Privatklägerschaft · Art. 118 / 353 StPO

Schadenersatz im Strafbefehl – zwei Rechnungen, ein Vorfall

Viele zahlen die Busse und glauben, damit sei alles erledigt – und bekommen Wochen später Post von der Gegenseite, die mit dem Staat gar nichts zu tun hat.

Stand: September 2026
DIREKTE ANTWORT

Aus einer Tat entstehen zwei getrennte Forderungen: die Strafe an den Staat und der Schadenersatz an die geschädigte Person. Seit dem 1. Januar 2024 darf die Staatsanwaltschaft nach Art. 353 Abs. 2 StPO im Strafbefehl auch über Zivilforderungen entscheiden – aber nur, soweit Sie diese anerkannt haben oder soweit die Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist und der Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigt. Sonst wird die Forderung auf den Zivilweg verwiesen und kommt später separat.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Zwei Forderungen aus einem Vorfall Ein Vorfall An den Staat Busse oder Geldstrafe Verfahrenskosten Frist: 10 Tage An die geschädigte Person Schadenersatz Genugtuung eigene Regeln, eigene Fristen Wer links bezahlt, hat rechts nichts erledigt
Zwei Empfänger, zwei Regelwerke. Die Verwechslung der beiden ist der häufigste Irrtum in diesen Fällen.
Auf dieser Seite
  1. Warum es zwei Forderungen sind
  2. Wer Privatklägerschaft ist
  3. Was seit 2024 im Strafbefehl stehen kann
  4. Die Falle: was Anerkennen bedeutet
  5. Wenn auf den Zivilweg verwiesen wird
  6. Schadenersatz und Genugtuung
  7. Was Sie jetzt prüfen
  8. So hilft die Auswertung
  9. Häufige Fragen

Warum es zwei Forderungen sind

Ein Vorfall, zwei Rechtsverhältnisse. Das Strafrecht regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Staat: Er wirft Ihnen etwas vor, spricht eine Strafe aus und legt Ihnen die Verfahrenskosten auf. Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und der geschädigten Person: Sie hat einen Schaden und will ihn ersetzt haben.

Diese Trennung ist der Grund, warum die Busse den Schaden nicht deckt und der Schadenersatz die Strafe nicht mindert. Sie hat auch eine praktische Seite: Beide Forderungen haben eigene Fristen und eigene Wege. Die zehn Tage im Strafbefehl betreffen die Strafe. Eine Zivilforderung folgt anderen Regeln – ausser sie steht ausnahmsweise im Strafbefehl selbst.

Am deutlichsten wird das bei Vorfällen mit Sachschaden. Wie die beiden Ebenen dort auseinanderlaufen, zeigt die Seite zur Sachbeschädigung; bei körperlichen Auseinandersetzungen kommt die Genugtuung dazu, siehe Körperverletzung und Tätlichkeit.

Wer Privatklägerschaft ist

Nicht jede geschädigte Person ist automatisch Partei. Nach Art. 118 Abs. 1 StPO wird sie es erst, wenn sie ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerschaft zu beteiligen. Ein Strafantrag gilt dabei bereits als solche Erklärung – wer Anzeige erstattet und Antrag stellt, ist damit im Verfahren.

Die Erklärung muss spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens abgegeben werden (Art. 118 Abs. 3 StPO). Erfährt die Staatsanwaltschaft von einer geschädigten Person, die sich noch nicht geäussert hat, muss sie sie auf diese Möglichkeit hinweisen.

Die Rollen im Verfahren und was sie bedeuten. Stand: September 2026.
RolleWer das istWas sie will
StaatsanwaltschaftStrafbehörde des KantonsStrafe und Verfahrenskosten
Geschädigte Personwer in seinen Rechten verletzt istzunächst nichts – ohne Erklärung keine Partei
Strafklägerschaftgeschädigte Person mit ErklärungVerfolgung und Bestrafung
Zivilklägerschaftgeschädigte Person mit ErklärungSchadenersatz und Genugtuung
Angehörige eines Opfersnahestehende Personeneigene Zivilansprüche (Art. 122 Abs. 2 StPO)

Die zweite Zeile ist die wichtigste: Wer geschädigt ist, aber keine Erklärung abgibt, bleibt aussen vor. Das erklärt, warum manche Strafbefehle überhaupt keine Zivilforderung enthalten, obwohl ein Schaden entstanden ist.

Typischer Fehler

Aus dem Schweigen der Gegenseite auf Verzicht schliessen. Wer sich im Strafverfahren nicht beteiligt, kann seine Forderung immer noch auf dem Zivilweg geltend machen. Das Strafverfahren ist nur eine von zwei Möglichkeiten.

Was seit 2024 im Strafbefehl stehen kann

Bis Ende 2023 galt eine einfache Regel: Ergeht ein Strafbefehl, wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das anders. Art. 353 Abs. 2 StPO erlaubt der Staatsanwaltschaft, über Zivilforderungen zu entscheiden – unter genau umschriebenen Voraussetzungen.

Praktisch heisst das: Bei überschaubaren, klaren Forderungen kann heute alles in einem Schreiben stehen – Strafe, Verfahrenskosten und Schadenersatz. Das spart Verfahren, erhöht aber die Anforderungen an das Lesen: Ein Betrag im Strafbefehl ist nicht mehr automatisch eine Strafe. Er kann auch der Schadenersatz für die Gegenseite sein.

Wann die Zivilforderung im Strafbefehl landet Zivilforderung liegt vor Von Ihnen anerkannt? ja: Entscheid im Strafbefehl vollstreckbar mit Rechtskraft Ohne weitere Beweise beurteilbar und höchstens 30 000 Franken? ja: Entscheid möglich Art. 353 Abs. 2 StPO nein: Zivilweg Art. 126 Abs. 2 StPO
Der obere Ast ist der gefährlichste: Eine Anerkennung führt am schnellsten zu einem vollstreckbaren Titel.
Welcher Betrag geht an wen?

Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, welcher Posten Strafe ist, welcher Verfahrenskosten sind und ob eine Zivilforderung mitentschieden wurde – und bis wann Ihre Frist läuft. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Geldforderung einordnen · CHF 39

Die Falle: was Anerkennen bedeutet

Das Wort klingt harmlos und wiegt schwer. Wer eine Forderung anerkennt, akzeptiert sie als bestehend. Wird sie daraufhin im Strafbefehl beurteilt und der Strafbefehl rechtskräftig, steht am Ende ein vollstreckbarer Titel gegen Sie – die Gegenseite kann damit ohne weiteres Verfahren betreiben.

Gefährlich ist das, weil eine Anerkennung nicht als solche angekündigt wird. Sie entsteht in Nebensätzen: in einer Einvernahme, wenn man die Sache abkürzen möchte, oder in einer beschwichtigenden E-Mail an die Gegenseite. Wer sagt «ich komme dafür auf», meint oft «ich bin bereit, mich zu einigen» – und sagt rechtlich unter Umständen etwas anderes.

Gemeint

«Ja klar, den Schaden zahle ich, das ist ja meine Schuld.» – als Geste in einer angespannten Einvernahme gesagt, ohne Kenntnis der Höhe.

Sicherer formuliert

«Zur Höhe der Forderung kann ich mich heute nicht äussern. Ich möchte die Belege zuerst sehen.» – Das bestreitet nichts, verschiebt aber die Frage dorthin, wo sie hingehört.

Wichtig zu wissen

Ob eine bestimmte Äusserung als Anerkennung gilt, ist eine Rechtsfrage und hängt am Wortlaut im Protokoll. Wenn im Strafbefehl ein Betrag zugunsten der Gegenseite steht, lohnt sich der Blick in die Akten – und bei grösseren Beträgen der Gang zu einer Anwältin.

«Im Strafbefehl steht ein Betrag von CHF 2’400 zugunsten der Gegenpartei. Muss ich den zahlen?»
Was gilt

Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, ja. Genau darum ist dieser Posten so wichtig wie die Strafe selbst. Solange die zehn Tage laufen, können Sie mit einer Einsprache das ganze Paket offenhalten. Ob das sinnvoll ist und wie eine Beschränkung auf den Zivilpunkt zu formulieren wäre, gehört in anwaltliche Hände – siehe Brauche ich einen Anwalt?

«Ich bezahle die Busse, dann ist die Sache vom Tisch.»
Was das rechtlich bedeutet

Nur der strafrechtliche Teil. Busse, Geldstrafe und Verfahrenskosten gehen an den Staat; die Forderung der geschädigten Person ist davon unabhängig. Sie kann auf dem Zivilweg weiterverfolgt werden, auch Jahre später. Wer nur den Einzahlungsschein aus dem Strafbefehl begleicht, hat den Schadenersatz nicht bezahlt.

Wenn auf den Zivilweg verwiesen wird

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Forderung nicht. Art. 126 Abs. 2 StPO verweist sie dann auf den Zivilweg. Für Sie heisst das: Der Strafbefehl regelt nur das Verhältnis zum Staat – die Gegenseite kann später separat vorgehen.

Wann das Gericht über die Zivilklage entscheidet und wann es auf den Zivilweg verweist (Art. 126 StPO). Stand: September 2026.
SituationFolge für die Zivilforderung
SchuldspruchEntscheid über die Zivilklage
Freispruch, Sache spruchreifEntscheid über die Zivilklage
Verfahren eingestelltVerweisung auf den Zivilweg
Klage nicht begründet oder nicht beziffertVerweisung auf den Zivilweg
Freispruch, Sache nicht spruchreifVerweisung auf den Zivilweg
Vollständige Beurteilung unverhältnismässig aufwendigEntscheid dem Grundsatz nach, im Übrigen Zivilweg

Bemerkenswert ist die vierte Zeile. Eine Forderung, die nur behauptet und nicht beziffert oder belegt wird, bleibt im Strafverfahren aussen vor. Das ist kein Formalismus, sondern schuldet sich der Beweislage: Ohne Zahlen und Belege lässt sich nichts beurteilen.

Anonymisiertes Beispiel

Nach einer Auseinandersetzung erhält Herr F. einen Strafbefehl: bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 90, Verbindungsbusse CHF 400, Verfahrenskosten CHF 700. Die geschädigte Person hatte Strafantrag gestellt und CHF 1’850 Arztkosten belegt; Herr F. hatte diese in der Einvernahme als richtig bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber im Strafbefehl mit. Herr F. rechnet mit CHF 1’100 – fällig sind mit der Rechtskraft CHF 2’950, denn die Geldstrafe ist aufgeschoben, die übrigen drei Posten nicht.

Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss wird beim ersten Lesen nur die grösste Zahl gesucht. Dass darunter ein zweiter Betrag steht, der nicht an den Staat geht, fällt oft erst auf, wenn die Zahlungsaufforderung kommt.

Schadenersatz und Genugtuung sind nicht dasselbe

Wo eine Person zu Schaden gekommen ist, tauchen zwei Begriffe auf, die oft in einen Topf geworfen werden. Schadenersatz gleicht eine messbare Einbusse aus: Arztkosten, Reparatur, Lohnausfall, beschädigte Kleidung. Er lässt sich mit Belegen beziffern, und genau das verlangt das Verfahren auch.

Die Genugtuung zielt auf etwas anderes: auf die immaterielle Beeinträchtigung, also auf Schmerz, Angst oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität. Sie lässt sich nicht mit Quittungen belegen, sondern wird nach den Umständen bemessen. Deshalb ist sie in einem Strafbefehlsverfahren deutlich seltener als der Schadenersatz – ihre Beurteilung setzt in aller Regel mehr voraus, als sich ohne weitere Beweiserhebungen klären lässt.

Für Sie hat die Unterscheidung eine praktische Folge. Steht im Strafbefehl ein Betrag zugunsten der Gegenseite, lohnt es sich nachzusehen, worauf er sich stützt: Belegte Kosten sind nachprüfbar, eine pauschale Summe ohne Grundlage ist es nicht. Was in Ihrem Fall in den Akten liegt, lässt sich mit einem Gesuch um Akteneinsicht klären.

Typischer Fehler

Eine Forderung für verhandelbar halten, weil sie hoch wirkt. Verhandelbar ist sie zivilrechtlich durchaus – aber nicht mehr, sobald sie im rechtskräftigen Strafbefehl steht. Bis dahin laufen dieselben zehn Tage wie für alles andere.

«Die Gegenseite verlangt 4000 Franken. Muss ich das im Strafbefehl akzeptieren?»
Was gilt

Nein. Über Zivilforderungen darf die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl nur entscheiden, wenn Sie sie anerkannt haben oder wenn die Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist und der Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigt (Art. 353 Abs. 2 StPO). Anerkennen Sie nichts, was Sie nicht geprüft haben – weder mündlich noch durch Schweigen auf ein Angebot.

Was Sie jetzt prüfen

Vier Punkte trennen die beiden Welten – und alle vier stehen im Schreiben.

Was danach kommt, ist eine Rechen- und keine Rechtsfrage: Addieren Sie die sofort fälligen Posten. Wie sich die Kostenzeile zusammensetzt, schlüsselt die Seite Kosten und Gebühren auf; was mit beschlagnahmtem Geld geschieht, steht unter Beschlagnahmung. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf.

Welche Posten sofort fällig sind Geldstrafe, bedingt aufgeschoben Verbindungsbusse sofort fällig · an den Staat Verfahrenskosten sofort fällig · an den Staat Schadenersatz sofort fällig · an die Gegenseite
Nur die oberste Zeile ist aufgeschoben. Die drei darunter sind zu bezahlen, sobald der Strafbefehl rechtskräftig ist.
Praxisbeispiel

Bedingte Geldstrafe CHF 2’700, Verbindungsbusse CHF 400, Verfahrenskosten CHF 700, Schadenersatz CHF 1’850. Sofort fällig sind nicht CHF 2’700, sondern CHF 2’950 – und die CHF 2’700 kommen nur bei einem Widerruf dazu.

Aus der Praxis

Wir sehen immer wieder, dass der Zivilpunkt beim ersten Lesen übersehen wird, weil er sprachlich wie ein Nebensatz aussieht. Er hat aber dieselbe Frist wie alles andere im Strafbefehl.

So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch

Ein Strafbefehl setzt voraus, dass Sie Behördendeutsch, Gesetzesartikel und eine Kostenaufstellung gleichzeitig lesen können – innert zehn Tagen und meist ohne Vorwissen. Wir übersetzen das Schreiben in klare Sprache und sagen Ihnen, welcher Posten an wen geht, was sofort fällig ist, ob eine Zivilforderung mitentschieden wurde und bis wann Ihre Frist läuft. Dafür zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.

Dazu erhalten Sie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung und eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Was wir bewusst nicht tun: die Höhe einer Forderung bewerten, über ihre Berechtigung befinden oder mit der Gegenseite verhandeln.

Jeder Posten einem Empfänger zugeordnet

Sie sehen, was an den Staat geht und was an die geschädigte Person.

Sofort fällig oder aufgeschoben

Welche Beträge Sie jetzt zahlen müssen und welche nur bei einem Widerruf.

Zivilpunkt sichtbar gemacht

Falls die Staatsanwaltschaft über eine Forderung mitentschieden hat, wird diese Stelle benannt.

Frist-Countdown mit Erinnerung

Die zehn Tage im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.

Fristwahrende Einsprache-Vorlage

Ein neutrales Musterschreiben, das auch den Zivilpunkt offenhält.

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Keine Rechtsberatung

Wir sind keine Anwaltskanzlei: keine Bewertung der Forderung, keine Verhandlung mit der Gegenseite, keine Vertretung.

CHF 39.– einmalig · kein Abo

So läuft es ab

1

Hochladen

Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.

2

Auswertung

Posten, Empfänger, Fälligkeiten und Fristen werden aufbereitet.

3

PDF erhalten

Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.

4

Zustellung

Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.

Geldforderung einordnen · CHF 39

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

Strafbefehl hochladen und Geldforderungen trennen lassen

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

PDF, JPG oder PNG Sichere Übertragung Auswertung in wenigen Minuten

Ein Satz genügt. Je konkreter die Frage, desto genauer die Auswertung. Sie können das Feld auch leer lassen – ausgewertet wird Ihr Dokument.

CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF und Word-Datei

Sicher bezahlen mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal – über Stripe.

Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit erklärtem Tatvorwurf, den wichtigen Fristen, einer Ampel-Einschätzung und klaren Optionen – inklusive Formulierungshilfe für ein Ratengesuch oder eine Einsprache. Keine Rechtsberatung.

Transparenz: Was diese Seite leistet und was nicht

Für wen geeignet? Für Menschen mit einem Strafbefehl, bei dem eine geschädigte Person Geld fordert oder gefordert haben könnte.

Was wird erklärt? Die Trennung von Strafe und Zivilforderung, die Stellung der Privatklägerschaft nach Art. 118 StPO, die adhäsionsweise Geltendmachung nach Art. 122 StPO, die Regel von Art. 353 Abs. 2 StPO seit dem 1. Januar 2024 und die Verweisung auf den Zivilweg nach Art. 126 StPO.

Welchen Nutzen? Sie erkennen, welcher Betrag an wen geht, was sofort fällig ist und warum das Wort «anerkannt» im Protokoll so viel Gewicht hat.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Rechtsberatung. Wir beurteilen weder die Berechtigung noch die Höhe einer Zivilforderung, prüfen nicht, ob eine Äusserung als Anerkennung gilt, verhandeln nicht mit der Gegenseite und vertreten Sie nicht.

Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO). Ob eine Forderung im Strafbefehl beurteilt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft im Einzelfall; die genannten Beträge sind Beispielwerte. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Zivilforderung berechtigt ist, ob eine Äusserung als Anerkennung gilt und wie darauf zu reagieren wäre, sind Rechtsfragen des Einzelfalls. Bei Forderungen von einigem Gewicht wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen zu Privatklägerschaft und Schadenersatz

Steht der Schadenersatz im Strafbefehl?+
Manchmal. Seit dem 1. Januar 2024 darf die Staatsanwaltschaft nach Art. 353 Abs. 2 StPO über Zivilforderungen entscheiden, soweit die beschuldigte Person sie anerkannt hat – oder wenn die Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist und der Streitwert 30 000 Franken nicht übersteigt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Forderung auf den Zivilweg verwiesen.
Was bedeutet es, eine Forderung anzuerkennen?+
Es bedeutet, dass Sie den Anspruch als bestehend akzeptieren. Wird die Forderung daraufhin im Strafbefehl beurteilt und wird dieser rechtskräftig, haben Sie einen vollstreckbaren Titel gegen sich. Eine Anerkennung sollte deshalb nie nebenbei erfolgen – etwa in einer Einvernahme, um die Sache abzukürzen. Ob eine Aussage als Anerkennung gilt, ist eine Rechtsfrage.
Wer ist überhaupt Privatklägerschaft?+
Die geschädigte Person, wenn sie ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerschaft zu beteiligen (Art. 118 Abs. 1 StPO). Ein Strafantrag gilt bereits als solche Erklärung. Die Erklärung muss spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens erfolgen. Auch Angehörige eines Opfers können eigene Zivilansprüche geltend machen.
Muss ich zahlen, wenn ich die Busse schon bezahlt habe?+
Ja, das sind zwei verschiedene Forderungen. Die Busse ist eine Strafe und geht an den Staat. Der Schadenersatz ist eine zivilrechtliche Forderung der geschädigten Person und wird davon nicht berührt. Wer die Busse bezahlt, hat damit weder den Schaden ersetzt noch eine Genugtuung geleistet.
Kann ich mich nur gegen die Geldforderung wehren?+
Eine Einsprache kann sich von Anfang an auf Kosten, Entschädigungen und Nebenfolgen beschränken; darüber entscheidet das Gericht dann nach Art. 356 Abs. 6 StPO im schriftlichen Verfahren. Ob dieser Weg in Ihrem Fall passt und wie er zu formulieren wäre, ist eine Rechtsfrage – dafür brauchen Sie anwaltliche Hilfe.

Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.

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