das: Der Strafbefehl regelt nur das Verhältnis zum Staat – die Gegenseite kann später separat vorgehen.
| Situation | Folge für die Zivilforderung |
|---|---|
| Schuldspruch | Entscheid über die Zivilklage |
| Freispruch, Sache spruchreif | Entscheid über die Zivilklage |
| Verfahren eingestellt | Verweisung auf den Zivilweg |
| Klage nicht begründet oder nicht beziffert | Verweisung auf den Zivilweg |
| Freispruch, Sache nicht spruchreif | Verweisung auf den Zivilweg |
| Vollständige Beurteilung unverhältnismässig aufwendig | Entscheid dem Grundsatz nach, im Übrigen Zivilweg |
Bemerkenswert ist die vierte Zeile. Eine Forderung, die nur behauptet und nicht beziffert oder belegt wird, bleibt im Strafverfahren aussen vor. Das ist kein Formalismus, sondern schuldet sich der Beweislage: Ohne Zahlen und Belege lässt sich nichts beurteilen.
Nach einer Auseinandersetzung erhält Herr F. einen Strafbefehl: bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90, Verbindungsbusse CHF 400, Verfahrenskosten CHF 700. Die geschädigte Person hatte Strafantrag gestellt und CHF 1’850 Arztkosten belegt; Herr F. hatte diese in der Einvernahme als richtig bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber im Strafbefehl mit. Herr F. rechnet mit CHF 1’100 – fällig sind mit der Rechtskraft CHF 2’950, denn die Geldstrafe ist aufgeschoben, die übrigen drei Posten nicht.
Erfahrungsgemäss wird beim ersten Lesen nur die grösste Zahl gesucht. Dass darunter ein zweiter Betrag steht, der nicht an den Staat geht, fällt oft erst auf, wenn die Zahlungsaufforderung kommt.
Schadenersatz und Genugtuung sind nicht dasselbe
Wo eine Person zu Schaden gekommen ist, tauchen zwei Begriffe auf, die oft in einen Topf geworfen werden. Schadenersatz gleicht eine messbare Einbusse aus: Arztkosten, Reparatur, Lohnausfall, beschädigte Kleidung. Er lässt sich mit Belegen beziffern, und genau das verlangt das Verfahren auch.
Die Genugtuung zielt auf etwas anderes: auf die immaterielle Beeinträchtigung, also auf Schmerz, Angst oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität. Sie lässt sich nicht mit Quittungen belegen, sondern wird nach den Umständen bemessen. Deshalb ist sie in einem Strafbefehlsverfahren deutlich seltener als der Schadenersatz – ihre Beurteilung setzt in aller Regel mehr voraus, als sich ohne weitere Beweiserhebungen klären lässt.
Für Sie hat die Unterscheidung eine praktische Folge. Steht im Strafbefehl ein Betrag zugunsten der Gegenseite, lohnt es sich nachzusehen, worauf er sich stützt: Belegte Kosten sind nachprüfbar, eine pauschale Summe ohne Grundlage ist es nicht. Was in Ihrem Fall in den Akten liegt, lässt sich mit einem Gesuch um Akteneinsicht klären.
Eine Forderung für verhandelbar halten, weil sie hoch wirkt. Verhandelbar ist sie zivilrechtlich durchaus – aber nicht mehr, sobald sie im rechtskräftigen Strafbefehl steht. Bis dahin laufen dieselben zehn Tage wie für alles andere.
Nein. Über Zivilforderungen darf die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl nur entscheiden, wenn Sie sie anerkannt haben oder wenn die Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist und der Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigt (Art. 353 Abs. 2 StPO). Anerkennen Sie nichts, was Sie nicht geprüft haben – weder mündlich noch durch Schweigen auf ein Angebot.
Was Sie jetzt prüfen
Vier Punkte trennen die beiden Welten – und alle vier stehen im Schreiben.
- Empfänger je Posten. Geht der Betrag an den Staat oder an eine Person?
- Zivilpunkt vorhanden? Steht ein Betrag zugunsten der Gegenseite oder eine Verweisung auf den Zivilweg?
- Grundlage. Wurde die Forderung als anerkannt behandelt? Der Wortlaut steht in den Akten.
- Fälligkeit. Eine bedingte Geldstrafe ist aufgeschoben – Verbindungsbusse, Verfahrenskosten und Schadenersatz sind es nicht.
Was danach kommt, ist eine Rechen- und keine Rechtsfrage: Addieren Sie die sofort fälligen Posten. Wie sich die Kostenzeile zusammensetzt, schlüsselt die Seite Kosten und Gebühren auf; was mit beschlagnahmtem Geld geschieht, steht unter Beschlagnahmung. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf.
Bedingte Geldstrafe CHF 2’700, Verbindungsbusse CHF 400, Verfahrenskosten CHF 700, Schadenersatz CHF 1’850. Sofort fällig sind nicht CHF 2’700, sondern CHF 2’950 – und die CHF 2’700 kommen nur bei einem Widerruf dazu.
Wir sehen immer wieder, dass der Zivilpunkt beim ersten Lesen übersehen wird, weil er sprachlich wie ein Nebensatz aussieht. Er hat aber dieselbe Frist wie alles andere im Strafbefehl.
So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch
Ein Strafbefehl setzt voraus, dass Sie Behördendeutsch, Gesetzesartikel und eine Kostenaufstellung gleichzeitig lesen können – innert zehn Tagen und meist ohne Vorwissen. Wir übersetzen das Schreiben in klare Sprache und sagen Ihnen, welcher Posten an wen geht, was sofort fällig ist, ob eine Zivilforderung mitentschieden wurde und bis wann Ihre Frist läuft. Dafür zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.
Dazu erhalten Sie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung und eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Was wir bewusst nicht tun: die Höhe einer Forderung bewerten, über ihre Berechtigung befinden oder mit der Gegenseite verhandeln.
Sie sehen, was an den Staat geht und was an die geschädigte Person.
Welche Beträge Sie jetzt zahlen müssen und welche nur bei einem Widerruf.
Falls die Staatsanwaltschaft über eine Forderung mitentschieden hat, wird diese Stelle benannt.
Die zehn Tage im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.
Ein neutrales Musterschreiben, das auch den Zivilpunkt offenhält.
Wir sind keine Anwaltskanzlei: keine Bewertung der Forderung, keine Verhandlung mit der Gegenseite, keine Vertretung.
So läuft es ab
Hochladen
Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.
Auswertung
Posten, Empfänger, Fälligkeiten und Fristen werden aufbereitet.
PDF erhalten
Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.
Zustellung
Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.
Geldforderung einordnen · CHF 39
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Transparenz: Was diese Seite leistet und was nicht
Für wen geeignet? Für Menschen mit einem Strafbefehl, bei dem eine geschädigte Person Geld fordert oder gefordert haben könnte.
Was wird erklärt? Die Trennung von Strafe und Zivilforderung, die Stellung der Privatklägerschaft nach Art. 118 StPO, die adhäsionsweise Geltendmachung nach Art. 122 StPO, die Regel von Art. 353 Abs. 2 StPO seit dem 1. Januar 2024 und die Verweisung auf den Zivilweg nach Art. 126 StPO.
Welchen Nutzen? Sie erkennen, welcher Betrag an wen geht, was sofort fällig ist und warum das Wort «anerkannt» im Protokoll so viel Gewicht hat.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Rechtsberatung. Wir beurteilen weder die Berechtigung noch die Höhe einer Zivilforderung, prüfen nicht, ob eine Äusserung als Anerkennung gilt, verhandeln nicht mit der Gegenseite und vertreten Sie nicht.
Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO). Ob eine Forderung im Strafbefehl beurteilt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft im Einzelfall; die genannten Beträge sind Beispielwerte. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026.
Häufige Fragen zu Privatklägerschaft und Schadenersatz
Steht der Schadenersatz im Strafbefehl?+
Was bedeutet es, eine Forderung anzuerkennen?+
Wer ist überhaupt Privatklägerschaft?+
Muss ich zahlen, wenn ich die Busse schon bezahlt habe?+
Kann ich mich nur gegen die Geldforderung wehren?+
Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.
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