Rückzug des Strafantrags · Art. 30–33 StGB

Strafantrag zurückziehen: wann das den Strafbefehl noch stoppt

Sie haben sich mit der Gegenseite ausgesprochen, der Strafantrag soll weg. Doch der Strafbefehl liegt bereits auf dem Tisch, und die Uhr für die Einsprache läuft.

Stand: September 2026

Viele Beschuldigte verlieren die Wirkung eines Rückzugs nicht, weil die Gegenseite zögert, sondern weil sie selbst in den 10 Tagen nach der Zustellung nichts unternehmen.

DIREKTE ANTWORT

Einen Strafantrag zurückziehen kann die verletzte Person, solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz nicht eröffnet ist (Art. 33 Abs. 1 StGB). Bei einem Antragsdelikt führt der Rückzug dann zur Einstellung. Ein Strafbefehl ohne Einsprache wird aber nach 10 Tagen rechtskräftig. Ab dann bleibt er bestehen, auch wenn der Antrag später zurückgezogen wird.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Wann der Rückzug des Strafantrags noch wirkt Strafantrag innert 3 Monaten Strafbefehl wird zugestellt 10 Tage Einsprache Einsprache erhoben Rückzug → Einstellung möglich keine Einsprache rechtskräftig, Rückzug wirkungslos Grenze für den Rückzug: Eröffnung des Urteils der zweiten kantonalen Instanz (Art. 33 Abs. 1 StGB)
Der Rückzug wirkt nur, solange das Verfahren offen ist. Die Einsprache hält es offen, das Verstreichenlassen der Frist schliesst es.
Auf dieser Seite
  1. Was ein Strafantrag ist
  2. Vor oder nach der Rechtskraft
  3. So muss der Rückzug aussehen
  4. Vergleich bei der Staatsanwaltschaft
  5. Wer die Kosten trägt
  6. Wenn von Amtes wegen verfolgt wird
  7. Die Zivilforderung läuft weiter
  8. Was Sie jetzt tun können
  9. Häufige Fragen

Was ein Strafantrag ist und was sein Rückzug bewirkt

Ein Strafantrag ist die ausdrückliche Erklärung der verletzten Person, dass sie die Bestrafung will. Bei bestimmten Delikten ist er Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt ermitteln darf. Diese Delikte heissen Antragsdelikte. Die verletzte Person hat dafür drei Monate Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem sie weiss, wer die Tat begangen hat (Art. 31 StGB).

Der Rückzug ist das Gegenstück. Zieht die verletzte Person ihren Antrag zurück, fällt eine Prozessvoraussetzung weg. Das Bundesgericht hält fest, dass das Verfahren dann einzustellen ist (BGE 143 IV 104). Eine rechtskräftige Einstellung wirkt wie ein Freispruch (Art. 320 Abs. 4 StPO). Genau deshalb ist der Rückzug für Beschuldigte so interessant: Er kann das ganze Verfahren beenden, ohne dass jemand über Schuld oder Unschuld entscheidet.

Welche Delikte auf Antrag verfolgt werden, steht im Gesetz jeweils ausdrücklich mit den Worten «auf Antrag». Die Tabelle zeigt die Antragsdelikte, die in Strafbefehlen am häufigsten vorkommen. Achten Sie auf die Ausnahmen in der rechten Spalte: Dieselbe Tat kann je nach Umständen plötzlich von Amtes wegen verfolgt werden, und dann hilft kein Rückzug.

Häufige Antragsdelikte im Strafgesetzbuch (StGB), Wortlaut «auf Antrag» geprüft. Vereinfachte Übersicht. Stand: September 2026.
DeliktArtikelAusnahme: von Amtes wegen
Einfache KörperverletzungArt. 123 Ziff. 1mit Waffe, gegen Wehrlose, gegen Partner (Ziff. 2)
TätlichkeitArt. 126 Abs. 1wiederholt gegen Kind oder Partner (Abs. 2)
SachbeschädigungArt. 144 Abs. 1bei Zusammenrottung oder grossem Schaden
ZechprellereiArt. 149
Geringfügige VermögensdelikteArt. 172ternicht bei Raub, Erpressung, qualifiziertem Diebstahl
Üble Nachrede, Verleumdung, BeschimpfungArt. 173, 174, 177
DrohungArt. 180 Abs. 1gegen Ehegatte oder Partner (Abs. 2)
HausfriedensbruchArt. 186
Sexuelle BelästigungArt. 198 Abs. 1
«Wegen Hausfriedensbruchs nach Art. 186 StGB, begangen auf Antrag der Liegenschaftsverwaltung …»
Was das bedeutet

Hier steht das Antragsdelikt schon im Strafbefehl. Die Verwaltung hat einen Strafantrag gestellt, und nur sie kann ihn zurückziehen. Ob ein Rückzug noch wirkt, entscheidet sich an der Rechtskraft, nicht am guten Willen allein. Mehr zu diesem Delikt auf der Seite Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch.

Der entscheidende Zeitpunkt: vor oder nach der Rechtskraft

Hier liegt die Falle, in die viele tappen. Das Gesetz sagt: «Ohne gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil» (Art. 354 Abs. 3 StPO). Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Zustellung. Ist sie verstrichen, ist der Strafbefehl ein Urteil wie jedes andere, mit Registereintrag bei einem Vergehen, mit Busse oder Geldstrafe und mit Verfahrenskosten.

Kommt der Rückzug erst danach, ist es zu spät. Das Bundesgericht hat 2022 entschieden, dass ein Rückzug des Strafantrags keine Folgen für bereits rechtskräftige Strafbefehle hat (BGE 149 IV 105). Im Genfer Fall wurden die Verfahren jener Beschuldigten eingestellt, die rechtzeitig Einsprache erhoben hatten. Wer die Frist hatte verstreichen lassen, blieb verurteilt, obwohl der Antrag gegen alle zurückgezogen wurde.

Die Einsprache hat hier also eine Funktion, die mit dem eigentlichen Vorwurf wenig zu tun hat: Sie hält das Verfahren offen. Nach einer Einsprache kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen (Art. 355 Abs. 3 StPO). Wie die Einsprache formal aussieht und wie sie begründet werden kann, erklärt die Seite Einsprache gegen den Strafbefehl.

Häufige Annahme

«Die Nachbarin hat mir versprochen, den Antrag zurückzuziehen. Dann muss ich auf den Strafbefehl nicht reagieren.»

Was tatsächlich gilt

Ohne Einsprache innert 10 Tagen wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ein Rückzug am 11. Tag ändert daran nach BGE 149 IV 105 nichts mehr.

Anonymisiertes Beispiel

Nach einem Streit im Treppenhaus erhält ein Mieter einen Strafbefehl wegen Beschimpfung: 10 Tagessätze zu CHF 80 bedingt, Busse CHF 300, Verfahrenskosten CHF 400. Zugestellt am Montag, 7. September 2026. Die Nachbarin, die den Antrag gestellt hatte, entschuldigt sich am Wochenende darauf und will zurückziehen. Der Mieter erhebt am Mittwoch, 16. September, vorsorglich Einsprache und legt die schriftliche Rückzugserklärung bei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Hätte er nur gewartet, wären Busse und Kosten von CHF 700 fällig geworden.

Merksatz

Erst die Frist sichern, dann auf den Rückzug hoffen. Eine Einsprache lässt sich später wieder zurückziehen, eine verpasste Frist nicht zurückholen.

Und wenn der Rückzug innerhalb der 10 Tage kommt, aber keine Einsprache folgt? Nach dem Wortlaut von Art. 33 Abs. 1 StGB ist der Rückzug dann noch zulässig, weil der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist. Wie die einzelnen Staatsanwaltschaften das verfahrensmässig umsetzen, ist aber nicht einheitlich geregelt. Deshalb die Praxisempfehlung: fristgerecht Einsprache erheben und den Rückzug der Staatsanwaltschaft melden. Ist die Frist bereits abgelaufen, zeigt die Seite Frist verpasst, welche engen Wege dann noch bleiben.

Hilft der Rückzug in Ihrem Fall noch?

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Antragsdelikt einordnen · CHF 39

So muss der Rückzug aussehen, damit er zählt

Ein Rückzug ist keine Nebensache, die man am Telefon erledigt. Das Gesetz verlangt, dass Verzicht und Rückzug «der gleichen Form» bedürfen wie der Antrag selbst (Art. 304 Abs. 2 StPO). Der Antrag wurde schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben. Also braucht es auch für den Rückzug eine schriftliche Erklärung an die Behörde oder eine protokollierte Aussage.

Wichtig ist der Inhalt. Das Bundesgericht verlangt, dass der Rückzugswille unmissverständlich zum Ausdruck kommt (BGE 143 IV 104). In der Praxis ist oft von einer «Desinteresseerklärung» die Rede. Sie gilt als Rückzug, wenn sie klar genug ist. Ein Satz wie «Ich habe eigentlich kein Interesse mehr an der Sache» kann aber auch anders verstanden werden. Das Bundesgericht hat in einem Fall ausdrücklich festgehalten, dass eine solche Erklärung nicht zwingend ein Rückzug ist (Urteil 6B_510/2011).

«Ich habe mich mit Herrn M. ausgesprochen und habe kein weiteres Interesse an einer Strafverfolgung.»
Besser so formulieren

«Ich ziehe meinen Strafantrag vom 3. Juli 2026 gegen Herrn M. im Verfahren Nr. … vollständig zurück.» Mit Datum, Verfahrensnummer, Name und Unterschrift. So bleibt kein Raum für Auslegung. Die Erklärung geht an die Staatsanwaltschaft, die den Strafbefehl erlassen hat.

Drei weitere Regeln aus Art. 33 StGB sollten beide Seiten kennen. Erstens ist der Rückzug endgültig: Wer zurückzieht, kann den Antrag nicht nochmals stellen. Zweitens gilt der Rückzug gegenüber einer beschuldigten Person automatisch für alle Beschuldigten. Drittens kann eine beschuldigte Person dem Rückzug widersprechen. Dann gilt er für sie nicht, und ihr Verfahren läuft weiter. Das wählen Menschen, die einen Freispruch wollen und keine blosse Einstellung.

Wirkt der Rückzug in meinem Fall? Nur «auf Antrag» verfolgt? nein ja Offizialdelikt Rückzug ohne Wirkung (Partnergewalt: Art. 55a) Strafbefehl rechtskräftig? ja nein Urteil bleibt BGE 149 IV 105 Einstellung möglich
Zwei Fragen entscheiden: Handelt es sich um ein Antragsdelikt, und ist der Strafbefehl schon rechtskräftig?

Der Vergleich bei der Staatsanwaltschaft

Oft kommt der Rückzug nicht aus heiterem Himmel, sondern als Teil einer Einigung. Für Antragsdelikte sieht das Gesetz dafür ein eigenes Verfahren vor: Die Staatsanwaltschaft kann die antragstellende und die beschuldigte Person zu einer Vergleichsverhandlung vorladen (Art. 316 Abs. 1 StPO). Ziel ist, dass sich beide Seiten einigen, etwa auf eine Entschuldigung, eine Zahlung für den Schaden oder die Übernahme von Kosten.

Kommt eine Einigung zustande, wird sie protokolliert und von den Beteiligten unterschrieben. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren danach ein (Art. 316 Abs. 3 StPO). Eine Besonderheit: Erscheint die antragstellende Person nicht zur Verhandlung, gilt ihr Strafantrag als zurückgezogen. Bleibt dagegen die beschuldigte Person weg oder gibt es keine Einigung, geht die Untersuchung weiter.

Ist der Schaden bereits wiedergutgemacht, kommt ausserdem Art. 53 StGB ins Spiel. Er erlaubt der Behörde, von einer Bestrafung abzusehen, wenn der Täter den Schaden gedeckt oder alles Zumutbare zum Ausgleich getan hat, das öffentliche Interesse gering ist und der Täter den Sachverhalt eingestanden hat. Diese Bestimmung gilt nur, wenn höchstens eine bedingte Geldstrafe, eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Busse in Betracht kommt.

Aus der Praxis

Wir sehen immer wieder Strafbefehle, bei denen sich die Beteiligten längst ausgesöhnt haben, das Papier aber einfach liegen blieb. Die Versöhnung allein beendet kein Verfahren. Erst die schriftliche Erklärung bei der Behörde tut das, und nur, solange die Frist noch nicht abgelaufen ist.

Wer die Verfahrenskosten trägt

Mit dem Rückzug stellt sich sofort die nächste Frage: Wer bezahlt, was bisher angefallen ist? Das regelt Art. 427 StPO, und die Antwort hängt davon ab, wie der Rückzug zustande kam. Ein Rückzug im Vergleich vor der Staatsanwaltschaft ist kostenmässig meist die günstigste Variante für beide Seiten.

Kostenfolgen beim Rückzug des Strafantrags nach Art. 426 und 427 StPO. Vereinfachte Übersicht, massgebend ist der Einzelfall. Stand: September 2026.
SituationWer trägt die Kosten?Grundlage
Rückzug im Vergleich, den die Staatsanwaltschaft vermittelt hat«in der Regel» der KantonArt. 427 Abs. 3 StPO
Private Abmachung über die Kosten beim Rückzugwie vereinbart, aber nur mit Genehmigung der BehördeArt. 427 Abs. 4 StPO
Antrag mutwillig oder grob fahrlässig gestellt, Verfahren eingestelltkann der antragstellenden Person auferlegt werdenArt. 427 Abs. 2 StPO
Beschuldigte Person hat das Verfahren rechtswidrig und schuldhaft verursachtkann trotz Einstellung ihr auferlegt werdenArt. 426 Abs. 2 StPO
Strafbefehl ohne Einsprache rechtskräftigdie verurteilte Person, wie im Strafbefehl festgesetztArt. 426 Abs. 1 StPO

Die letzte Zeile ist die teuerste. Sie zeigt noch einmal, warum die Frist so viel Gewicht hat. Wie sich die Kosten in einem Strafbefehl zusammensetzen, schlüsselt die Seite zu den Kosten und Gebühren eines Strafbefehls auf.

Typischer Fehler

Beide Seiten vereinbaren per Handschlag, dass jede ihre Kosten selbst trägt. Ohne Genehmigung der Behörde ist das für die Verfahrenskosten nicht bindend. Schreiben Sie eine Kostenabrede deshalb in die Rückzugserklärung und lassen Sie sie im Verfahren festhalten.

Wenn von Amtes wegen verfolgt wird

Bei einem Offizialdelikt ist der Strafantrag keine Voraussetzung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil das Gesetz es verlangt, und eine Desinteresseerklärung der verletzten Person ändert daran nichts. Das betrifft etwa die einfache Körperverletzung mit einer Waffe, die Drohung gegen den Ehepartner oder die Nötigung. Welche Varianten bei Streit und Gewalt gelten, erklärt die Seite Strafbefehl wegen Körperverletzung oder Tätlichkeit.

Für Gewalt in Ehe, eingetragener Partnerschaft und Lebenspartnerschaft gibt es eine Sonderregel. Auf Ersuchen des Opfers kann die Behörde das Verfahren nach Art. 55a StGB für höchstens sechs Monate sistieren. Hat sich die Situation des Opfers danach stabilisiert oder verbessert, wird das Verfahren eingestellt. Die Entscheidung trifft die Behörde, nicht das Opfer. Und sie ist bei bestimmten Vorverurteilungen ausgeschlossen.

Antragsdelikt, Frist läuft

Rückzug plus Einsprache: Einstellung möglich. Jetzt handeln.

Partnergewalt, Offizialdelikt

Kein Rückzug, aber Sistierung nach Art. 55a StGB auf Gesuch des Opfers.

Strafbefehl rechtskräftig

Rückzug bleibt ohne Wirkung. Nur noch enge Ausnahmen wie die Fristwiederherstellung.

Die Zivilforderung läuft getrennt weiter

Ein Rückzug des Strafantrags betrifft die Strafe. Ob die verletzte Person trotzdem Schadenersatz oder Genugtuung verlangen kann, ist eine andere Frage. Eine Einstellungsverfügung entscheidet nicht über Zivilklagen, der Zivilweg bleibt offen (Art. 320 Abs. 3 StPO). Wer beim Rückzug auch die Geldfrage erledigen will, sollte das ausdrücklich in die Vereinbarung schreiben, etwa: «Mit der Zahlung von CHF 450 sind sämtliche Ansprüche aus dem Vorfall vom … abgegolten.»

Umgekehrt gilt: Verzichtet die verletzte Person im Strafverfahren ohne Einschränkung auf ihre Rechte, umfasst dieser Verzicht Straf- und Zivilklage (Art. 120 Abs. 2 StPO). Wie Forderungen der Gegenseite im Strafbefehl behandelt werden, zeigt die Seite zum Privatkläger und zur Zivilforderung.

Was der Rückzug beendet und was nicht Das beendet der Rückzug ✓ Strafverfolgung beim Antragsdelikt ✓ offenen Strafbefehl nach Einsprache ✓ für alle Beschuldigten zugleich ✓ Registereintrag bleibt aus Das beendet er nicht ✗ rechtskräftigen Strafbefehl ✗ Verfahren bei Offizialdelikten ✗ Zivilforderung (ohne Abrede) ✗ ein Widerspruch des Beschuldigten
Der Rückzug ist ein starkes Werkzeug, aber nur für das offene Strafverfahren wegen eines Antragsdelikts.

Was Sie jetzt konkret tun können

Schauen Sie zuerst auf das Zustelldatum. Die 10 Tage beginnen am Tag nach der Zustellung zu laufen. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Dann prüfen Sie, welcher Artikel im Strafbefehl steht, und vergleichen ihn mit der Tabelle oben. Steht dort ein Antragsdelikt und hat die Gegenseite Einlenken signalisiert, ist die Einsprache Ihr Sicherheitsgurt.

Bitten Sie die verletzte Person, die Rückzugserklärung selbst an die Staatsanwaltschaft zu schicken oder Ihnen unterschrieben zu übergeben. Legen Sie eine Kopie Ihrer Einsprache bei. Wird das Verfahren eingestellt, erhalten Sie eine Einstellungsverfügung. Welche Entschädigung Ihnen dann allenfalls zusteht, erklärt die Seite Verfahren eingestellt.

So gehen Sie es an

  • Zustelldatum notieren und Fristende ausrechnen
  • Prüfen, ob «auf Antrag» im Artikel steht
  • Vorsorglich Einsprache erheben
  • Rückzug schriftlich und eindeutig einreichen lassen
  • Kosten und Zivilforderung in der Abrede regeln

Das führt in die Irre

  • Auf ein mündliches Versprechen der Gegenseite vertrauen
  • Die Frist verstreichen lassen, weil «eh alles geklärt ist»
  • Mit einem Rückzug bei Partnergewalt rechnen
  • Eine vage Desinteresseerklärung für genügend halten
  • Die Genugtuungsfrage offen lassen
Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss ist die grösste Sorge nicht das Delikt selbst, sondern die Unsicherheit, ob die Gegenseite ihr Wort hält. Eine erhobene Einsprache nimmt diesen Druck weg: Das Verfahren bleibt offen, egal wann der Rückzug eintrifft.

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So läuft es ab

1

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2

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Delikt, Antragsfrage, Strafe und Fristen werden aufbereitet.

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Worauf sich diese Seite stützt

Rückzug, Form und Kostenfolgen sind im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung abschliessend geregelt.

Externe Quellen, zuletzt geprüft am 23. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Transparenz: was diese Seite leistet und was nicht

Für wen geeignet? Für Menschen mit einem Strafbefehl wegen eines Antragsdelikts, bei denen die verletzte Person den Strafantrag zurückziehen will oder könnte.

Was wird erklärt? Wann ein Rückzug nach Art. 33 StGB wirkt, warum die Rechtskraft des Strafbefehls die Grenze setzt, wie ein Vergleich nach Art. 316 StPO abläuft und wer die Kosten trägt.

Welchen Nutzen? Sie erkennen, ob Sie Einsprache erheben sollten, um die Wirkung eines Rückzugs nicht zu verlieren.

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Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf StGB, StPO und die zitierten Bundesgerichtsentscheide. Die Umsetzung im Einzelfall kann je nach Kanton unterschiedlich ablaufen. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 23. September 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Verfahren nach einem Rückzug eingestellt wird, entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Bei drohender Rechtskraft zählt jeder Tag.

Häufige Fragen zum Rückzug des Strafantrags

Kann die Gegenseite den Strafantrag zurückziehen, wenn schon ein Strafbefehl da ist?+
Ja, solange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Art. 33 Abs. 1 StGB erlaubt den Rückzug, bis das Urteil der zweiten kantonalen Instanz eröffnet ist. Ein Strafbefehl ohne gültige Einsprache wird aber nach 10 Tagen zum rechtskräftigen Urteil, und danach ändert ein Rückzug nichts mehr daran.
Muss ich Einsprache erheben, obwohl der Strafantrag zurückgezogen wird?+
Wer sichergehen will, erhebt innert 10 Tagen Einsprache und meldet der Staatsanwaltschaft den Rückzug. Dann ist das Verfahren noch offen und kann eingestellt werden. Verstreicht die Frist ohne Einsprache, wird der Strafbefehl rechtskräftig, und ein späterer Rückzug hebt ihn laut Bundesgericht nicht mehr auf.
Wie muss ein Rückzug des Strafantrags formuliert sein?+
Der Rückzug braucht dieselbe Form wie der Antrag, also schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Behörde (Art. 304 Abs. 2 StPO). Der Wille muss unmissverständlich sein. Ein klarer Satz wie «Ich ziehe meinen Strafantrag gegen … zurück» ist sicherer als ein vages «kein Interesse mehr».
Kann ein zurückgezogener Strafantrag später wieder gestellt werden?+
Nein. Nach Art. 33 Abs. 2 StGB kann nicht nochmals Strafantrag stellen, wer ihn zurückgezogen hat. Der Rückzug ist deshalb endgültig. Das schützt die beschuldigte Person, bedeutet für die verletzte Person aber, dass sie sich die Entscheidung gut überlegen sollte.
Wer bezahlt die Verfahrenskosten nach einem Rückzug?+
Das hängt vom Weg ab. Zieht die antragstellende Person im Rahmen eines von der Staatsanwaltschaft vermittelten Vergleichs zurück, trägt nach Art. 427 Abs. 3 StPO «in der Regel» der Kanton die Kosten. Eine private Abmachung über die Kosten muss die Behörde genehmigen, und in bestimmten Fällen können Kosten auch einer Partei auferlegt werden.
Was bringt mir die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch?+
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