Viele, die einen Strafbefehl wegen Betrugs erhalten, halten sich nicht für Betrüger. Oft zu Recht, denn zwischen einem Geschäft, das schieflief, und einem Betrug nach dem Gesetz liegt ein genau definierter Unterschied.
Ein Strafbefehl wegen Betrug stützt sich auf Art. 146 StGB: Jemand wurde arglistig getäuscht, hat sich deshalb am Vermögen geschädigt, und der Täter wollte sich bereichern. Die Staatsanwaltschaft kann dafür per Strafbefehl eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze aussprechen, oft bedingt, mit Registereintrag. Bei Beträgen bis rund CHF 300 gilt stattdessen Art. 172ter StGB: Busse, nur auf Antrag.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Betrug braucht Arglist, eine blosse Lüge reicht nicht immer.
- Nicht zahlen oder liefern wollen gilt grundsätzlich als arglistig.
- Bis rund CHF 300: nur Busse und nur auf Antrag.
- Geldstrafe wegen Betrug wird ins Strafregister eingetragen.
- Die Rückzahlung an Geschädigte ist ein eigener Punkt.
| Tatbestand | Typischer Fall | Strafrahmen | Antrag nötig? |
|---|---|---|---|
| Betrug, Art. 146 | Online-Verkauf ohne Lieferabsicht | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe | nein (ausser gegen Angehörige) |
| Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, Art. 147 | fremde Kartendaten eingesetzt | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe | nein (ausser gegen Angehörige) |
| Unrechtmässiger Leistungsbezug, Art. 148a | Einkommen bei der Sozialhilfe verschwiegen | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe; leichte Fälle Busse | nein |
| Zechprellerei, Art. 149 | Restaurant oder Hotel nicht bezahlt | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe | ja |
| Geringfügige Vermögensdelikte, Art. 172ter | Schaden bis rund CHF 300 | Busse | ja |
Was Betrug von einer offenen Rechnung trennt
Betrug ist mehr als «jemand hat Geld verloren». Art. 146 StGB verlangt eine Kette von Voraussetzungen, und jedes Glied muss vorhanden sein. Jemand muss arglistig getäuscht worden sein, dadurch in einen Irrtum geraten und deshalb eine Verfügung über sein Vermögen getroffen haben, etwa eine Zahlung oder eine Lieferung. Daraus muss ein Schaden entstanden sein, und der Täter muss mit Bereicherungsabsicht gehandelt haben.
Das anspruchsvollste Glied ist die Arglist. Das Bundesgericht bejaht sie, wenn jemand ein ganzes Lügengebäude errichtet oder sich besonderer Machenschaften bedient. Bei einfachen falschen Angaben liegt Arglist vor, wenn die Überprüfung nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich oder nicht zumutbar war, oder wenn der Täter das Opfer von der Überprüfung abhielt (BGE 142 IV 153). Wer dagegen leicht überprüfbare Angaben einfach glaubt, trägt eine Mitverantwortung. Arglist entfällt deswegen aber nur in Ausnahmefällen.
Für die häufigsten Fälle im Alltag ist ein Satz des Bundesgerichts entscheidend: Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über eine innere Tatsache grundsätzlich arglistig (BGE 147 IV 73). Wer ein Velo auf einem Online-Marktplatz verkauft, das Geld kassiert und nie liefern wollte, täuscht über etwas, das die Käuferin nicht überprüfen kann. Umgekehrt entscheidet oft genau der Zeitpunkt: Wer beim Verkauf liefern wollte und erst später nicht mehr konnte, hat nicht getäuscht.
«Ich habe das Handy verkauft und dann nicht verschickt, weil mir das Geld ausging. Jetzt bin ich ein Betrüger.»
Entscheidend ist, ob Sie beim Verkauf schon wussten, dass Sie nicht liefern werden. Nur dann liegt die Täuschung über den Leistungswillen vor. Kam der Entschluss erst später, fehlt das erste Glied.
Die Staatsanwaltschaft stützt den Betrug genau auf den Punkt «von Anfang an keine Lieferabsicht». Wer das bestreitet, braucht Belege, etwa Nachrichten, die zeigen, dass die Lieferung geplant war. Welche Belege die Staatsanwaltschaft hat, zeigt ein Blick in die Akten.
Welcher Artikel passt zu welchem Fall?
Nicht alles, was umgangssprachlich Betrug heisst, läuft unter Art. 146 StGB. Das Strafgesetzbuch kennt mehrere verwandte Tatbestände mit sehr unterschiedlichen Folgen. Die Grafik zeigt den Weg durch die wichtigsten Fragen.
Die Grenze bei CHF 300 hat das Bundesgericht schon 1995 gezogen (BGE 121 IV 261). Unterhalb davon wird der Betrug zum geringfügigen Vermögensdelikt nach Art. 172ter StGB: nur Busse, kein Registereintrag und nur auf Antrag der geschädigten Person. Die gleiche Grenze kennen Sie vielleicht vom Ladendiebstahl. Bei Sachen zählt der Marktwert, nicht der Preis, den jemand dafür verlangt hat.
Weil die Zechprellerei und die geringfügigen Vermögensdelikte nur auf Antrag verfolgt werden, kann ein Rückzug des Antrags das Verfahren dort beenden. Wann das noch wirkt und warum dabei die Einsprachefrist entscheidet, erklärt die Seite Strafantrag zurückziehen.
Betrug gegenüber Angehörigen oder Familiengenossen wird ebenfalls nur auf Antrag verfolgt (Art. 146 Abs. 3 StGB). Das betrifft zum Beispiel Geld, das man sich unter falschem Vorwand von Eltern oder Geschwistern geben liess.
Laden Sie den Strafbefehl hoch. Sie sehen, ob Betrug oder ein milderer Tatbestand genannt ist, was Strafe und Kosten ausmachen und was die Geschädigten fordern.
Sozialhilfe und Sozialversicherung: Art. 148a
Ein eigener Tatbestand betrifft Leistungen der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen, etwa der Arbeitslosenkasse, der IV oder der Ergänzungsleistungen. Art. 148a StGB bestraft, wer durch unwahre oder unvollständige Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen Leistungen bezieht, die ihm nicht zustehen. Das typische Beispiel ist ein Nebeneinkommen oder eine Erbschaft, die der Sozialhilfe nicht gemeldet wurde.
Art. 148a ist ein Auffangtatbestand: Er greift, wenn keine Arglist vorliegt. Wer arglistig handelt, etwa mit gefälschten Belegen, dem wird Betrug nach Art. 146 vorgeworfen, unabhängig vom Betrag (BGE 149 IV 273). Für die Frage, ob ein leichter Fall mit blosser Busse vorliegt, hat das Bundesgericht im selben Entscheid Schwellen genannt.
| Deliktsbetrag | Leichter Fall? | Folge |
|---|---|---|
| unter CHF 3000 | stets leichter Fall | Busse |
| CHF 3000 bis 35 999.99 | Einzelfallbeurteilung | Busse oder Geldstrafe |
| ab CHF 36 000 | grundsätzlich ausgeschlossen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr |
Wir sehen immer wieder Strafbefehle nach Art. 148a, bei denen es um eine einzelne vergessene Meldung geht. Die Einordnung als leichter Fall macht dort den Unterschied zwischen einer Busse und einem Registereintrag, und sie hängt direkt am Betrag, der im Strafbefehl steht.
Was im Strafbefehl steht
Betrug ist nach dem Strafrahmen ein Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft darf trotzdem einen Strafbefehl erlassen, solange sie eine Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe bis sechs Monate für ausreichend hält (Art. 352 StPO). Bei Ersttätern ist die Geldstrafe oft bedingt, häufig mit einer sofort zu zahlenden Verbindungsbusse. Wie viele Tagessätze es werden, hängt vom Verschulden ab, die Höhe vom Einkommen. Die Rechnung dahinter: Anzahl Tagessätze mal Betrag pro Tag.
Ein junger Mann verkauft auf einem Online-Marktplatz ein E-Bike für CHF 900, lässt sich den Betrag überweisen und liefert nicht. Der Strafbefehl lautet auf Betrug: 40 Tagessätze zu CHF 60 bedingt (CHF 2400), Probezeit 2 Jahre, Verbindungsbusse CHF 500, Verfahrenskosten CHF 600. Er anerkennt die Forderung der Käuferin über CHF 900. Sofort zu zahlen sind CHF 2000: Busse, Kosten und Rückzahlung. Die Geldstrafe bleibt bei Wohlverhalten aufgeschoben, der Eintrag im Strafregister erfolgt trotzdem.
Auch wenn die Geldstrafe bedingt ist, wird sie eingetragen. Wie lange der Eintrag im Privatauszug sichtbar bleibt, den ein Arbeitgeber oder eine Vermieterin verlangen kann, erklärt die Seite Strafbefehl und Strafregister. Hat jemand den Schaden bereits vollständig gedeckt und den Sachverhalt eingestanden, kann die Behörde unter engen Voraussetzungen von einer Bestrafung absehen (Art. 53 StGB). Das setzt voraus, dass höchstens eine bedingte Strafe oder eine Busse in Betracht kommt und das öffentliche Interesse gering ist.
Rückzahlung, Einziehung, Ersatzforderung
Bei Betrug gibt es fast immer eine Person, die Geld verloren hat. Sie kann sich als Privatklägerschaft am Verfahren beteiligen und ihr Geld zurückverlangen. Seit 2024 darf die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl über diese Zivilforderung entscheiden, wenn Sie sie anerkennen, oder wenn sie ohne weitere Beweise beurteilt werden kann und höchstens 30 000 Franken beträgt (Art. 353 Abs. 2 StPO). Wie das im Einzelnen funktioniert, zeigt die Seite zum Privatkläger und zur Zivilforderung.
Daneben kann der Staat Geld wegnehmen, das aus der Tat stammt. Ist es noch vorhanden, wird es eingezogen oder den Geschädigten zurückgegeben (Art. 70 StGB). Ist es ausgegeben, kann eine Ersatzforderung in gleicher Höhe festgesetzt werden (Art. 71 StGB). Davon kann abgesehen werden, wenn sie uneinbringlich wäre oder die Wiedereingliederung ernstlich behindern würde. Die Ersatzforderung kann den Geschädigten zugesprochen werden, wenn sie dem Staat ihren Anspruch in dieser Höhe abtreten (Art. 73 StGB).
Die Zivilforderung im Strafbefehl unterschreiben, ohne die Höhe zu prüfen. Wer eine Forderung anerkennt, kann sie später kaum noch bestreiten. Prüfen Sie den Betrag, bevor Sie zustimmen.
Ohne Schweizer Pass: wann es heikel wird
Für ausländische Staatsangehörige sieht das Gesetz bei bestimmten Taten eine obligatorische Landesverweisung vor. Auf dieser Liste stehen unter anderem Betrug im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, der unrechtmässige Bezug solcher Leistungen nach Art. 148a Abs. 1 und der gewerbsmässige Betrug (Art. 66a Abs. 1 StGB). Nicht auf der Liste stehen der gewöhnliche Betrug im Alltag, der leichte Fall nach Art. 148a Abs. 2, die Zechprellerei und die geringfügigen Vermögensdelikte.
Eine Landesverweisung kann nur ein Gericht aussprechen. Die Staatsanwaltschaft darf sie im Strafbefehl nicht anordnen, weil Art. 352 Abs. 2 StPO die Landesverweisung nicht unter den zulässigen Massnahmen aufführt. Bei diesen Katalogtaten wird deshalb meist Anklage erhoben. Der Kanton Zürich hat mitgeteilt, dass seine Staatsanwaltschaft bei weniger schwerwiegenden Taten und unter eng umschriebenen Voraussetzungen einen Härtefall annehmen und trotzdem per Strafbefehl entscheiden kann. Was ein Strafbefehl sonst für Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung bedeutet, erklärt die Seite Strafbefehl ohne Schweizer Pass.
Bis rund CHF 300
Art. 172ter: Busse, nur auf Antrag, kein Registereintrag.
Betrug im Alltag
Art. 146: Geldstrafe per Strafbefehl, oft bedingt, mit Registereintrag.
Sozialleistungen, gewerbsmässig
Katalogtat nach Art. 66a StGB: bei Ausländern droht die Landesverweisung durch ein Gericht.
Was Sie jetzt konkret tun können
Lesen Sie zuerst, welcher Artikel im Strafbefehl steht, und vergleichen Sie ihn mit der Tabelle ganz oben. Dann prüfen Sie den Sachverhalt: Stimmt der Betrag, stimmt vor allem die Behauptung, Sie hätten von Anfang an nicht zahlen oder liefern wollen? Das ist der Kern fast jedes Betrugsvorwurfs. Wer ihn bestreitet oder die Einordnung für falsch hält, kann innert 10 Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl erheben.
Stimmt der Vorwurf, lohnt sich der Blick auf die Wiedergutmachung: Eine rasche Rückzahlung verbessert die Lage und kann im Rahmen von Art. 53 StGB sogar zu einem Verzicht auf Strafe führen. Ist die Frist bereits verstrichen, zeigt die Seite Frist verpasst die verbleibenden Wege. Und wer die sofort fälligen Beträge nicht auf einmal zahlen kann, stellt ein Gesuch um Ratenzahlung. Wurde Ihr Konto von Dritten für fremde Zahlungen benutzt, lesen Sie die Seite zur Geldwäscherei als Finanzagent.
So gehen Sie es an
- Genannten Artikel bestimmen: 146, 148a, 149 oder 172ter?
- Prüfen, ob «von Anfang an» belegt ist
- Betrag mit der 300-Franken-Grenze vergleichen
- Zivilforderung getrennt von der Strafe prüfen
- Frist von 10 Tagen notieren
Das führt in die Irre
- Jede offene Rechnung für Betrug halten
- Eine Forderung ungeprüft anerkennen
- Bedingte Geldstrafe mit «kein Eintrag» verwechseln
- Bei Sozialleistungen den Betrag nicht prüfen
- Die Frist im Schock verstreichen lassen
So hilft die Auswertung von strafbefehl-verstehen.ch
Ein Betrugsvorwurf wirkt schwerer, als er oft ist, und manchmal genau so schwer, wie er klingt. Wir sagen Ihnen, welcher Tatbestand genannt ist und was er bedeutet: Strafe und Kosten in Franken, die Forderung der Geschädigten, die Registerfrage und das Fristende. Für diese Auswertung zahlen Sie CHF 39 einmalig. Wie die Auswertung entsteht, zeigt die Seite zum Ablauf.
Betrug, Leistungsbezug, Zechprellerei oder geringfügiges Delikt, und was das jeweils heisst.
Strafe, Kosten, Zivilforderung und Ersatzforderung sauber auseinandergehalten, in Franken.
Ob und wie lange ein Eintrag im Privatauszug erscheint.
Das Fristende als Datum, auf Wunsch mit E-Mail-Erinnerung.
Ein neutrales Musterschreiben, falls Sie den Vorwurf bestreiten.
Wir beurteilen keine Beweislage, prüfen keine Zivilforderung und vertreten Sie nicht, auch nicht in migrationsrechtlichen Fragen.
So läuft es ab
Hochladen
Strafbefehl als PDF oder Foto, Angaben vorab schwärzbar.
Auswertung
Tatbestand, Strafe, Forderung und Fristen werden aufbereitet.
PDF erhalten
Verständliche Erklärung samt Einsprache-Vorlage.
Zustellung
Alles zusätzlich per E-Mail, mit Countdown.
Betrugsvorwurf einordnen · CHF 39
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Strafbefehl hochladen, E-Mail angeben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Echte Auswertung zu einem fiktiven Beispiel-Strafbefehl. Behörde, Namen und Beträge sind frei erfunden. Zum Vergrössern anklicken.
Grundlagen zum Betrugsvorwurf
Die Tatbestände stehen im Strafgesetzbuch, die Regeln zum Strafbefehl und zur Zivilforderung in der Strafprozessordnung.
- Fedlex, Schweizerisches Strafgesetzbuch (PDF) – Art. 66a, 70, 71, 146 bis 149 und 172ter StGB (Stand 12.06.2026)
- Fedlex, Schweizerische Strafprozessordnung (PDF) – Art. 352 und 353 StPO (Stand 01.04.2025)
- Schweizerische Kriminalprävention, Kleinanzeigenbetrug – Betrug auf Online-Marktplätzen aus Sicht der Polizei
Externe Quellen, zuletzt geprüft am 23. September 2026. Sie dienen der Orientierung; verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Transparenz: was diese Seite leistet und was nicht
Für wen geeignet? Für Menschen, die einen Strafbefehl wegen Betrugs oder eines verwandten Vermögensdelikts erhalten haben.
Was wird erklärt? Die Voraussetzungen von Art. 146 StGB, die Abgrenzung zu Art. 147, 148a, 149 und 172ter, die Strafe im Strafbefehl, Zivilforderung, Einziehung und Ersatzforderung sowie die Landesverweisung als Sonderfrage.
Welchen Nutzen? Sie können einordnen, wie schwer der Vorwurf wiegt, welche Beträge an wen gehen und ob eine Einsprache in Frage kommt.
Was bieten wir bewusst nicht an? Keine Beurteilung der Beweislage, keine Prüfung von Zivilforderungen, keine migrationsrechtliche Beratung und keine Vertretung.
Grenzen der Information: Die Angaben stützen sich auf StGB, StPO und die zitierten Bundesgerichtsentscheide. Die Praxis der Kantone zu Katalogtaten ist nicht einheitlich. Inhalt verantwortet von strafbefehl-verstehen.ch laut Impressum, zuletzt aktualisiert am 23. September 2026.




