Hausfriedensbruch · Art. 186 StGB

Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch – zwei Wege hinein

Die wenigsten sind irgendwo eingebrochen – die meisten sind geblieben, obwohl jemand sie gebeten hatte zu gehen, und genau das genügt dem Gesetz.

Stand: September 2026
DIREKTE ANTWORT

Art. 186 StGB kennt zwei Varianten: unrechtmässig eindringen oder trotz Aufforderung einer berechtigten Person darin verweilen. Geschützt sind Haus, Wohnung, abgeschlossener Raum, umfriedeter Platz, Hof, Garten und Werkplatz. Die Strafdrohung lautet Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe – es ist damit ein Vergehen. Verfolgt wird nur auf Antrag, und das Antragsrecht erlischt nach Art. 31 StGB drei Monate, nachdem die berechtigte Person den Täter kennt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Auf dieser Seite
  1. Die zweite Variante trifft die meisten
  2. Wer das Hausrecht ausübt
  3. Welche Orte geschützt sind
  4. Antragsdelikt, drei Monate, Rückzug
  5. Was im Strafbefehl steht
  6. Was Sie jetzt prüfen
  7. So hilft die Auswertung
  8. Häufige Fragen
«Sie haben sich trotz Aufforderung des Berechtigten, die Liegenschaft zu verlassen, weiterhin darin aufgehalten.»
Was dieser Satz bedeutet

Vorgeworfen wird nicht das Betreten, sondern das Bleiben. Der Zutritt war rechtmässig; strafbar wurde die Sache erst mit dem Moment, in dem jemand mit Hausrecht Sie zum Gehen aufgefordert hat und Sie geblieben sind. Wer daraufhin sagt «ich war doch eingeladen», geht am Vorwurf vorbei.

Die zweite Variante trifft die meisten

Beim Wort Hausfriedensbruch denken die meisten an eine aufgebrochene Tür. Das ist die erste Variante, und sie ist im Alltag die seltenere. Die zweite steht gleichberechtigt daneben und lautet sinngemäss: bleiben, obwohl man gehen soll.

Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Der Anfang kann völlig in Ordnung gewesen sein. Sie waren eingeladen, Sie waren Kundin, Sie wohnten dort. Strafbar wird es in dem Moment, in dem eine berechtigte Person Sie klar auffordert zu gehen – und Sie bleiben. Ab da zählt jede weitere Minute.

Zwei Dinge sind dabei entscheidend und lassen sich in den Akten nachlesen: ob die Aufforderung klar war und ob sie von einer berechtigten Person kam. Beides steht meist im Polizeirapport, und wie Sie an ihn kommen, zeigt die Seite zur Akteneinsicht.

Die beiden Tatvarianten von Art. 186 StGB im Vergleich. Stand: September 2026.
EindringenVerweilen
AusgangslageZutritt von Anfang an unberechtigtZutritt war rechtmässig
Auslösendes Ereignisdas Betreten selbstdie Aufforderung zu gehen
Typischer FallBetreten trotz HausverbotStreit im Lokal, Trennung in der Wohnung
Streitpunkt in der Praxiswar der Wille erkennbar?war die Aufforderung klar und berechtigt?
StrafdrohungFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Ab wann Verweilen strafbar wird Aufenthalt rechtmässig «Bitte gehen Sie jetzt.» Verweilen strafbar eingeladen, Kunde, Mitbewohnerin Art. 186 StGB, zweite Variante Die Linie in der Mitte ist der einzige Punkt, auf den es ankommt
Der Zutritt entscheidet nichts. Entscheidend ist der Moment der Aufforderung – und was danach geschah.
«Es ging um zwanzig Minuten. Rechtfertigt das wirklich ein Strafverfahren?»
Was gilt

Das Gesetz kennt keine Mindestdauer. Sobald die Aufforderung ausgesprochen ist und Sie bleiben, ist der Tatbestand erfüllt – ob nach zwei oder nach zwanzig Minuten. Die Dauer spielt erst bei der Strafzumessung nach Art. 47 StGB eine Rolle, zusammen mit den übrigen Umständen. Ein kurzes Verweilen führt deshalb selten zu einer hohen Strafe, aber es führt zum Verfahren.

Wer das Hausrecht ausübt

Das Gesetz spricht vom Willen der berechtigten Person. Berechtigt ist, wer über die Räumlichkeit tatsächlich verfügt – nicht zwingend, wem sie gehört. Bei einer Mietwohnung ist das die mietende Person; die Eigentümerin hat dort gerade kein Hausrecht und darf nicht ohne Weiteres eintreten.

In Geschäften und Lokalen üben Inhaberschaft und beauftragtes Personal das Hausrecht aus. Deshalb kann eine Filialleitung ein Hausverbot aussprechen, und deshalb wirkt die Aufforderung eines Türstehers. Wer ein solches Hausverbot missachtet und den Laden erneut betritt, erfüllt die erste Variante – ein Zusammenhang, der auf der Seite zum Ladendiebstahl häufig auftaucht.

Typischer Fehler

Annehmen, das eigene Mietverhältnis erlaube den Zutritt jederzeit. Nach einer Trennung kann die Person, die faktisch in der Wohnung lebt, das Hausrecht ausüben – auch gegenüber jemandem, der im Mietvertrag steht. Ob das im Einzelfall so ist, ist eine Rechtsfrage.

«Ich stehe im Mietvertrag. Wie kann mir das Betreten verboten sein?»
Was gilt

Der Mietvertrag regelt das Verhältnis zur Vermieterschaft, nicht automatisch das Hausrecht im Verhältnis zu anderen Bewohnenden. Wer diese Frage klären muss, braucht anwaltliche Hilfe – wann sich das lohnt, steht auf der Seite Brauche ich einen Anwalt?

Welche Orte geschützt sind

Die Aufzählung in Art. 186 StGB ist breiter, als der Begriff «Haus» vermuten lässt. Erfasst sind ein Haus, eine Wohnung, ein abgeschlossener Raum eines Hauses, ein unmittelbar zum Haus gehörender umfriedeter Platz, Hof oder Garten – und ein Werkplatz.

Das Wort umfriedet ist dabei der Schlüssel: Ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer macht sichtbar, dass hier eine Grenze verläuft. Wo eine solche Abgrenzung fehlt, wird es schwieriger – und genau darum drehen sich viele Verfahren.

Welche Variante wirft man Ihnen vor?

Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, ob Eindringen oder Verweilen vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, ob ein Registereintrag droht und bis wann Ihre Frist läuft. Eine Rechtsberatung ist das nicht.

Hausfriedensbruch einordnen · CHF 39

Antragsdelikt, drei Monate, Rückzug

Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt. Ohne Strafantrag der berechtigten Person fehlt eine Prozessvoraussetzung, und es gibt kein Verfahren. Das ist keine Formalie, sondern ein Punkt, den es sich zu prüfen lohnt.

Das Antragsrecht erlischt nach Art. 31 StGB drei Monate nach dem Tag, an dem die antragsberechtigte Person den Täter kennt. Nicht ab der Tat, sondern ab der Kenntnis der Person – das ist ein Unterschied, der bei spät ermittelten Fällen zählt. Das Datum des Strafantrags steht in den Akten.

Umgekehrt gibt es den Rückzug. Nach Art. 33 StGB kann der Strafantrag zurückgezogen werden, solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist. Ein zurückgezogener Antrag kann nicht erneut gestellt werden. Der Rückzug wirkt zugunsten aller Beschuldigten, ausser jemand widersetzt sich ausdrücklich.

Wann die dreimonatige Antragsfrist läuft Tat löst die Frist noch nicht aus Täter bekannt ab hier laufen die drei Monate 3 Monate (Art. 31 StGB) Frist endet danach kein Antrag mehr Bei spät ermittelten Fällen liegt der mittlere Punkt weit hinter der Tat
Die Frist hängt an der Kenntnis der Person, nicht am Datum des Vorfalls – das verschiebt sie manchmal erheblich.

Diese Unterscheidung wird regelmässig übersehen, und sie kann in beide Richtungen wirken. Wer sofort erkannt wurde, muss innert drei Monaten ab dem Vorfall mit einem Antrag rechnen. Wer erst Wochen später über eine Kameraaufnahme oder eine Zeugenaussage ermittelt wurde, bei dem beginnt die Frist entsprechend später – der Antrag kann dann auch ein halbes Jahr nach dem Vorfall noch rechtzeitig sein. Wann die antragsberechtigte Person tatsächlich Kenntnis hatte, lässt sich nur den Akten entnehmen.

Häufige Annahme

«Die Anzeige ist raus, jetzt läuft das automatisch durch, da kann niemand mehr etwas machen.»

Was tatsächlich gilt

Bei einem Antragsdelikt bleibt der Rückzug bis zur Eröffnung des Urteils der zweiten kantonalen Instanz möglich (Art. 33 StGB). Ob es dazu kommt, entscheidet allein die antragstellende Person – Druck auf sie auszuüben wäre allerdings der falsche und seinerseits strafbare Weg.

Wichtig zu wissen

Die dreimonatige Antragsfrist und Ihre zehntägige Einsprachefrist haben nichts miteinander zu tun. Selbst wenn der Antrag verspätet gestellt worden sein sollte, müssen Sie innert zehn Tagen reagieren – sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Was im Strafbefehl steht

Art. 186 StGB droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Damit ist Hausfriedensbruch ein Vergehen, nicht eine Übertretung – und das hat Folgen für das Register. Im Strafbefehl steht in aller Regel eine Geldstrafe in Tagessätzen, häufig bedingt und mit Probezeit, dazu die Verfahrenskosten.

Beispielhafte Zusammensetzung eines Strafbefehls wegen Hausfriedensbruchs. Alle Beträge sind Beispielwerte. Stand: September 2026.
PostenBeispielSofort fällig?
Geldstrafe, bedingt20 Tagessätze zu CHF 80 = CHF 1’600nein, aufgeschoben mit Probezeit
VerbindungsbusseCHF 300ja
VerfahrenskostenCHF 600ja
Registereintragja, wegen Geldstrafe

Die zweite und die dritte Zeile sind der häufigste Irrtum: Bedingt ist nur die Geldstrafe. Eine Verbindungsbusse und die Verfahrenskosten sind sofort zu bezahlen. Wie sich Anzahl und Höhe der Tagessätze berechnen, erklärt die Seite Tagessatz der Geldstrafe berechnen; was ein Eintrag praktisch bedeutet, steht unter Strafbefehl und Strafregister.

Anonymisiertes Beispiel

Nach einer Trennung holt Herr K. Kleider aus der gemeinsamen Wohnung. Seine frühere Partnerin fordert ihn auf zu gehen; er bleibt noch rund zwanzig Minuten und diskutiert. Sie stellt Strafantrag. Vier Monate später kommt der Strafbefehl: bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80, Probezeit zwei Jahre, Verbindungsbusse CHF 300 und Verfahrenskosten CHF 600. Der Vorwurf stützt sich allein auf die zwanzig Minuten nach der Aufforderung.

Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss löst gerade dieser Vorwurf besonders viel Unverständnis aus, weil er sich nicht wie eine Straftat anfühlt. Genau deshalb wird der Strafbefehl häufig liegen gelassen – und ist nach zehn Tagen ein rechtskräftiges Urteil mit Registereintrag.

Was Sie jetzt prüfen

Fünf Punkte lassen sich anhand von Strafbefehl und Akten klären, bevor Sie entscheiden.

Ergibt einer dieser Punkte eine Abweichung, wahren Sie mit der Einsprache die Frist. Sie muss innert zehn Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eintreffen und braucht von der beschuldigten Person keine Begründung. Was danach passiert und wie ein Rückzug wirkt, steht auf der Seite Einsprache zurückziehen.

Fünf Prüfpunkte beim Hausfriedensbruch 1 Variante rein oder bleiben 2 Hausrecht wer durfte das? 3 Aufforderung war sie klar? 4 Strafantrag innert 3 Monaten? 5 Strafart Register ja/nein Alle fünf Punkte stehen im Strafbefehl oder in den Akten – nichts davon muss man raten
Fünf Fragen, fünf nachlesbare Antworten. Erst danach lässt sich entscheiden.
Aus der Praxis

In vielen Unterlagen fällt auf, dass sich der ganze Vorwurf auf wenige Minuten stützt und auf einen einzigen Satz im Rapport. Wer diesen Satz kennt, versteht den Fall – und sieht auch, wo er möglicherweise ungenau ist.

Praxisbeispiel

Zwei Vorfälle, ein Unterschied: Wer nach einem Hausverbot den Laden erneut betritt, erfüllt die erste Variante ab dem ersten Schritt. Wer im Lokal bleibt, nachdem der Betrieb geschlossen hat und das Personal zum Gehen auffordert, erfüllt die zweite – ab dem Moment der Aufforderung.

So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch

Ein Strafbefehl setzt voraus, dass Sie Behördendeutsch, Gesetzesartikel und eine Kostenaufstellung gleichzeitig lesen können – innert zehn Tagen und meist ohne Vorwissen. Wir übersetzen das Schreiben in klare Sprache und sagen Ihnen, welche Variante Ihnen vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, ob ein Registereintrag droht und bis wann Ihre Frist läuft. Dafür zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.

Dazu erhalten Sie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung und eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf. Was wir bewusst nicht tun: beurteilen, ob das Hausrecht wirksam ausgeübt wurde, oder Sie vertreten.

Variante benannt

Eindringen oder Verweilen – davon hängt ab, worum es im Fall überhaupt geht.

Antragsdelikt sichtbar gemacht

Worauf sich das Verfahren stützt und welche Rolle der Strafantrag spielt.

Strafe und Kosten getrennt

Geldstrafe, Verbindungsbusse und Verfahrenskosten einzeln ausgewiesen.

Frist-Countdown mit Erinnerung

Die zehn Tage im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.

Fristwahrende Einsprache-Vorlage

Ein neutrales Musterschreiben, mit dem Sie die Frist offenhalten.

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Keine Rechtsberatung

Wir sind keine Anwaltskanzlei: keine Bewertung des Hausrechts, keine Erfolgsprognose, keine Vertretung.

CHF 39.– einmalig · kein Abo

So läuft es ab

1

Hochladen

Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.

2

Auswertung

Variante, Strafart, Beträge und Fristen werden aufbereitet.

3

PDF erhalten

Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.

4

Zustellung

Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.

Hausfriedensbruch einordnen · CHF 39

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

Strafbefehl hochladen und Vorwurf einordnen lassen

Auch geeignet für mehrseitige Strafbefehle oder ein Handyfoto der einzelnen Seiten. Persönliche Angaben dürfen Sie vor dem Upload schwärzen.

PDF, JPG oder PNG Sichere Übertragung Auswertung in wenigen Minuten

Ein Satz genügt. Je konkreter die Frage, desto genauer die Auswertung. Sie können das Feld auch leer lassen – ausgewertet wird Ihr Dokument.

CHF 39.–einmalig · verständliche Auswertung als PDF und Word-Datei

Sicher bezahlen mit TWINT, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal – über Stripe.

Sie erhalten eine verständliche Auswertung mit erklärtem Tatvorwurf, den wichtigen Fristen, einer Ampel-Einschätzung und klaren Optionen – inklusive Formulierungshilfe für ein Ratengesuch oder eine Einsprache. Keine Rechtsberatung.

Transparenz: Was diese Seite leistet und was nicht

Für wen geeignet? Für Menschen mit einem Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs, die verstehen wollen, worauf sich der Vorwurf stützt.

Was wird erklärt? Die beiden Varianten von Art. 186 StGB, das Hausrecht der berechtigten Person, die geschützten Orte, das Antragsdelikt mit der Frist von Art. 31 StGB, der Rückzug nach Art. 33 StGB und die Registerfolgen.

Welchen Nutzen? Sie erkennen, welche Variante Ihnen vorgeworfen wird, welche fünf Punkte sich anhand der Akten prüfen lassen und was der Betrag im Einzelnen bedeutet.

Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Rechtsberatung. Wir beurteilen nicht, ob das Hausrecht wirksam ausgeübt wurde oder ob der Strafantrag rechtzeitig war, empfehlen keine Einsprache und vertreten Sie nicht vor Behörden oder Gericht.

Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO). Ob eine Aufforderung klar genug war und von einer berechtigten Person stammte, beurteilen die Strafbehörden im Einzelfall. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026.

Hinweis: strafbefehl-verstehen.ch bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wer das Hausrecht ausübt und ob eine Aufforderung wirksam war, sind Rechtsfragen des Einzelfalls. Bei einem bestrittenen Sachverhalt oder wenn eine Aufenthaltsbewilligung betroffen ist, wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Häufige Fragen zum Hausfriedensbruch

Mache ich mich strafbar, wenn ich bleibe, statt einzudringen?+
Ja, das ist die zweite Variante von Art. 186 StGB. Strafbar macht sich auch, wer trotz der Aufforderung einer berechtigten Person, sich zu entfernen, dort verweilt. Der Zutritt kann also völlig rechtmässig gewesen sein; strafbar wird erst das Bleiben nach einer klaren Aufforderung. Genau darauf stützen sich viele Strafbefehle nach Streitigkeiten in Lokalen oder Wohnungen.
Wer hat überhaupt das Hausrecht?+
Berechtigt ist, wer über den Raum tatsächlich verfügt – bei einer Mietwohnung also die mietende Person, nicht die Eigentümerin. In Geschäften und Lokalen üben es Inhaberschaft und beauftragtes Personal aus. Deshalb kann ein Türsteher oder eine Filialleitung wirksam auffordern zu gehen, und deshalb wirkt ein Hausverbot eines Geschäfts auch gegenüber Kundinnen und Kunden.
Wie lange kann Anzeige erstattet werden?+
Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt. Das Antragsrecht erlischt nach Art. 31 StGB drei Monate nach dem Tag, an dem die antragsberechtigte Person den Täter kennt. Wird der Antrag später gestellt, fehlt eine Prozessvoraussetzung. Ob die Frist gewahrt ist, lässt sich nur anhand der Akten beurteilen – das Datum des Strafantrags steht dort.
Was passiert, wenn der Antrag zurückgezogen wird?+
Dann fällt die Grundlage des Verfahrens weg. Nach Art. 33 StGB kann der Strafantrag zurückgezogen werden, solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist. Ein zurückgezogener Antrag kann nicht erneut gestellt werden. Der Rückzug gilt zugunsten aller Beschuldigten, ausser eine Person widersetzt sich ausdrücklich.
Kommt Hausfriedensbruch ins Strafregister?+
Das hängt an der ausgesprochenen Strafe, nicht am Vorwurf. Art. 186 StGB droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an; es handelt sich also um ein Vergehen. Wird im Strafbefehl eine Geldstrafe ausgesprochen – auch bedingt –, entsteht ein Eintrag. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zum Strafregister.

Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.

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