Art. 186 StGB kennt zwei Varianten: unrechtmässig eindringen oder trotz Aufforderung einer berechtigten Person darin verweilen. Geschützt sind Haus, Wohnung, abgeschlossener Raum, umfriedeter Platz, Hof, Garten und Werkplatz. Die Strafdrohung lautet Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe – es ist damit ein Vergehen. Verfolgt wird nur auf Antrag, und das Antragsrecht erlischt nach Art. 31 StGB drei Monate, nachdem die berechtigte Person den Täter kennt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Zwei Varianten: eindringen oder bleiben trotz Aufforderung.
- Hausrecht hat, wer tatsächlich über den Raum verfügt.
- Antragsdelikt: ohne Strafantrag kein Verfahren.
- Antragsfrist drei Monate ab Kenntnis des Täters.
- Vergehen: eine Geldstrafe bedeutet einen Registereintrag.
Vorgeworfen wird nicht das Betreten, sondern das Bleiben. Der Zutritt war rechtmässig; strafbar wurde die Sache erst mit dem Moment, in dem jemand mit Hausrecht Sie zum Gehen aufgefordert hat und Sie geblieben sind. Wer daraufhin sagt «ich war doch eingeladen», geht am Vorwurf vorbei.
Die zweite Variante trifft die meisten
Beim Wort Hausfriedensbruch denken die meisten an eine aufgebrochene Tür. Das ist die erste Variante, und sie ist im Alltag die seltenere. Die zweite steht gleichberechtigt daneben und lautet sinngemäss: bleiben, obwohl man gehen soll.
Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Der Anfang kann völlig in Ordnung gewesen sein. Sie waren eingeladen, Sie waren Kundin, Sie wohnten dort. Strafbar wird es in dem Moment, in dem eine berechtigte Person Sie klar auffordert zu gehen – und Sie bleiben. Ab da zählt jede weitere Minute.
Zwei Dinge sind dabei entscheidend und lassen sich in den Akten nachlesen: ob die Aufforderung klar war und ob sie von einer berechtigten Person kam. Beides steht meist im Polizeirapport, und wie Sie an ihn kommen, zeigt die Seite zur Akteneinsicht.
| Eindringen | Verweilen | |
|---|---|---|
| Ausgangslage | Zutritt von Anfang an unberechtigt | Zutritt war rechtmässig |
| Auslösendes Ereignis | das Betreten selbst | die Aufforderung zu gehen |
| Typischer Fall | Betreten trotz Hausverbot | Streit im Lokal, Trennung in der Wohnung |
| Streitpunkt in der Praxis | war der Wille erkennbar? | war die Aufforderung klar und berechtigt? |
| Strafdrohung | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe | |
Das Gesetz kennt keine Mindestdauer. Sobald die Aufforderung ausgesprochen ist und Sie bleiben, ist der Tatbestand erfüllt – ob nach zwei oder nach zwanzig Minuten. Die Dauer spielt erst bei der Strafzumessung nach Art. 47 StGB eine Rolle, zusammen mit den übrigen Umständen. Ein kurzes Verweilen führt deshalb selten zu einer hohen Strafe, aber es führt zum Verfahren.
Wer das Hausrecht ausübt
Das Gesetz spricht vom Willen der berechtigten Person. Berechtigt ist, wer über die Räumlichkeit tatsächlich verfügt – nicht zwingend, wem sie gehört. Bei einer Mietwohnung ist das die mietende Person; die Eigentümerin hat dort gerade kein Hausrecht und darf nicht ohne Weiteres eintreten.
In Geschäften und Lokalen üben Inhaberschaft und beauftragtes Personal das Hausrecht aus. Deshalb kann eine Filialleitung ein Hausverbot aussprechen, und deshalb wirkt die Aufforderung eines Türstehers. Wer ein solches Hausverbot missachtet und den Laden erneut betritt, erfüllt die erste Variante – ein Zusammenhang, der auf der Seite zum Ladendiebstahl häufig auftaucht.
Annehmen, das eigene Mietverhältnis erlaube den Zutritt jederzeit. Nach einer Trennung kann die Person, die faktisch in der Wohnung lebt, das Hausrecht ausüben – auch gegenüber jemandem, der im Mietvertrag steht. Ob das im Einzelfall so ist, ist eine Rechtsfrage.
Der Mietvertrag regelt das Verhältnis zur Vermieterschaft, nicht automatisch das Hausrecht im Verhältnis zu anderen Bewohnenden. Wer diese Frage klären muss, braucht anwaltliche Hilfe – wann sich das lohnt, steht auf der Seite Brauche ich einen Anwalt?
Welche Orte geschützt sind
Die Aufzählung in Art. 186 StGB ist breiter, als der Begriff «Haus» vermuten lässt. Erfasst sind ein Haus, eine Wohnung, ein abgeschlossener Raum eines Hauses, ein unmittelbar zum Haus gehörender umfriedeter Platz, Hof oder Garten – und ein Werkplatz.
- Treppenhaus und Keller gehören zum abgeschlossenen Raum eines Hauses.
- Ein eingezäunter Garten ist erfasst, eine offene Wiese in der Regel nicht.
- Baustellen und Betriebsareale fallen unter den Werkplatz.
- Geschäftsräume sind geschützt, solange sie nicht allgemein zugänglich sind oder ein Verbot besteht.
Das Wort umfriedet ist dabei der Schlüssel: Ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer macht sichtbar, dass hier eine Grenze verläuft. Wo eine solche Abgrenzung fehlt, wird es schwieriger – und genau darum drehen sich viele Verfahren.
Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie erfahren, ob Eindringen oder Verweilen vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, ob ein Registereintrag droht und bis wann Ihre Frist läuft. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
Antragsdelikt, drei Monate, Rückzug
Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt. Ohne Strafantrag der berechtigten Person fehlt eine Prozessvoraussetzung, und es gibt kein Verfahren. Das ist keine Formalie, sondern ein Punkt, den es sich zu prüfen lohnt.
Das Antragsrecht erlischt nach Art. 31 StGB drei Monate nach dem Tag, an dem die antragsberechtigte Person den Täter kennt. Nicht ab der Tat, sondern ab der Kenntnis der Person – das ist ein Unterschied, der bei spät ermittelten Fällen zählt. Das Datum des Strafantrags steht in den Akten.
Umgekehrt gibt es den Rückzug. Nach Art. 33 StGB kann der Strafantrag zurückgezogen werden, solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist. Ein zurückgezogener Antrag kann nicht erneut gestellt werden. Der Rückzug wirkt zugunsten aller Beschuldigten, ausser jemand widersetzt sich ausdrücklich.
Diese Unterscheidung wird regelmässig übersehen, und sie kann in beide Richtungen wirken. Wer sofort erkannt wurde, muss innert drei Monaten ab dem Vorfall mit einem Antrag rechnen. Wer erst Wochen später über eine Kameraaufnahme oder eine Zeugenaussage ermittelt wurde, bei dem beginnt die Frist entsprechend später – der Antrag kann dann auch ein halbes Jahr nach dem Vorfall noch rechtzeitig sein. Wann die antragsberechtigte Person tatsächlich Kenntnis hatte, lässt sich nur den Akten entnehmen.
«Die Anzeige ist raus, jetzt läuft das automatisch durch, da kann niemand mehr etwas machen.»
Bei einem Antragsdelikt bleibt der Rückzug bis zur Eröffnung des Urteils der zweiten kantonalen Instanz möglich (Art. 33 StGB). Ob es dazu kommt, entscheidet allein die antragstellende Person – Druck auf sie auszuüben wäre allerdings der falsche und seinerseits strafbare Weg.
Die dreimonatige Antragsfrist und Ihre zehntägige Einsprachefrist haben nichts miteinander zu tun. Selbst wenn der Antrag verspätet gestellt worden sein sollte, müssen Sie innert zehn Tagen reagieren – sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Was im Strafbefehl steht
Art. 186 StGB droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Damit ist Hausfriedensbruch ein Vergehen, nicht eine Übertretung – und das hat Folgen für das Register. Im Strafbefehl steht in aller Regel eine Geldstrafe in Tagessätzen, häufig bedingt und mit Probezeit, dazu die Verfahrenskosten.
| Posten | Beispiel | Sofort fällig? |
|---|---|---|
| Geldstrafe, bedingt | 20 Tagessätze zu CHF 80 = CHF 1’600 | nein, aufgeschoben mit Probezeit |
| Verbindungsbusse | CHF 300 | ja |
| Verfahrenskosten | CHF 600 | ja |
| Registereintrag | ja, wegen Geldstrafe | – |
Die zweite und die dritte Zeile sind der häufigste Irrtum: Bedingt ist nur die Geldstrafe. Eine Verbindungsbusse und die Verfahrenskosten sind sofort zu bezahlen. Wie sich Anzahl und Höhe der Tagessätze berechnen, erklärt die Seite Tagessatz der Geldstrafe berechnen; was ein Eintrag praktisch bedeutet, steht unter Strafbefehl und Strafregister.
Nach einer Trennung holt Herr K. Kleider aus der gemeinsamen Wohnung. Seine frühere Partnerin fordert ihn auf zu gehen; er bleibt noch rund zwanzig Minuten und diskutiert. Sie stellt Strafantrag. Vier Monate später kommt der Strafbefehl: bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80, Probezeit zwei Jahre, Verbindungsbusse CHF 300 und Verfahrenskosten CHF 600. Der Vorwurf stützt sich allein auf die zwanzig Minuten nach der Aufforderung.
Erfahrungsgemäss löst gerade dieser Vorwurf besonders viel Unverständnis aus, weil er sich nicht wie eine Straftat anfühlt. Genau deshalb wird der Strafbefehl häufig liegen gelassen – und ist nach zehn Tagen ein rechtskräftiges Urteil mit Registereintrag.
Was Sie jetzt prüfen
Fünf Punkte lassen sich anhand von Strafbefehl und Akten klären, bevor Sie entscheiden.
- Welche Variante? Steht dort «eingedrungen» oder «verweilt»?
- Wer forderte auf? Hatte diese Person das Hausrecht?
- War die Aufforderung klar? Eine Bitte im Streit ist etwas anderes als eine deutliche Anweisung.
- Wann wurde Strafantrag gestellt? Das Datum steht in den Akten, die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis.
- Welche Strafart? Busse oder Geldstrafe entscheidet über den Registereintrag.
Ergibt einer dieser Punkte eine Abweichung, wahren Sie mit der Einsprache die Frist. Sie muss innert zehn Tagen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eintreffen und braucht von der beschuldigten Person keine Begründung. Was danach passiert und wie ein Rückzug wirkt, steht auf der Seite Einsprache zurückziehen.
In vielen Unterlagen fällt auf, dass sich der ganze Vorwurf auf wenige Minuten stützt und auf einen einzigen Satz im Rapport. Wer diesen Satz kennt, versteht den Fall – und sieht auch, wo er möglicherweise ungenau ist.
Zwei Vorfälle, ein Unterschied: Wer nach einem Hausverbot den Laden erneut betritt, erfüllt die erste Variante ab dem ersten Schritt. Wer im Lokal bleibt, nachdem der Betrieb geschlossen hat und das Personal zum Gehen auffordert, erfüllt die zweite – ab dem Moment der Aufforderung.
So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch
Ein Strafbefehl setzt voraus, dass Sie Behördendeutsch, Gesetzesartikel und eine Kostenaufstellung gleichzeitig lesen können – innert zehn Tagen und meist ohne Vorwissen. Wir übersetzen das Schreiben in klare Sprache und sagen Ihnen, welche Variante Ihnen vorgeworfen wird, was die Strafe in Franken bedeutet, ob ein Registereintrag droht und bis wann Ihre Frist läuft. Dafür zahlen Sie CHF 39 einmalig, ohne Abo und ohne Folgekosten.
Dazu erhalten Sie einen Frist-Countdown mit optionaler E-Mail-Erinnerung und eine fristwahrende Einsprache-Vorlage. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf. Was wir bewusst nicht tun: beurteilen, ob das Hausrecht wirksam ausgeübt wurde, oder Sie vertreten.
Eindringen oder Verweilen – davon hängt ab, worum es im Fall überhaupt geht.
Worauf sich das Verfahren stützt und welche Rolle der Strafantrag spielt.
Geldstrafe, Verbindungsbusse und Verfahrenskosten einzeln ausgewiesen.
Die zehn Tage im Blick, mit optionaler E-Mail-Erinnerung vor Ablauf.
Ein neutrales Musterschreiben, mit dem Sie die Frist offenhalten.
Wir sind keine Anwaltskanzlei: keine Bewertung des Hausrechts, keine Erfolgsprognose, keine Vertretung.
So läuft es ab
Hochladen
Strafbefehl als PDF oder Foto hochladen, Angaben vorab schwärzbar.
Auswertung
Variante, Strafart, Beträge und Fristen werden aufbereitet.
PDF erhalten
Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage als Download.
Zustellung
Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown zur Einsprachefrist.
Hausfriedensbruch einordnen · CHF 39
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Transparenz: Was diese Seite leistet und was nicht
Für wen geeignet? Für Menschen mit einem Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs, die verstehen wollen, worauf sich der Vorwurf stützt.
Was wird erklärt? Die beiden Varianten von Art. 186 StGB, das Hausrecht der berechtigten Person, die geschützten Orte, das Antragsdelikt mit der Frist von Art. 31 StGB, der Rückzug nach Art. 33 StGB und die Registerfolgen.
Welchen Nutzen? Sie erkennen, welche Variante Ihnen vorgeworfen wird, welche fünf Punkte sich anhand der Akten prüfen lassen und was der Betrag im Einzelnen bedeutet.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Rechtsberatung. Wir beurteilen nicht, ob das Hausrecht wirksam ausgeübt wurde oder ob der Strafantrag rechtzeitig war, empfehlen keine Einsprache und vertreten Sie nicht vor Behörden oder Gericht.
Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO). Ob eine Aufforderung klar genug war und von einer berechtigten Person stammte, beurteilen die Strafbehörden im Einzelfall. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026.
Häufige Fragen zum Hausfriedensbruch
Mache ich mich strafbar, wenn ich bleibe, statt einzudringen?+
Wer hat überhaupt das Hausrecht?+
Wie lange kann Anzeige erstattet werden?+
Was passiert, wenn der Antrag zurückgezogen wird?+
Kommt Hausfriedensbruch ins Strafregister?+
Unsicher, wie schwer Ihr Fall wiegt? Die Ampel-Einschätzung zum Schweregrad ordnet das ein, und weiter oben auf dieser Seite starten Sie die Auswertung direkt.
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